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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Bereich: zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof Aufstellung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.03.15, 09:05
Aktualisiert
10.03.15, 09:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof
Aufstellung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.03.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 2. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 10.12.2014 Vorlage Nr.: TOP 10 201/2014 Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Bereich: zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof Aufstellung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf (Bereich: zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sowie für deren Erschließung zu schaffen. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind. 3. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf". 4. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür