Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten
und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt
Alte Fassung
Neue Fassung
Überschrift in § 5
Überschrift in § 5
Einkommensstufen, Beitragshöhe, Beitragszeitraum
Einkommensstufen, Beitragshöhe,
Beitragszeitraum, Beitragsfreiheit
Nach Absatz 6 wird folgender neuer Absatz
7 eingefügt:
"(7) Die Inanspruchnahme von
Angeboten in Kindertageseinrichtungen
oder Kindertagespflege durch Kinder, die
am 1. August des Folgejahres
schulpflichtig werden, ist in dem
Kindergartenjahr, das der Einschulung
vorausgeht, beitragsfrei.
Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die
ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in
die Schule aufgenommen werden, die
Inanspruchnahme von Angeboten in
Kindertageseinrichtungen oder
Kindertagespflege ab dem der
verbindlichen Anmeldung
zum 15.11. folgenden Monat für
maximal 12 Monate beitragsfrei."
Absatz 7 wird zu Absatz 8
§6
Beitragsermäßigung
§6
Beitragsermäßigung
Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder
von Personen, die nach dieser Satzung an
die Stelle der Eltern treten, innerhalb der
Stadt Erftstadt gleichzeitig eine
Tageseinrichtung oder offene
Ganztagsschule im Primarbereich oder wird
in Tagespflege betreut, so entfallen die
Beiträge für das zweite und jedes weitere
Kind. Ergeben sich ohne Beitragsbefreiung
nach Satz 1 unterschiedlich hohe Beiträge,
so ist der höchste Beitrag zu zahlen.
Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder
von Personen, die nach dieser Satzung an
die Stelle der Eltern treten, innerhalb der
Stadt Erftstadt gleichzeitig eine
Tageseinrichtung oder offene
Ganztagsschule im Primarbereich oder wird
in Tagespflege betreut, wird nur für ein
Kind ein Beitrag erhoben. Ergeben sich
ohne Beitragsbefreiung nach Satz 1
unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der
höchste Beitrag zu zahlen.
Ist ein Kind nach § 5 Abs. 7 vom Beitrag
befreit, wird für kein weiteres Kind ein
Beitrag erhoben.