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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße - Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.09.15, 16:38
Aktualisiert
02.09.15, 16:38
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße
- Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches
- Auslegungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße
- Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches
- Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 17.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 5 179/2015 Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße - Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches - Auslegungsbeschluss Beschluss: 1. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim um die bestehenden Verkehrsflächen der Geyener Straße (Abschnitt zwischen bestehendem Kreisverkehr und geplanten Kreisverkehr Am Bendacker) und der Pariser Straße (Abschnitt zwischen bestehendem Kreisverkehr und bestehender Kita) zu ergänzen. Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich. Beschluss: 3. Beschluss siehe Planungsausschuss Beratungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen Die Fraktion des Bürgervereins hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. Beschluss: 3. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich. Beschluss: 4. Beschluss siehe Planungsausschuss Beratungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen Die Fraktion des Bürgervereins hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.06.2015 Seite 2