Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.09.15, 16:38
Aktualisiert
02.09.15, 16:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 02.09.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 5. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 17.06.2015
Vorlage Nr.:
TOP 2
220/2015
Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken
Energiekonzept der Neubaugebiete Pulheim Süd, BP 113 und künftige BP 114 und BP 115
hier: Vermarktungskriterien städtischer Wohnbaugrundstücke
gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.15
Empfehlung:
1.
Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim nimmt die anliegende Ausarbeitung der Firma BET zum Energiekonzept für die Gebiete BP 113-115 Pulheim zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich.
Empfehlung:
2.
Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zu beschließen:
Die Käufer der städtischen Grundstücke in den Gebieten BP 113 -115 werden nicht zu einer bestimmten Form der Energieversorgung verpflichtet. Auf die Errichtung eines zentralen Blockheizkraftwerkes wird verzichtet.
Beratungsergebnis:
Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich.
Empfehlung:
3.
Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zu beschließen:
Variante a)
Bei Baulanderwerb aus dem Baugebiet Pulheim-Süd verpflichtet sich der Käufer bei Neubauten die Vorgaben des KfWEffizienzhaus-Standards 55 anzuwenden, um bereits jetzt Niedrigstenergiegebäude zu schaffen, welche ab dem Jahr
2021 verpflichtend sein werden.
Beratungsergebnis:
Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich.
Empfehlung:
3.
Der Umweltausschuss des Rates der Stadt Pulheim empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zu beschließen:
Variante b)
Die Käufer der städtischen Grundstücke in den Gebieten BP 113 – 115 sollen nicht zum Bau von Häusern mit einem
energetischen Standard, der über die gesetzlichen Anforderungen nach EnEV 2014 hinausgeht, verpflichtet werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten Mitteln darauf hinzuwirken, dass die Käufer möglichst energieeffiziente Häuser errichten.
Beratungsergebnis:
Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich.
Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.06.2015
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