Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
04.08.15, 12:05
Aktualisiert
04.08.15, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 04.08.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 4. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 18.03.2015
Vorlage Nr.:
TOP 6
68/2015
Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln
Bereich: geplante öffentliche Wendeanlage “Im Schildchen“
Reduzierung der geplanten öffentlichen Wendeanlage
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln (Bereich: geplante Wendeanlage “Im Schildchen“) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) zu ändern.
Ziel der Änderung ist die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche, Wendeanlage „Im Schildchen".
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln
nicht berührt.
Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln 1302". Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln behalten weiterhin Gültigkeit.
3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom
20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4
Abs.1 BauGB verzichtet.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) durchzuführen. Der Entwurf der Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln 1302 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich
auszulegen.
– Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür