Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
15.06.15, 16:05
Aktualisiert
15.06.15, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 15.06.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 4. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 25.02.2015
Vorlage Nr.:
TOP 23
17/2015
Widmung von zwei Abschnitten der Straße "Am Beller Weg" in Dansweiler
Beschluss:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße in den bezeichneten Abschnitten gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September
1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Beller Weg
1. Abschnitt:
von Wolfhelmstraße bis Vochemsweg
Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstücke 225/161 (Teilfläche), 1383
siehe Anlage 1 (der betreffende Bereich ist schraffiert bzw. gepunktet für den Fußweg dargestellt)
2. Abschnitt:
von Flurstück 1136 (Haus Nr. 20 Am Beller Weg) bis hinter die Einmündung zum
Privatweg „Am Beller Weg“ (Flurstück 1573)
Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstücke 225/161 (Teilfläche), 145 (Teilfläche)
siehe Anlage 2 (der betreffende Bereich ist schraffiert dargestellt)
Die Straße Am Beller Weg wird
1.
im Teilbereich von „Wolfhelmstraße“ bis zum Grundstück Am Beller Weg 1 (Flurstück 1380) als Gemeindestraße mit der
Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG
gewidmet. Im weiteren Verlauf erfolgt bis zum „Vochemsweg“ eine Widmung als Gemeindestraße ohne Beschränkung
auf eine Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW (siehe Anlage 1)
2.
im Bereich von Flurstück 1136 bis hinter die Einmündung zum Privatweg (Flurstück 1573) als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG
NRW gewidmet (siehe Anlage 2).
Beratungsergebnis:
Die Widmung der beiden Abschnitte der Straße Am Beller Weg wird zurückgestellt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 25.02.2015
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