Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.03.15, 09:05
Aktualisiert
10.03.15, 09:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 10.03.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 2. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 10.12.2014
Vorlage Nr.:
TOP 5
174/2014
Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011, TOP 10, Punkt 5 (Vorlage 32/2011)
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Empfehlung:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Jugendhilfefläche in Pulheim (ehemaliger Spielplatz Beethovenstraße) in eine öffentliche Grünfläche aufzuheben.
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim (Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), zu ändern.
Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3.
Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), erfüllt.
4.
Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 Pulheim behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954),
durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
18 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen