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Beschlusstext (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
04.08.15, 12:05
Aktualisiert
04.08.15, 12:05
Beschlusstext (FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 04.08.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 4. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 18.03.2015 Vorlage Nr.: TOP 2 60/2015 FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage/Ortsrandeingrünung" Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen. Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen