Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 342/2011
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 16.08.2011
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
27.09.2011
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
25.08.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Nachbesetzung der Stelle des Stadtarchivars - Ausnahme vom Einstellungsstopp
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalkosten sind im Budget veranschlagt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Ab dem 01.01.2012 wird unbefristet die Stelle des städtischen Archivaren nachbesetzt, die
Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 TVöD.
Begründung:
Der derzeitige Archivar der Stadt Erftstadt wird zum 01.10.2011 eine neue Stelle in einem anderen
Archiv antreten. Aus nachfolgenden Gründen sollte die Stelle zum 01.01.2012 wieder besetzt
werden:
Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande NordrheinWestfalen (ArchivG NRW) schreibt für die Kommunen die Unterhaltung eigener Archive als
Pflichtaufgabe vor. Diese müssen archivfachlichen Anforderungen entsprechen, welche etwa bei
der Beschäftigung eines hauptamtlichen und entsprechend ausgebildeten Archivars erfüllt sind (§
10 ArchivG NRW).
Als Aufgaben schreibt das Archivgesetz für die kommunalen Archive vor, die „Unterlagen zu
bewerten, zu übernehmen und das übernommene Archivgut sachgemäß zu verwahren, zu
ergänzen, zu sichern, zu erhalten, instand zu setzen, zu erschließen, zu erforschen, für die
Nutzung bereitzustellen sowie zu veröffentlichen“ (§ 2 (7) ArchivG NRW).
Seit 2001 ist das Stadtarchiv Erftstadt hauptamtlich mit einem ausgebildeten Archivar besetzt und
erfüllt die o.a. Pflichtaufgaben des Archivgesetzes:
- Übernahme und Bewertung der bei der Stadtverwaltung anfallenden Unterlagen: eine der
wichtigsten Aufgaben des Stadtarchivs Erftstadt ist es, die von den Behörden nicht mehr
benötigten Unterlagen zu bewerten, d.h. die archivwürdigen Unterlagen auszuwählen und
ins Archiv zu übernehmen. Die Bewertungsentscheidung des Stadtarchivars bestimmt
damit die zukünftige Quellenlage zur Erftstädter Geschichte
- Erschließung: Inhaltlich benutzbar werden die Akten erst durch die Verzeichnung mit
einem speziellen Datenbankprogramm. In den letzten Jahren ist es gelungen, die
Verzeichnungsrückstände im Stadtarchiv kontinuierlich abzubauen und damit überhaupt
erst die Grundlage für eine systematische Erforschung der Erftstädter Geschichte zu legen
- Bestandserhaltung: Neben einer sachgerechten Verpackung und Lagerung der
Archivalien gehören insbesondere Restaurierungs- und Konservierungs-Maßnahmen wie
Schimmelpilzentfernung und Massenentsäuerung von Akten zu den wesentlichen
Aufgaben in diesem Bereich. Die Maßnahmen dienen der gesetzlich vorgeschrieben
Verpflichtung zur dauerhaften Erhaltung der historischen Unterlagen. In den letzten Jahren
sind insbesondere umfangreiche Maßnahmen zur Massenentsäuerung eingeleitet worden,
die eine umfangreiche Vor- und Nachbereitung durch den Stadtarchivar erforderlich
machen
- Benutzung: Der Stadtarchivar beantwortet schriftliche und mündliche Anfragen aus den
verschiedensten Bereichen (Orts- und Familienforschung, Wissenschaft, Fragen der
Rechtssicherung etc.), betreut Benutzer vor Ort und begleitet zudem umfangreiche
historische Projekte wie die Erstellung von Ortsgeschichten für Kierdorf oder Blessem. Seit
der Einrichtung eines hauptamtlichen Archivars ist die Zahl der Benutzer des Archivs
kontinuierlich gestiegen
- Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit: das Stadtarchiv verfügt über einen umfangreichen
Auftritt auf der städtischen Internetseite, der vom Stadtarchivar kontinuierlich (inhaltlich)
gepflegt und erweitert wird. Seit Ende letzten Jahres bietet das Stadtarchiv als eines der
ersten Stadtarchive des Rhein-Erft-Kreises auch die Möglichkeit, online in den Beständen
zu recherchieren. Weitere Schwerpunkte im Bereich der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
sind das Verfassen wissenschaftlicher Beiträge insbesondere für das Erftstädter Jahrbuch
sowie die Erarbeitung von Ausstellungen. Zunehmende Bedeutung erlangt zudem die
Zusammenarbeit mit den lokalen Schulen. Der Stadtarchivar betreut Facharbeiten, bietet
Führungen an oder erstellt besondere Projekte, etwa zur jüdischen Geschichte.
Das Stadtarchiv erfüllt mit seiner Tätigkeit allerdings nicht nur die gesetzlichen Vorgaben. Die
Kenntnis der eigenen Geschichte ist eine wichtige Voraussetzung für eine lokale
Identitätsbildung, die gerade in der noch jungen Stadt Erftstadt von besonderer Bedeutung ist.
Mit der Bereitstellung der historischen Unterlagen und der aktiven Vermittlung der Geschichte
leistet der Stadtarchivar hier einen wichtigen Beitrag. Auch die städtische Bildungs- und
Kulturlandschaft unterstützt das Stadtarchiv. Wie bereits oben geschildert, arbeitet das
Stadtarchiv in verschiedenster Weise mit den hiesigen Schulen zusammen. Als zusätzliche
Beispiele für die Tätigkeit des Stadtarchivs in diesem Bereich sind zwei weitere Projekte zu
nennen. Zum einen ist der VHS im Rahmen der Integrationskurse umfangreiches Bildmaterial zur
Unterrichtsvorbereitung bereitgestellt worden. Zum anderen erarbeitet das Stadtarchiv derzeit für
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den Rhein-Erft-Kreis und das Umwelt- und Planungsamt der Stadtverwaltung Erftstadt einige
Informationstafeln. Mit diesen sollen verschiedene Rundkurse für Fußgänger und Radfahrer, die
im Rahmen der Regionale erstellt werden, bestückt werden.
Das Stadtarchiv dient zudem für den Bürger genauso wie für die Stadtverwaltung als Einrichtung
zur Information und zur Rechtssicherung (u.a. in Erbschaftsangelegenheiten). Durch die im Archiv
aufbewahrten Unterlagen kann darüber hinaus das Handeln der Verwaltung sowie das der
politischen Entscheidungsträger der Gemeinde langfristig nachvollzogen werden, wodurch
staatliches Handeln transparent gemacht wird. Damit leisten Archive auch einen Beitrag zur
Demokratie.
Vor diesem Hintergrund ist die Neubesetzung der Stelle des Stadtarchivars nach einer
dreimonatigen Vakanz als geboten anzusehen. Besonders in Anbetracht dessen, dass die Stelle
des Archivars bereits vom 01.10.2006 – 01.10.2007 einer Besetzungssperre unterlag. Gerade für
das Sachgebiet Archiv, welches in hohem Maße auf Kontinuität angewiesen ist, empfiehlt sich –
auch im Hinblick auf die gemachten Erfahrungen – eine möglichst unverzügliche
Stellennachbesetzung.
(Erner)
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