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Bürgerantrag (Anregung 389/2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
910 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
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REA GmbH" Kreuzherrenstraße Regenerative Energie Anlagen Management 8" 52355 Düren ; '--., Stadt Erftstadt -Der BürgermeisterDr. Franz-Georg Rips Holzdamm 10 50374 Erftstadt 161 ' I / I ' Ir: 11' :c, Düren,30.08.2011 Errichtung von Windenergieanlagen bei Erftstadt-Friesheim an der Autobahn Al hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren, für die in der Anlage dargestellten Flächen bei Erftstadt-Friesheim an der Autobahn Al stellen wir hiermit einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt zur Ausweisung eines Vorranggebietes für die Errichtung von Windenergieanlagen. Nach dem neuen Windenergieerlass des Landes NRW sollen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Landes NR W zusätzliche Flächen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden. Hierbei wird vorgeschlagen vorrangig Windenergieanlagen entlang der Infrastrukturstraßen, wie Autobahnen, Hochspannungstrassen u. ä. zu errichten. Die beantragte Vorrangfläche liegt inmitten eines Dreieckes von zwei Hochspannungstrassen und der Autobahn Al. Zusätzlich trennen Gewerbegebiete die geplante Vorrangfläche von der weit entfernten Wohnbebauung. Auf der markierten Fläche beabsichtigen wir 10 Windenergieanlagen mit ca. 3 MW Leistung und einer Gesamthöhe von 185 m nach dem derzeitigen Stand der Technik zu errichten. Der Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung beträgt in allen Fällen über 1 km. Die geplanten Anlagen produzieren jedes Jahr ca. 70 Millionen kWh umweltfreundlich bereitgestellten regenerativen Strom, der durchschnittlich für die Versorgung von bis zu 20.000 Haushalten ausreicht. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind noch eine Vielzahl von Gutachten und Ingenieurleistungen zu erstellen, die notwendig sind, die Eignung des Standortes zu untersuchen. Voraussetzung für das weitere Vorgehen ist, dass ein Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB gefasst wird und dieser bekannt gemacht ist. -2 REA GmbH Regenerative Energie Anlagen Management Kreuzherrenstraße 8 52355 Düren Telefon: 02421 - 2 08 49 77 Fax: 02421 - 2 08 49 78 Mobil: 0171 - 7 81 10 80 email: info@rea-dueren.de www.rea-dueren.de Bankverbindung: SparkasseDüren BLZ: 39550110 Konto: 1 2 00 33 44 70 Steuer-Nr: 20 7/5844/0215 Amtsgericht Düren HRB 5476 Regenerative Energie Anlagen Management REA Grnbri- Kreuzherrenstraße 8' 52355 Düren Von daher wird beantragt, die Verwaltung möge dem Rat der Stadt Erftstadt empfehlen, den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für das antragsgegenständliche Vorhaben zu fassen und die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen, sobald die vollständigen Planunterlagen vorliegen. Der Stadt Erftstadt entstehen durch die Planung keine Kosten. Durch eine städtebauliche Rahmenvereinbarung mit den Investoren gemäß § 11 BauGB zugunsten der Stadt Erftstadt abgesichert, soll das Verfahren von den Investoren, zu der sich auch der Antragsteller zählt in Abstimmung mit der Stadtverwaltung durchgeführt werden. Die sich aus dem Verfahren unmittelbar ergebenden Kosten werden im Rahmen dieser Vereinbarung von diesen getragen. Mit freundlichen Grüße o Hans-Willi S Anlage: Planskizze Änderungsgebiet Flächennutzungsplan Autobahn Al REA GmbH Regenerative Energie Anlagen Management Kreuzherrenstraße 8 52355 Düren Telefon: 02421 - 2 08 49 77 Fax: 02421 - 2 08 49 78 Mobil: 0171 - 7 81 1080 email: info@rea-dueren.de www.rea-dueren.de Erftstadt-Friesheim an der Bankverbindung: SparkasseDüren BLZ: 39550110 Konto: 1 2 00 33 44 70 Steuer-Nr: 20 7/5844/0215 Amtsgericht Düren HRB 5476 Erftstadt- Friesheim Autobahn __ == __ ====:JI1.000 Al: Vorranggebiet Windenergie m 1 .25000 Abstände zur geschlossenen Wohnbebauung: > 1 km ~ :;rn1[t:---•~ -• Abstand Einzelhaus: > 800m RegeneratIve EnorQIo ArJogen Manogerrent Abstand Modellflugplatz ca. 300m 30.8.2011 1937