Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
23.06.15, 18:42
Aktualisiert
23.06.15, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 23.06.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 9. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 19.05.2015
Vorlage Nr.:
TOP 18
121/2015
Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße im dargestellten Teilbereich
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den
öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Erftstraße (im aus der Anlage ersichtlichen Teilbereich)
Gemarkung Sinnersdorf
Flur 5
Flurstücke 752, 753
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße (Flurstücke 752 und 753) wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung
auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig