Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.03.15, 09:05
Aktualisiert
10.03.15, 09:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 10.03.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 2. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 10.12.2014
Vorlage Nr.:
TOP 7
426/2014
Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim,
Erweiterung Kindertagesstätte Anemonenweg
Änderung gem. § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim (Bereich: Kindertagesstätte Anemonenweg) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das
Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) zu ändern.
Ziel der Änderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung der bestehenden
Kindertagesstätte Anemonenweg zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung".
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30/3 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl.
I S. 954) durchzuführen.
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür