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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, Erweiterung Kindertagesstätte Anemonenweg Änderung gem. § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.03.15, 09:05
Aktualisiert
10.03.15, 09:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 
Erweiterung Kindertagesstätte Anemonenweg
Änderung gem. § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.03.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 2. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 10.12.2014 Vorlage Nr.: TOP 7 426/2014 Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, Erweiterung Kindertagesstätte Anemonenweg Änderung gem. § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim (Bereich: Kindertagesstätte Anemonenweg) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) zu ändern. Ziel der Änderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte Anemonenweg zu schaffen. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30/3 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen. Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür