Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.09.15, 16:38
Aktualisiert
02.09.15, 16:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 02.09.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 5. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 17.06.2015
Vorlage Nr.:
TOP 9
205/2015
Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des BP Nr. 45 Stommeln (siehe SV 58/2009)
Beschluss:
1. Der Umweltausschuss nimmt die Unterlagen zur Artenschutzprüfung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dieser Basis den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 Stommeln zu fassen.
Beratungsergebnis:
Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich.
Beschluss:
2.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln (Bereich: Venloer Straße / Hagelkreuzstraße / Neusser Gasse) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines Bebauungskonzeptes zu schaffen, welches im nördlichen Bereich des Straßengevierts Venloer Straße, Hagelkreuzstraße und
Neusser Gasse auf bisher nicht bzw. untergenutzten Flächen neue Wohngebäude als Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Tiefgarage vorsieht. Zusätzlich sollen die im fraglichen Bereich vom tatsächlichen baulichen
Bestand abweichenden Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 16 Stommeln und Nr. 16
Stommeln 2. Änderung angepasst bzw. seine als nicht mehr sinnvoll angesehenen Planinhalte überarbeitet
werden.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln".
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
(1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom
15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
4.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 45 Stommeln vom 29.04.2009 aufzuheben.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
RM Dr. Saturra (CDU) hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.06.2015
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