Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
11.02.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.02.2009
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1309 Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
11.02.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad
Münstereifel, Burg
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1309 Z-2
1. Sachverhalt:
Der Sachstand hinsichtlich des Gesamtbildes von Werbeanlagen im Bereich des historischen
Denkmals Burg wurde dem Ausschuss bereits mit den RD´s 1309 und 1309Z-1 detailliert
dargestellt. Es liegt nun ein neuer Bauantrag zum Aufstellen eines mobilen Kupfergefäßes (ehem.
Meischebottich zur Senfherstellung) als Werbeanlage mit Beschriftung im DIN A2/A3-Format am
Eingang des Burgrestaurants vor. Dieser ist bereits vorhanden, allerdings weder
bauordnungsrechtlich genehmigt noch denkmalpflegerisch erlaubt.
Zwischenzeitlich wurde ein aktueller Sachstand der derzeit vorhandenen Werbeanlagen im
Bereich der Burg aufgenommen. Nach wie vor sind dort ungenehmigte/-erlaubte Werbeanlagen
vorhanden, die auch nicht genehmigungs-/erlaubnisfähig sind. Wie bereits mit RD 1309 Z-1
mitgeteilt, wurde zwischenzeitlich eine Werbeanlage, nämlich das Biergartenschild im Bereich der
oberen Terrasse entfernt. Auch die in RD 1309 Z-1 erwähnte neue Werbeanlage im Burgaufgang
ist ebenso entfernt worden wie das Biergartenschild im Bereich des Fußweges. Das Standgestellt
hierfür ist jedoch weiterhin vorhanden.
Zudem waren bei der Ortsbesichtigung sowohl die sonst aufgestellten sog. Reiter als auch die
Sonnenschirme nicht vorhanden. Dies lässt sich wohl auf die Witterung, die Jahreszeit und die
aufgrund der Uhrzeit noch nicht geöffnete Gastronomie zurückführen. Ebenso war die Werbung
auf dem jetzt beantragten Kupferkessel entfernt.
Die mit RD 1309 Z-1 beantragten Maßnahmen, zu denen das städtische Einvernehmen gem. § 36
BauGB nicht erteilt wurde, sind zum überwiegenden Teil ohne Genehmigung bzw. Erlaubnis doch
errichtet worden. Teilweise nur an andere Stelle als damals beantragt. Dies sind im Einzelnen:
1. Errichtung von 9 Mastampeln mit weißen Ständern und einer Beschriftung des Glases mit dem
Bierbrauerlogo „Maisels Weisse“. Diese wurden im überdachten Bereich der Terrasse anstelle
des ursprünglich geplanten Standortes im Außenbereich der seitlichen Terrasse vor dem
Felsenkeller errichtet.
2. Eine Schildplatte im Bereich des Kupferkessels mit Speisekartenkasten als Austausch zur
vorhandenen Anlage (Austausch wurde zwischenzeitlich durchgeführt)
3. Austausch des Parkplatzschildes in der Grundfarbe dunkelrot (Austausch wurde
zwischenzeitlich durchgeführt)
4. Austausch des Speisekartenkastens im Bereich des Felsenkellers (Austausch wurde
zwischenzeitlich durchgeführt)
Der Burgeigentümer wurde mit Schreiben vom 28.11.08 gebeten, alle nicht genehmigten und auch
nicht genehmigungsfähigen Werbeanlagen im Bereich der Burg zu entfernen bzw. entfernen zu
lassen. Zudem wurde ihm mitgeteilt, dass Herr Prof. Dr. Michael Werling im Rahmen der
Überarbeitung der Gestaltungssatzung bereit wäre, ebenfalls einen Vorschlag für die
Werbeanlagen Burg auszuarbeiten, der sowohl der Gestaltungssatzung der Stadt Bad
Münstereifel als auch den berechtigten Interessen des Betreibers auf Werbung Rechnung trägt.
Die Erarbeitung soll im Rahmen einer studentischen Arbeit erfolgen.
Mit Schreiben vom 04.02.09 wurde der Kreis Euskirchen als Baugehmigungsbehörde über den
Sachstand informiert, mit der Bitte, die bauordnungsrechtlichen Aspekte zu prüfen und ggfs.
entsprechende Schritte einzuleiten.
Aufgrund der Vielzahl von vorhandenen Werbeanlagen im Bereich der Burg, die im Übrigen § 10
Abs. 5 der Gestaltungssatzung widersprechen, ist das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu dem
beantragten mobilen Kupfergefäß als Werbeanlage versagen.
Es wird ein Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Werling, dem Burgeigentümer und der Verwaltung
angestrebt. Ziel wird die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für Werbeanlagen im Bereich des
historischen Denkmals Burg im Rahmen einer Studentenarbeit sein, angelehnt an die
Überarbeitung der Gestaltungssatzung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen
des Burgeigentümers und des Burgrestaurantpächters.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1309 Z-2
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig gem. der BauO NW und dem BauGB.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Im Rahmen eines Gespräches mit Herrn Prof. Dr. Werling, dem Burgeigentümer und der
Verwaltung können Gestaltungsmöglichkeiten im Bezug auf Werbeanlagen im Bereich Burg
erarbeitet werden, die sowohl der neu zu überarbeitenden Gestaltungssatzung als auch den
Interessen des Burgeigentümers/Restaurantpächters Rechnung tragen. Dieses Konzept kann
zukünftig als Grundlage für alle noch angestrebten Vorhaben im Bereich der Burg, insbesondere
hinsichtlich Werbeanlagen genutzt werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zum beantragten Vorhaben gem. § 36 BauGB wird hiermit versagt.
Die Verwaltung wird sich um ein Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Werling und dem Burgeigentümer
bemühen, in dem die Gesamtsituation im Bereich der Burg besprochen und die Erarbeitung eines
Gesamtkonzeptes angestrebt wird.