Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Bo/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1016
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Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad
Münstereifel
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1016
1. Sachverhalt:
Für die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e wurden die
Vorverfahren gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 BauGB durchgeführt.
Ziel der Bebauungsplanänderungen ist es, für die betreffenden Bereiche des Stadtkerns bzw.
zentrumsnahe Bereiche die Zulässigkeit von bestimmten Einzelhandelseinrichtungen und
Vergnügungsstätten (insbesondere von Spielhallen und Sex-Shops) zu regeln und einzuschränken
bzw. auszuschließen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 05.03.2007 bis einschl. 05.04.2007. Die eingegangenen
Anregungen der Bürger, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind als Anlage
beigefügt:
Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege teilte mit, dass eine konkrete Aussage zu den
Belangen des Bodendenkmalschutzes zur Zeit nicht möglich sei, da noch keine systematische
Erfassung der Bodendenkmäler im Plangebiet erfolgt sei.
Die beabsichtigten Bebauungsplanänderungen bereiten jedoch keine zusätzlichen Eingriffe in das
Bodengefüge vor. Sie regeln lediglich die Zulässigkeit von Spielhallen und Vergnügungsstätten.
Belange der Bodendenkmalpflege werden somit nicht beeinträchtigt.
Hans-Dieter Graf, Kölner Str. 1, Bad Münstereifel, regte an, für den Bereich des Flurstücks Nr.
3381 die zulässige GRZ von 0,4 auf 1,0 zu erhöhen und die GFZ entsprechend anzupassen.
Da nur die Zulässigkeit von Spielhallen und Vergnügungsstätten Gegenstand des Verfahrens ist,
kann der Anregung des Bürgers in diesem Verfahren nicht gefolgt werden. Es wäre ein getrenntes
Änderungsverfahren notwendig.
Die Eheleute Karin und Siegfried Trautmann, Hennesweg 24, Bad Münstereifel, wiesen auf
Hangabrutsche im Bereich des Hennesweges hin. Sie halten Grund und Boden in diesem Bereich
für eine Bebauung ungeeignet.
Die Eheleute Christine Fischer-Ovelhey und Michael Ovelhey, Hennesweg 58, Bad Münstereifel,
wiesen auf die örtlichen Verhältnisse (Hanglage, Hangwasser) und die damit verbundenen
Hangbewegungen hin. Sie lehnten eine Bebauung der nördlich des Sittardweges liegenden
Freiflächen ab. Sie forderten ein hydrogeologisches Gutachten für den Planungsraum und wiesen
auf den Naturschutzaspekt hin.
Die Anregungen sind für dieses Verfahren gegenstandslos, da nur die Zulässigkeit von Spielhallen
und Vergnügungsstätten Gegenstand des Verfahrens ist. Eine zusätzliche bauliche
Inanspruchnahme wird nicht vorbereitet.
Unter Wertung der Anregungen sind die Änderungsentwürfe der Bebauungspläne erarbeitet
worden.
Um das Verfahren weiter zu führen, können nunmehr die Aufstellungs-, Entwurfs- und
Offenlagebeschlüsse gefasst werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Änderung der betreffenden Bebauungspläne beinhaltet den Ausschluss von Spielhallen und
sonstigen Vergnügungsstätten in bestimmten Bereichen der Kernstadt im Rahmen der im
Baugesetzbuch festgelegten Planungshoheit der Stadt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten belaufen sich auf € 3.000,00. Hierin enthalten sind auch die Kosten für den
Einfachen Bebauungsplan Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Str. West“.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1016
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen - entfällt
Bei Bauleitplanungen bzw. Änderungen dieser, handelt es sich um Verfahren, in denen
Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den
privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
A)
Es wird beschlossen, die Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e
aufzustellen.
Die Geltungsbereiche der Änderungen der Bebauungspläne erfassen zentrumsnahe und relativ
zentrumsnahe Bereiche der Kernstadt und sind im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
B)
Unter Wertung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wird der Entwurf der Änderungen der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a,
29a, 29c und 29e nebst Begründung und Textteil beschlossen.
C)
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11,
12a, 29a, 29c und 29e mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.