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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 zur Vorlage 32/2011, Punkt 8 Änderung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.03.15, 09:05
Aktualisiert
10.03.15, 09:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 zur Vorlage 32/2011, Punkt 8
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.03.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 2. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 10.12.2014 Vorlage Nr.: TOP 4 474/2014 Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011 zur Vorlage 32/2011, Punkt 8 Änderung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Empfehlung: Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Jugendhilfefläche in Brauweiler (Bezirk 33) in eine allgemeine Grünfläche aufzuheben. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung (Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) zu ändern. Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 3. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt. 4. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung behalten weiterhin Gültigkeit. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Abgesetzt