Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad Münstereifel, Burg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
11.02.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad Münstereifel, Burg) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad Münstereifel, Burg) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad Münstereifel, Burg)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.02.2009 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1309 Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 11.02.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück 1717, Bad Münstereifel, Burg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1309 Z-2 1. Sachverhalt: Der Sachstand hinsichtlich des Gesamtbildes von Werbeanlagen im Bereich des historischen Denkmals Burg wurde dem Ausschuss bereits mit den RD´s 1309 und 1309Z-1 detailliert dargestellt. Es liegt nun ein neuer Bauantrag zum Aufstellen eines mobilen Kupfergefäßes (ehem. Meischebottich zur Senfherstellung) als Werbeanlage mit Beschriftung im DIN A2/A3-Format am Eingang des Burgrestaurants vor. Dieser ist bereits vorhanden, allerdings weder bauordnungsrechtlich genehmigt noch denkmalpflegerisch erlaubt. Zwischenzeitlich wurde ein aktueller Sachstand der derzeit vorhandenen Werbeanlagen im Bereich der Burg aufgenommen. Nach wie vor sind dort ungenehmigte/-erlaubte Werbeanlagen vorhanden, die auch nicht genehmigungs-/erlaubnisfähig sind. Wie bereits mit RD 1309 Z-1 mitgeteilt, wurde zwischenzeitlich eine Werbeanlage, nämlich das Biergartenschild im Bereich der oberen Terrasse entfernt. Auch die in RD 1309 Z-1 erwähnte neue Werbeanlage im Burgaufgang ist ebenso entfernt worden wie das Biergartenschild im Bereich des Fußweges. Das Standgestellt hierfür ist jedoch weiterhin vorhanden. Zudem waren bei der Ortsbesichtigung sowohl die sonst aufgestellten sog. Reiter als auch die Sonnenschirme nicht vorhanden. Dies lässt sich wohl auf die Witterung, die Jahreszeit und die aufgrund der Uhrzeit noch nicht geöffnete Gastronomie zurückführen. Ebenso war die Werbung auf dem jetzt beantragten Kupferkessel entfernt. Die mit RD 1309 Z-1 beantragten Maßnahmen, zu denen das städtische Einvernehmen gem. § 36 BauGB nicht erteilt wurde, sind zum überwiegenden Teil ohne Genehmigung bzw. Erlaubnis doch errichtet worden. Teilweise nur an andere Stelle als damals beantragt. Dies sind im Einzelnen: 1. Errichtung von 9 Mastampeln mit weißen Ständern und einer Beschriftung des Glases mit dem Bierbrauerlogo „Maisels Weisse“. Diese wurden im überdachten Bereich der Terrasse anstelle des ursprünglich geplanten Standortes im Außenbereich der seitlichen Terrasse vor dem Felsenkeller errichtet. 2. Eine Schildplatte im Bereich des Kupferkessels mit Speisekartenkasten als Austausch zur vorhandenen Anlage (Austausch wurde zwischenzeitlich durchgeführt) 3. Austausch des Parkplatzschildes in der Grundfarbe dunkelrot (Austausch wurde zwischenzeitlich durchgeführt) 4. Austausch des Speisekartenkastens im Bereich des Felsenkellers (Austausch wurde zwischenzeitlich durchgeführt) Der Burgeigentümer wurde mit Schreiben vom 28.11.08 gebeten, alle nicht genehmigten und auch nicht genehmigungsfähigen Werbeanlagen im Bereich der Burg zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Zudem wurde ihm mitgeteilt, dass Herr Prof. Dr. Michael Werling im Rahmen der Überarbeitung der Gestaltungssatzung bereit wäre, ebenfalls einen Vorschlag für die Werbeanlagen Burg auszuarbeiten, der sowohl der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel als auch den berechtigten Interessen des Betreibers auf Werbung Rechnung trägt. Die Erarbeitung soll im Rahmen einer studentischen Arbeit erfolgen. Mit Schreiben vom 04.02.09 wurde der Kreis Euskirchen als Baugehmigungsbehörde über den Sachstand informiert, mit der Bitte, die bauordnungsrechtlichen Aspekte zu prüfen und ggfs. entsprechende Schritte einzuleiten. Aufgrund der Vielzahl von vorhandenen Werbeanlagen im Bereich der Burg, die im Übrigen § 10 Abs. 5 der Gestaltungssatzung widersprechen, ist das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu dem beantragten mobilen Kupfergefäß als Werbeanlage versagen. Es wird ein Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Werling, dem Burgeigentümer und der Verwaltung angestrebt. Ziel wird die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für Werbeanlagen im Bereich des historischen Denkmals Burg im Rahmen einer Studentenarbeit sein, angelehnt an die Überarbeitung der Gestaltungssatzung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Burgeigentümers und des Burgrestaurantpächters. Seite 3 von Ratsdrucksache 1309 Z-2 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig gem. der BauO NW und dem BauGB. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Im Rahmen eines Gespräches mit Herrn Prof. Dr. Werling, dem Burgeigentümer und der Verwaltung können Gestaltungsmöglichkeiten im Bezug auf Werbeanlagen im Bereich Burg erarbeitet werden, die sowohl der neu zu überarbeitenden Gestaltungssatzung als auch den Interessen des Burgeigentümers/Restaurantpächters Rechnung tragen. Dieses Konzept kann zukünftig als Grundlage für alle noch angestrebten Vorhaben im Bereich der Burg, insbesondere hinsichtlich Werbeanlagen genutzt werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen zum beantragten Vorhaben gem. § 36 BauGB wird hiermit versagt. Die Verwaltung wird sich um ein Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Werling und dem Burgeigentümer bemühen, in dem die Gesamtsituation im Bereich der Burg besprochen und die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes angestrebt wird.