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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln Bereich: geplante öffentliche Wendeanlage “Im Schildchen“ Reduzierung der geplanten öffentlichen Wendeanlage Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
04.08.15, 12:05
Aktualisiert
04.08.15, 12:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln
Bereich: geplante öffentliche Wendeanlage “Im Schildchen“
Reduzierung der geplanten öffentlichen Wendeanlage
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 04.08.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 4. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 18.03.2015 Vorlage Nr.: TOP 6 68/2015 Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln Bereich: geplante öffentliche Wendeanlage “Im Schildchen“ Reduzierung der geplanten öffentlichen Wendeanlage Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln (Bereich: geplante Wendeanlage “Im Schildchen“) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) zu ändern. Ziel der Änderung ist die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche, Wendeanlage „Im Schildchen". Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln nicht berührt. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln 1302". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln behalten weiterhin Gültigkeit. 3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB verzichtet. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) durchzuführen. Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln 1302 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen. – Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Beratungsergebnis: Einstimmig dafür