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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln, Bahnhofsumfeld Bereich: geplante öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude, Grundstück 573, Flur 41, Gemarkung Stommeln, Wegfall der öffentlichen Fußwegeverbindung. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
04.08.15, 12:05
Aktualisiert
04.08.15, 12:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln, Bahnhofsumfeld
Bereich: geplante öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude, Grundstück 573, Flur 41, Gemarkung Stommeln, Wegfall der öffentlichen Fußwegeverbindung.
Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 04.08.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 4. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 18.03.2015 Vorlage Nr.: TOP 7 59/2015 Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln, Bahnhofsumfeld Bereich: geplante öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude, Grundstück 573, Flur 41, Gemarkung Stommeln, Wegfall der öffentlichen Fußwegeverbindung. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln (Bereich: geplante öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude, Grundstück 573, Flur 41, Gemarkung Stommeln) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) zu ändern. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Situation, durch Wegfall der öffentlichen Fußwegeverbindung zwischen Hirtzgasse und dem alten Bahnhofsgebäude, Grundstück 573, Flur 41, Gemarkung Stommeln. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln nicht berührt. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln 1301". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln behalten weiterhin Gültigkeit. 3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) durchzuführen. Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln 1301 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen. – Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Beratungsergebnis: Einstimmig dafür