Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: - 61 -
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Amt: - 61 An den
BeschIAusf.: - 61 -
Ausschuss für Planung
Datum: 12.11.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft:
Neubau von Wohn- und Geschäftsgebäuden und Stell platzanlagen in E.-Lechenich, Steinstraße;
Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gemäß
§ 36 BauGB
Finanzielle
Auswirkungen:
~ Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.11.2001
•
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Beschlussentwurf:
Zu dem von Herrn Prof. Dr. med. Schmidt-Elmendorff beantragten Vorhaben: Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden und Stellplatzanlagen
im Bereich der ehemaligen Schlossgärtnerei, E.-Lechenich, Steinstraße, wird vorbehaltlich des bauordnungs- und denkmalrechtlichen Verfahrens das gemeindliche
Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch erteilt.
Begründung:
Mit Eingang 01.10.2001 liegt dem Umwelt- und Planungsamt im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens ein Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage: Errichtung von
Wohn- und Geschäftsgebäuden und Stellplatzanlagen im Bereich der ehemaligen
Schlossgärtnerei, E.-Lechenich, Steinstraße, s. Anlage) zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Baugesetzbuch vor.
Dieses Vorhaben wird von der Verwaltung vorbehaltlich
denkmalrechtlichen Verfahrens grundsätzlich begrüßt.
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des bauordnungs-
und
- 2 -
Einerseits soll hiermit - nach Aufgabe der "Schlossgärtnerei" - die Baulücke entlang
der Steinstraße mit einem maßstabgerechten Wohn- und Geschäftsgebäude städtebaulich sinnvoll geschlossen bzw. bebaut werden; andererseits ist beabsichtigt, im
Bereich der ehemaligen Gewächshäuser eine Stellplatzanlage mit ca. 86 Stellplätzen
- über die notwendigen Stellplätze hinausgehend - zu errichten.
Diese Stellplätze sollen vermietet werden an Bewohner/Interessenten aus der Innenstadt; damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Parkplatzsituation in diesem Bereich geleistet.
Aufgrund der vorgelegten Planung bzw. deren Bedeutung für die städtebauliche
Entwicklung der Altstadt von Lechenich sollte der zuständige Fachausschuss das
gemeindliche Einvernehmen herstellen.
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