Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 12.02.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 1. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 24.09.2014
Vorlage Nr.:
TOP 19
176/2014
Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Falkenhorst
Flur 21
Flur 11
Flur 21
I.
II.
Flurstück 912, 911
Flurstück 2393, 2394
Flurstück 1080, 1081
Gemarkung Brauweiler
Gemarkung Geyen
Gemarkung Brauweiler
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der Anlage 1
schraffiert dargestellt).
Der in Anlage 2 mit Punkten dargestellte Bereich (Flurstücke 2393, 2394, 1080, 1081) wird als Gemeindestraße
mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)