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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
12.02.15, 18:36
Aktualisiert
12.02.15, 18:36
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 12.02.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 24.09.2014 Vorlage Nr.: TOP 19 176/2014 Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Falkenhorst Flur 21 Flur 11 Flur 21 I. II. Flurstück 912, 911 Flurstück 2393, 2394 Flurstück 1080, 1081 Gemarkung Brauweiler Gemarkung Geyen Gemarkung Brauweiler Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der Anlage 1 schraffiert dargestellt). Der in Anlage 2 mit Punkten dargestellte Bereich (Flurstücke 2393, 2394, 1080, 1081) wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)