Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 339/2011
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 11.08.2011
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
14.09.2011
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
27.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
18.08.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten
und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mindereinnahmen werden vom Land erstattet.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in
Erftstadt wird wie in der Synopse in der Anlage dargestellt rückwirkend zum 01.08.2011
geändert.
Begründung:
Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz vom 29.07.2011 wird das letzte Kindergartenjahr vor
der Einschulung beitragsfrei gestellt. Die Erftstädter Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von
Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt ist dementsprechend
zu ändern.
Nach der Satzung profitieren Eltern bislang von der sogenannten Geschwisterregelung,
nach der eine Familie bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Kinder einer Tageseinrichtung,
von Kindertagespflege oder der offenen Ganztagsschule im Primarbereich nur einen
Elternbeitrag entrichten muss. Die Verwaltung beabsichtigt, diese familienpolitische
Komponente auch angesichts der neuen gesetzlichen Regelung, das letzte
Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen, grundsätzlich beizubehalten.
Für die Familien ist damit eine erhebliche finanzielle Entlastung verbunden. Für die Stadt
Erftstadt entsteht keine Mindereinnahme, da das Land dem Jugendamt einen Ausgleich
für den Einnahmeausfall gewährt. Die diesbezügliche Verordnung befindet sich zurzeit
noch in der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden.
(Erner)
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