Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
04.08.15, 12:05
Aktualisiert
04.08.15, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 04.08.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 4. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 18.03.2015
Vorlage Nr.:
TOP 5
103/2015
Bebauungsplan 71 Pulheim 1. Änderung – Sonnenallee
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss:
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim (Bereich: Sonnenallee /
Kerbelweg / Nelkenweg) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) im betreffenden Teilbereich zu ändern.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf der bisherigen Gemeinbedarfsfläche zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim 1. Änderung – Sonnenallee“
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S.
954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
23 Ja-Stimme, 0 Gegenstimme, 8 Stimmenthaltungen