Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.03.15, 09:05
Aktualisiert
10.03.15, 09:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 10.03.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 2. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 10.12.2014
Vorlage Nr.:
TOP 10
201/2014
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof
Aufstellung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschluss:
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf (Bereich: zwischen
den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sowie für deren Erschließung zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und
die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür