Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
23.06.15, 18:42
Aktualisiert
23.06.15, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 23.06.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 9. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 19.05.2015
Vorlage Nr.:
TOP 19
Widmung von zwei Abschnitten der Straße "Am Beller Weg" in Dansweiler
17/2015
1. Ergänzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße in den bezeichneten Abschnitten gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den
öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Beller Weg
1. Abschnitt:
von Wolfhelmstraße bis Vochemsweg
Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstücke 225/161 (Teilfläche), 1383
siehe Anlage 1 (der betreffende Bereich ist schraffiert bzw. gepunktet für den Rad- und Fußweg dargestellt)
2. Abschnitt:
von Flurstück 1136 (Haus Nr. 20 Am Beller Weg) bis hinter die Einmündung zum
Privatweg „Am Beller Weg“ (Flurstück 1573)
Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstücke 225/161 (Teilfläche), 145 (Teilfläche)
siehe Anlage 2 (der betreffende Bereich ist schraffiert dargestellt)
Die Straße Am Beller Weg wird
1.
im Teilbereich von „Wolfhelmstraße“ bis zum Grundstück Am Beller Weg 1 (Flurstück 1380) als Gemeindestraße mit der
Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2
StrWG NRW gewidmet. Im weiteren Verlauf erfolgt bis zum „Vochemsweg“ eine Widmung als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW (siehe Anlage 1)
2.
im Bereich von Flurstück 1136 bis hinter die Einmündung zum Privatweg (Flurstück 1573) als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG
NRW gewidmet (siehe Anlage 2).
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.05.2015
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