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Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
23.06.15, 18:42
Aktualisiert
23.06.15, 18:42
Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 23.06.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 9. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 19.05.2015 Vorlage Nr.: TOP 18 121/2015 Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße im dargestellten Teilbereich gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Erftstraße (im aus der Anlage ersichtlichen Teilbereich) Gemarkung Sinnersdorf Flur 5 Flurstücke 752, 753 In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße (Flurstücke 752 und 753) wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig