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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim Bereich: Friedrich-Ebert-Straße Aufstellung gemäß § 13a BauGB - Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.09.15, 16:38
Aktualisiert
02.09.15, 16:38
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim
Bereich: Friedrich-Ebert-Straße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
- Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim
Bereich: Friedrich-Ebert-Straße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
- Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 02.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 17.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 10 228/2015 Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim Bereich: Friedrich-Ebert-Straße Aufstellung gemäß § 13a BauGB - Aufstellungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Empfehlung: 1. Der Umweltausschuss nimmt die Unterlagen zur Artenschutzprüfung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dieser Basis den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 125 Pulheim zu fassen. Beratungsergebnis: Kein Beschluss des Planungsausschusses erforderlich. Empfehlung: 6. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim (Bereich: Friedrich-Ebert-Straße) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) aufzustellen. Ziel der Planung ist, für ein Nachverdichtungsprojekt in einem Teilbereich einer Siedlung aus den 1960er Jahren die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zusätzliche neue Wohnungen in Reihen- und Mehrfamilienhäusern sollen in einer Größenordnung von 35 -40 entstehen. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 125 Pulheim". 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 17.06.2015 Seite 2