Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.09.15, 16:38
Aktualisiert
02.09.15, 16:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 02.09.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 5. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 17.06.2015
Vorlage Nr.:
TOP 10
228/2015
Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim
Bereich: Friedrich-Ebert-Straße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
- Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Empfehlung:
1. Der Umweltausschuss nimmt die Unterlagen zur Artenschutzprüfung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dieser Basis den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 125 Pulheim zu fassen.
Beratungsergebnis:
Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich.
Empfehlung:
6.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim (Bereich: Friedrich-Ebert-Straße) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen.
Ziel der Planung ist, für ein Nachverdichtungsprojekt in einem Teilbereich einer Siedlung aus den 1960er Jahren die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zusätzliche neue Wohnungen in Reihen- und Mehrfamilienhäusern sollen in einer Größenordnung von 35 -40 entstehen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim".
7.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
(1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom
15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.06.2015
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