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Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115 hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.09.15, 16:38
Aktualisiert
02.09.15, 16:38
Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken
Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115
hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke
gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15) Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken
Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115
hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke
gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 17.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 2 220/2015 Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115 hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15 Empfehlung: 1. Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim nimmt die anliegende Ausarbeitung der Firma BET zum Energiekonzept für die Gebiete BP 113-115 Pulheim zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich. Empfehlung: 2. Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zu beschließen: Die Käufer der städtischen Grundstücke in den Gebieten BP 113 -115 werden nicht zu einer bestimmten Form der Energieversorgung verpflichtet. Auf die Errichtung eines zentralen Blockheizkraftwerkes wird verzichtet. Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich. Empfehlung: 3. Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zu beschließen: Variante a) Bei Baulanderwerb aus dem Baugebiet Pulheim-Süd verpflichtet sich der Käufer bei Neubauten die Vorgaben des KfWEffizienzhaus-Standards 55 anzuwenden, um bereits jetzt Niedrigstenergiegebäude zu schaffen, welche ab dem Jahr 2021 verpflichtend sein werden. Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich. Empfehlung: 3. Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zu beschließen: Variante b) Die Käufer der städtischen Grundstücke in den Gebieten BP 113 – 115 sollen nicht zum Bau von Häusern mit einem energetischen Standard, der über die gesetzlichen Anforderungen nach EnEV 2014 hinausgeht, verpflichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten Mitteln darauf hinzuwirken, dass die Käufer möglichst energieeffiziente Häuser errichten. Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich. Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.06.2015 Seite 2