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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten
und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten
und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 339/2011 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 11.08.2011 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 14.09.2011 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 27.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betrifft: 18.08.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Mindereinnahmen werden vom Land erstattet. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt wird wie in der Synopse in der Anlage dargestellt rückwirkend zum 01.08.2011 geändert. Begründung: Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz vom 29.07.2011 wird das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt. Die Erftstädter Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt ist dementsprechend zu ändern. Nach der Satzung profitieren Eltern bislang von der sogenannten Geschwisterregelung, nach der eine Familie bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Kinder einer Tageseinrichtung, von Kindertagespflege oder der offenen Ganztagsschule im Primarbereich nur einen Elternbeitrag entrichten muss. Die Verwaltung beabsichtigt, diese familienpolitische Komponente auch angesichts der neuen gesetzlichen Regelung, das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen, grundsätzlich beizubehalten. Für die Familien ist damit eine erhebliche finanzielle Entlastung verbunden. Für die Stadt Erftstadt entsteht keine Mindereinnahme, da das Land dem Jugendamt einen Ausgleich für den Einnahmeausfall gewährt. Die diesbezügliche Verordnung befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. (Erner) -2-