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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd" hier: 1. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
04.08.15, 12:05
Aktualisiert
04.08.15, 12:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd"
hier: 1. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit 
         2. Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 04.08.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 4. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 18.03.2015 Vorlage Nr.: TOP 3 104/2015 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd" hier: 1. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes Empfehlung: 1. Der Planungsausschuss stimmt über den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion ab Beratungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 30 Gegenstimmen Empfehlung: 2. Der Planungsausschuss folgt der Beschlussempfehlung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes Variante B den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage zu erstellen und nimmt die im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung nach Redaktionsschluss eingegangenen schriftlichen Eingaben aus der Bürgerschaft zur Kenntnis Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Empfehlung: 3. Der Planungsausschuss folgt der Beschlussempfehlung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses nicht und verweist gemäß Ziffer 3.7 der Zuständigkeitsordnung den Vorgang nach Beratung im Ältestenrat zum abschließenden Beschluss in den Rat der Stadt Pulheim. Der Planungsausschuss empfiehlt dabei dem Rat abweichend zum Beschluss des Tiefbau- und Verkehrsausschusses die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes Variante A den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage zu erstellen. Abweichend ist für den unmittelbar an das Europaviertel angrenzenden Bereich die Lösung aus Variante B umzusetzen unter Beibehaltung und Fortführung der Wegeverbindung zum Römischen Platz. Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung