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Beschlusstext (Eingabe nach § 24 GO NW Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Änderung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen (Siehe Vorlage Nr. 200/2014))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.09.15, 16:38
Aktualisiert
02.09.15, 16:38
Beschlusstext (Eingabe nach § 24 GO NW
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Änderung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen
(Siehe Vorlage Nr. 200/2014))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 17.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 7 202/2015 Eingabe nach § 24 GO NW Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Änderung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen (Siehe Vorlage Nr. 200/2014) Empfehlung: 1. Der Planungsausschuss beschließt, dem Antrag der Anlieger des Nelleswegs nicht zu entsprechen. Die textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einfriedungen bleiben unverändert. Der mit den wesentlich betroffenen Anwohnern des Nellesweges abgestimmte Kompromiss, zur Straßenfläche hin maximal drei Zaunelemente mit eingezogenen Sichtschutzstreifen zu versehen, soweit diese an einer Stelle durch einen vertikalen freizulassenden und zu bepflanzenden Streifen gegliedert ist, wird mitgetragen. Dies soll im Zuge von Abweichung geregelt werden. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt die Entscheidung des Umwelt- und Planungsausschusses und erklärt die Angelegenheit für abgeschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür