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Beschlusstext (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
11.03.2015
Erstellt
11.06.15, 18:36
Aktualisiert
11.06.15, 18:36
Beschlusstext (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 09.06.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 4. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 11.03.2015 Vorlage Nr.: TOP 2 60/2015 FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Empfehlung: 1. Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB für die Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dessen Grundlage die ermittelten Umweltbelange in der Planung zu behandeln. Beratungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)