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Beschlusstext ( Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.03.15, 09:05
Aktualisiert
10.03.15, 09:05
Beschlusstext (
Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler
Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.03.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 2. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 10.12.2014 Vorlage Nr.: TOP 6 473/2014 Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler (Bereich: Wiesenweg / Sperlingstraße) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für Geschosswohnungsbau mit einer Tiefgarage. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 120 Brauweiler". 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür