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Kommune
Erftstadt
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31.08.11, 07:09
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31.08.11, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:61.21-20/128- Li
V
71
4£5"0
Amt: 61
An den
BeschlAusf.: 61
Rat
Datum: 08.11.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Betrifft:
Bezug:
für Planung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Beschluss über die Offenlage
V 7 1 0901, Rat am 12.12.2000
Nr. 128, Erftstadt-Konradsheim;
Auswirkungen:
Finanzielle
X
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.11.2001
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1\
Beschlussentwurf:
•
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGB!. I S. 2141), zuletzt geändert am
27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NW) vom 07.03.1995 GV NWS. 218), in der Fassung vom 01.03.2000 (GVNW IS. 256),
wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan-Vorentwurf
nebst
Begründung als Vorhaben- und Erschließungsplan-Entwurf
NT. 128, Erfistadt-Konradsheim
beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom
27.08.1997 (BGBI.I S. 2141), zuletztgeändert am 27.07.2001 (BGB!.I S. 1950), durchzuführen.
Begründung:
Am 12.12.2000 hat der Rat der Stadt Erfistadt die Aufstehunq des Vorhaben- und Erschließungsplanes NT. 128, E.-Konradsheim beschlossen (s. Übersichtsplan). Nach dem weiteren
Verfahren (Bekanntmachung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1)
BauGB) fand für den Bebauungsplan am 07.02.2001 die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Fomn
einer Bürgerversammlung
statt. Das Ergebnis dieser Versammlung ist in der beigefügten
Niederschrift (s. Anlage) festgehalten.
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- 2 -
Da das vom Grundstückseigentümer beauftragte Planungsbüro auf der Grundlage der Ergebnisse der Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange" und der Bürgerversammlung sowie in
Abstimmung mit der Verwaltung einen Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes
erarbeitet hat, kann nunmehr der nächste Verfahrensschritt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB durchgeführt werden.
Die Durchführungsverpflichtung, die Vereinbarung zur Realisierung der öffentlichen und privaten
Verkehrsflächen sowie der öffentlichen Spielfläche und die Gestaltung der Bebauung und der
Lärmschutzanlage an der Frenzenstraße sind Bestandteil eines noch abzuschließenden
Durchführungsvertrages. Dieser Vertrag wird vor dem Satzungsbeschluß dem Fachausschuss
vorgelegt.
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•
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Anlagen:
- Anlageplan
- Niederschrift der Bürgerversammlung einschI. einer schriftlichen Eingabe
- BP-Entwurfund Begründung einschI. Schallgutachten (Zusammenfassung) an die Fraktionen
und sachkundigen Einwohner
•
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Anlage
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VORHABEN-
UND
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ERFTSTADT
UMWELT· UND PlANUNGSAMT
ERFTSTADT, DEN
IESSUNGSPLAN
NR. 128
- KONRADSHEIM
ERFTKREIS:
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Anlage
Niederschrift der Bürgerversammlung
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zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 07.02.2001
Beginn:
Ende:
19.00 Uhr
20.35 Uhr
Darlegung und Anhörung gem, § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
1.
•
Thema der Veranstaltung:
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 128 Erftstadt-Konradsheim
2.
Ort der Veranstaltung:
Gaststätte der Tennishalle in Konradsheim, Frenzenstraße
3.
Veranstalter:
Stadt Erftstadt. vertreten durch
Stadtoberbaurat Herrn Wirtz
Stadtbauamtsrat Herrn Lippik
Investor Berafin Bauträger GmbH (Herr Ziskoven)
Ingenieurbüro .3[cHAUS, vertreten durch
Frau Schniewind
Herr Götz
4.
Veranstaltungsteilnehmer:
ca. 50 Bürger
•
5.
Veranstaltungsablauf:
Der Stadtoberbaurat.
Herr Wirtz, begrüßte die Anwesenden und eröffnete die
Bürgerversammlung . Er erklärte den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Sinn und Zweck der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es u.a.. in einem möglichst frühen
Verfahrensstadium die beabsichtigten und alternativen Planungen mit den Bürgerinnen und
Bürgern zu erörtern.
Anschließend
erläuterte
Frau
Erschließungsplanung inc\. der
beabsichtigten Bauvorhaben.
Schniewind
die vorliegende
Bebauungs- und
seitens des Vorhaben- und Erschleißungsträger
Herr Ziskoven, Berafin Bauträger GmbH. stellte ergänzend anhand von bereits realisierten
Vorhaben die vorgesehenen Bauformen und Haustypen vor
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.
6.
Bedenken. Anregungen,
Diskussionsbeiträge
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Nach Abschluß der Vorstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 128 .ErftstadtKonradsheim" eröffnete Herr Wirtz die Diskussion. Es wurden folgende Anregungen,
Bedenken und Fragen erörtert:
6.1
Abführung des Oberflächenwasser
Auf Anfrage der Bürger wurde seitens Herrn Wirtz erläutert, daß zur Zeit vorgesehen sei,
sowohl Schmutz - als auch Oberflächenwässer - wie bisher auf dem bebauten Grundstück
realisiert - in den Mischwasserkanal in der Frenzenstraße einzuleiten. Da die vorliegende
Planung, so Frau Schniewind, im Hinblick auf den zu erwartenden Versiegelungsgrad keine
Verschlechterung gegenüber der bisherigen Bebauung darstelle, werde nicht mit einer
Verschlechterung der gegebenen Situation gerechnet.
•
Seitens der Bürger wurde ergänzend darauf hingewiesen, daß bei großen Regenfällen der
Mischwasserkanal in Konradsheim überlastet sei und es dadurch zu Beeinträchtigungen auf
Privatgrundstücken käme .
Es wurde vereinbart, die Regenwasserbewirtschaftung in Abstimmung mit den zuständigen
Fachämtern festzulegen.
6.2
Erläuterungen zum geltenden Bauplanungsrecht
Seitens der Bürger wurde darauf hingewiesen, daß zur Errichtung der Tennishalle
seinerzeit besonderes Baurecht erforderlich gewesen sei.
Herr Wirtz erläuterte in diesem Zusammenhang die geltende Baurechtslage, wonach der
vorliegende Vorhaben- und Erschließungsplan entlang der Frenzenstraße aus § 34 BauGB
sowie im westlich anschließenden Bereich aus der § 34 BauGB-Abrundungssatzung
entwickelt werde. Westlich schließt sich an das Verfahrensgebiet Landschaftsschutzgebiet
an.
6.3
Rückbau der Tennishalle
Im Zusammenhang mit dem Rückbau der Tennishalle wurde die Frage nach den
vorhandenen Baustoffen und deren Entsorgung gestellt. So sei beispielsweise das Dach
der Tennishalle mit Eternitplalten abgedeckt. Ferner wurde auf eine Sickergrube, die sich
noch im hinteren Teil des Grundstücks, auf dem die Tennishalle stehe, hingewiesen.
•
Herr Wirtz erläuterte, daß es sich hierbei um ein separates Genehmigungsverfahren
handele. Im Rahmen des Abbruchantrags sei darzulegen, welche Baustoffe vorhanden
seien und wie die Entsorgung angedacht ist.
6.4
Auswirkung auf Umgebungsbebauung
Es wurde die Befürchtung geäußert, daß durch das Näherrücken der Wohnbebauung der
Bestandsschutz der in der Umgebung vorhandenen Gewerbebetriebe eingeschränkt
werden könnte. Hier wurde ausdrücklich der östlich der Frenzenstraße befindliche
Speditionsbetrieb benannt.
Herr Wirtz erklärt hierzu, daß die vorhandenen Betriebe auf jeden Fall Bestandsschutz
hätten. Konradsheim werde als Dorfgebiet festgesetzt, d.h. auch Handwerksbetriebe seien
zugelassen. Die Emissionen, die von den bestehenden Betrieben ausgingen, seien im
Rahmen des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.
2
6.5
Auswirkungen
der Planung
Seitens der Bürger wurde die Anregung gegeben, im Rahmen der Neuplanung den Erhalt
der zur Zeit in der Tennishalle vorhandenen Gaststättennutzung vorzusehen.
Hierzu wurde bemerkt, daß dies im Rahmen der vorliegenden Planung nicht vorgesehen
sei.
6.6
Spielplatzzuordnung
Seitens der Bürger wurde die Frage nach der Lage der geplanten Stellplätze und deren
Zuordnung zu den geplanten baulichen Anlagen gestellt.
Frau Schniewind erläuterte hierzu, daß jeder geplanten Wohneinheit eine Garage mit
vorgelagertem Stellplatz zugeordnet sei. In der Regel seien diese seitlich der geplanten
Häuser angeordnet. Für die Mittelhäuser der Hausgruppen seien diese extern geplant.
Zusätzlich seien noch 8 Parkplätze innerhalb des Verfahrensgebietes vorgesehen. Entlang
der Frenzenstraße wären keine neuen Parkmöglichkeiten geplant, da dies der
Straßenbaulastträger nicht gestatte. Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW werde
ferner ein paralleler Weg gefordert, der die vorderseitige Andienung der geplanten Häuser
entlang der Frenzenstraße ermögliche, ohne den fließenden Verkehr auf der Frenzenstraße
zu beeinträchtigen. Dieser Weg diene aber nicht dem Parken, sondern lediglich dem
kurzfristigen Andienen der einzelnen Wohneinheiten.
•
6.7
Spielplatzfestsetzung
Seitens der Bürger wurden Größe und Lage der geplanten Spielplatzfläche erfragt. Ferner
wurde ergänzend angefragt, ob die Möblierung des Spielplatzes bereits festliege oder noch
ortsspezifische Bedarfe Berücksichtigung finden könnten.
Frau Schniewind zeigte anhand der Planung die zentrale Lage des Spielplatzes am
Dietrichsweg. Dieser könne vom Dietrichsweg als auch über das Verfahrensgebiet erreicht
werden. Die geplante Größe betrage ca. 264 m2. Investorenseilig wurde bestätigt, daß die
Spielplatzplanung noch offen sei und ortsspezifische Bedarfe bei der Möblierung noch
Berücksichtigung finden können.
•
6.8
Eigentumsfläche
im nördlichen Anschluß
Seitens der Bürger wurde angefragt, warum die nord-östlich an das Verfahrensgebiet
angrenzende Fläche nicht mit in den Vorhaben- und Erschließungsplan einbezogen worden
sei.
Es wurde erläutert, daß diese Fläche nicht in der Verfügungsberechtigung
und Erschließunqsträqers liege.
6.9
des Vorhaben-
Vermarktungsstrategie
Seitens der Bürger wurde die Frage nach der Form der Vermarktung der Grundstücke
gestellt.
Herr Ziskoven erklärte hierzu, daß beabsichtigt sei, die Reihen- und Hausgruppen
schlüsselfertig zu veräußern. Die Grundstücke, auf denen die Einzelhäuser geplant sind,
sollen vor Bebauung veräußert werden. Diese Flächen müssen dann aber in einer
bestimmten Frist bebaut werden.
3
Anlage
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6.10
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Verkehrsberuhigung
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Seitens der Bürger wurde auf die Problematik der Verkehrssituation in Konradsheim bzw.
speziell der Frenzenstraße verwiesen und nachgefragt, ob verkehrsberuhigende
Maßnahmen angedacht seien.
Herr Wirtz erklärte, daß die Stadt momentan in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW ein Verkehrskonzept zur Westtangente aufstelle.
7.
Veranstaltungsschluß
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, dankte Herr Wirtz den
Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach hatten alle Interessierten die
Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu
erörtern und Auskünfte zu erhalten.
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(Götz)
Schriftführer
(Wirtz)
Stadt Erftstadt
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Peter Bodenheim
Dietrichweg 3
50374 Erftstadt-Konradsheim
20.02.2001
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Bürgermeister Erftstadt
Bauverwaltungsamt
Holzdamm 10
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50374 Erfstadt
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Bauvorhaben Konradsheim
Abriß/Neubebauung des Tennishalle-Komplexes
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WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr kurzfristig wurde der öffentlichkeit die beabsichtigte neue Vermarktung dieses Komlexes bekanntgemacht.
Das geschah allerdings in der Weise, daß eigentlich niemand Genaues weiß.
Daß in dem Restaurant nach kurzfristiger Ankündigung per Zeitungsnotiz wenige Einwohner
des Dorfes zur Information kamen, war abzusehen.
•
Soweit mir bekannt ist, gab es nur diese Informationsaktion
- mit Erklärung zur Rechtslage durch das Bauamt per Kurzvortrag sowie
- Vorstellung der geplanten Neubebauung durch den Investor
anhand Dias und Vortrag.
Niemand hat eine Information zur Sache in die Hand bekommen.
Anschließend lag im Bauamt ein unvermaßter Lageplan DIN A3 zur Einsicht aus, - ohne
irgendwelche nähere Angaben.
Mit diesem Bauvorhaben steht dem Dorf Konradsheim ein gravierender Einschnitt bevor.
Daß sich die Anlage Tennishalle insgesamt ökonomisch nicht trägt, kann niemanden verwundem. (Die Frage ist allerdings älter als die Halle.) Daß eine sinnvolle Änderung erfolgen soll,
versteht man.
Soweit mir die wenigen Daten inzwischen bekannt geworden sind, ist die geplante Neubebau ung z.T. akzeptabel, in wesentlichen Punkten aber nicht.
Die Plazierung von Einzel- und Doppelhäusem im Innenbereich und Anlage eines Kinderspielplatzes können - bei guter Gestaltung und Ausführung - ein gutes Wohnumfeld schaffen.
Das läßt sich leider nicht von der Bebauung entlang der Straße sagen, wenn hier ein solcher
langer und hoher Riegel in Form von 6-er und 3-er-Reihenhäusem hingesetzt werden soil, wo
bisher am Ortseingang - zumal bei einer langen Kurve - die bisherige verbliebene Optik aus
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Begrünung und lockerer Gestaltung des Restaurants vor der Halle sich erfreulich abhebt.
Zugleich soll also auch die bisherige Begrünung auf der Ecke Dietrichweg Nordseite durch den
hohen Giebel direkt an der Ecke abgelöst werden. Das ist sehr unerfreulich und unnütz und
wirkt nicht nur nach außen negativals "Entree" auf Ankommende, sondem auch auf Nachbam,
die im Vertrauen auf die vorhandene Anlage des Dorfes nicht mit sofcher Verschlechterung bei
Kauf und Zuzug rechnen konnten. Gilt da nicht ein mindester Bestandsschutz? ( So etwas fordem einige Lokalmatadore für sich bei jeder Gelegenheit und in jeder Hinsicht, wie aktuelle Beispiele zeigen. Da liest man von Verkehrsgefährdung von 40 Anliegern am Römerhofweg und
besonders "An der Baumschule" Da muß doch allerhand geschehen. Das muß doch jeder mitzahlende Mitbürger in Erftstadt einsehen.
•
Spielt es hier am langgezognen Ortseingang des Dorfes keine Rofle, wenn ohne Not bei einer
so umfangreichen Neubebauung 9 neue Hauseingänge - für vielleicht wirklich 40 Personen direkt auf eine stark befahrene landstraße führen?
In den Gesprächen mit Nachbam und anderen Dorfbewohnem hat niemand eine andere Meinung geäußert. Man bedauert, wenn diese attraktiven Gegebenheiten verschwinden, erst recht,
wenn sie durch solche Bebaung ersetzt werden soflen.
Dazu zählt auch, daß in diesem Restaurant das Dorf eine Möglichkeit für die beliebten Seniorentreffen u.ä. Veranstaltungen hatte, - wofür es keinen Ersatz gibt.
Dieser Punkt wurde auch in der Präsentationsveranstaltung dort angesprochen.
Entsprechend würden die Bürger sich freuen, wenn im Rahmen der Neugestaltung ein solcher
Treffpunkt wieder bereitgestellt würde.
Dagegen kann niemand sich über den Verlust der bisherigen positiven Aspekte gegen solche
Bebauung freuen, die nur aus dem Interesse optimaler Vermarktung letztlich das Wohnumfeld
der Dorfbewohner erheblich verschlechtert.
(Ein Aspekt übrigens, den "Vermarkter" oft genug übergehen - und häufig dann auf entsprechen
den "BauhaIden" sitzen bleiben.
Daß in jedem Fall die Bürger unverschuldet mitverlieren, wird selten zum Thema.
(Haben wir nicht schon genug Beispiele?)
•
Angesicht der "schnellen Erledigung" bleibt für eine von einigen Mitbürgern angesprochene Eingabe nicht die Zeit, -sie kann deshalb nur nachgereicht werden.
Damit nicht evtl. maßgebliche Fristen verstreichen, wird hiermit in Hinsicht auf ein evtl. erforderliches normales Bebauungsplanverfahren vorsorglich Wid e r s p r u c h eingelegt.
Mit freundlichen Grüßen
-;
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