Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,9 MB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: - 51 -
öffentlich
V 7/
Amt:
An den
/144
- 51 -/- 82 -
BeschIAusf.:
Jugendhilfeausschuss
- 51 -/- 82 -
Datum: 25.10.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Betrifft:
Planung einer Jugendkulturhalle
•
Finanzielle
Auswirkungen:
~
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25. Oktober 2001
Kein~
V/1/Wl
Beschlussentwurf:
Der Bericht über die Planungen für eine Jugendkulturhalle wird zur Kenntnis genommen. Zur weiteren Beratung hinsichtlich einer Umsetzung der Planungen wird die
Vorlage in die Haushaltsplanberatungen verwiesen.
•
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hatte mich in seiner Sitzung am 24.08.2000 um Prüfung
gebeten, ob im Bereich der ehemaligen Feuerwache an der Poststraße eine "Jugendkulturhalle" errichtet werden könnte.
Die Planungen an diesem Standort sind im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen
zur Erweiterung des Ville-Gymnasiums zu sehen. Die ehemalige Feuerwache wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgebrochen. An dieser Stelle entsteht dann der neue
Parkplatz für das Schulzentrum Liblar. Ich habe den mit der Planung für das VilleGymnasium beauftragten Architekten gebeten zu prüfen, ob aus städtebaulichen und
architektonischen Gründen Bedenken gegen den Bau einer solchen Halle an diesem
Standort bestehen. Dabei wurde folgendes Raumprogramm zugrunde gelegt:
- Halle (einschließlich Bühne)
200 m2
- Foyer
45 m2
- Garderobe
35 m2
- Stuhllager
30 m2
- Jugendräume
60 m2
Bei diesem Raumprogramm und den notwendigen Nebenräumen ergibt sich eine Gesamtnutzfläche von ca. 450 m2 Die Baukosten werden auf 1.600.000,- DM geschätzt.
Bei einem Bau durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft würde sich die jährliche
Miete auf ca. 160.000,- DM belaufen. Die Betriebskosten sind noch zusätzlich zu
berücksichtigen.
C:\WPDOK\J-HALLE.VOR
- 2 -
•
Seitens des Ville-Gymnasiums sind gegen den Bau einer Jugendkulturhalle Bedenken
vorgetragen worden. Dies wird zum einen damit begründet, dass durch den Bau die
Zahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze für das Schulzentrum Liblar erheblich
reduziert würde. Die von Szene 93 genutzten Container werden beim Abriss der
ehemaligen Feuerwache erhalten. Unter Berücksichtigung dieser Gebäude können
62 neue Stellplätze angelegt werden. Beim Bau einer Jugendkulturhalle würden ca.
20 Stellplätze verloren gehen. Aus bauordnungsrechtlichen Gründen wäre es dann
zwingend, für das Schulzentrum neue Stellplätze anzulegen. Weiterhin wird seitens
des Ville-Gymnasiums ausgeführt, dass bei der Gründung des Schulzentrums die
Fläche für die damalige Grund-, Haupt- und Realsschule ausreichend bemessen
gewesen sei. Seither sei Erftstadt erheblich gewachsen und mussten die Schulgebäude
in mehreren Abschnitten erweitert werden. Die von den Schulen benötigten Schulhofflächen würden sich nur noch mit Mühe ausweisen lassen. Die letzte Reservefläche
für das Schulzentrum sei von jeder schulfremden Nutzung freizuhalten, um künftige Entwicklungen zu ermöglichen. Bereits sei eine Erweiterung der Dreifachhalle dringend
notwendig. Dafür werde auf die jetzt für den Parkplatz vorgesehene Fläche zurückgegriffen werden müssen.
Der neue Parkplatz ist auch als Standort für das Zelt der Schützen vorgesehen, wenn
der Parkplatz am Schloß Gracht bebaut werden sollte. Neben der Jugendkulturhalle
wäre noch ausreichend Platz für den Aufbau des Zeltes. Fahrgeschäfte könnten ggf.
in der Poststraße aufgebaut werden. Im weiteren Verfahren ist noch eine Abstimmung
mit dem Schützenverein erforderlich.
•
Zur Realisierung einer Jugendkulturhalle ist zunächst das Raumprogramm und der
Standort festzulegen sowie zu klären, ob für ein solches Vorhaben Zuschüsse gewährt
werden. Danach wäre eine Beschlussfassung über das Raumprogramm sowie den
Standort für die Halle in den Fachausschüssen und im Rat erforderlich. In den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wären dann Planungskosten einzusetzen .
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(Bösche)
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Anlage zur Vorlage V 7/1611
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Planung einer Jugendkulturhalle
Der Jugendhilfeausschuss
hat in seiner Sitzung am 31.1.2002 die Verwaltung gebeten, die
Arbeiten zur Realisierung einer Jugendkulturhalle weiter zu betreiben. In diesem Zusammenhang sind u.a. folgende Fragen zu klären:
1.
Raumprogramm
Das Raumprogramm für eine Jugendkulturhalle ist in der V 7/1611 bereits dargelegt worden. Die Halle sollte eine Gesamtnutzfläche von ca. 450 m2 haben. Die Detailplanung ist im
Jugendhilfeausschuss an Hand einer zu erarbeitenden Planskizze festzulegen.
2.
Trägerschaft
Träger könnte sowohl das Jugendamt als auch ein freier Träger sein, mit dem dann im
Rahmen einer vertraglichen Gestaltung die Mindestöffnung und das Mindestangebot sowie
die Hauptzielgruppe der Jugendkulturhalle verhandelt werden. Eine Kombination ist ebenso
vorstellbar. Es muss davon ausgegangen werden, dass im Falle einer städtischen Trägerschaft keine zusätzlichen Personalkosten für hauptamtlich tätige pädagogische Fachkräfte
entstehen. Der Einsatz von Honorarkräften ist aber unverzichtbar.
3.
Angebotsumfang
Die Angebote der Jugendkulturhalle sollten umfassen:
Sport- und Spielangebote wie z. B. Skaten, Fußball und Basketball,
- Unterstützungsangebote wie z.B. Hausaufgabenbetreuung,
pe-Kurse etc.,
aktivierende Kulturangebote wie Theatergruppe, Film- oder Musik AG etc.,
Kino-, Konzert- und Theaterveranstaltungen.
4.
Finanzierung
Die Finanzierung der Halle erfolgt über einen Betriebskostenzuschuss der Stadt und über
Einnahmen für die Großveranstaltungen. Als Miete ist an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ein Betrag von jährlich ca 82.000,- € zu zahlen. Zusätzlich sind, abhängig vom
Standort, die Kosten für die Bereitstellung des Grundstücks zu berücksichtigen. Der Betriebskostenaufwand wird in Anlehnung an das Jugendzentrum Köttingen ohne Honorarund andere Personalkosten mit ca. 20.000 € zu veranschlagen sein.
•
•
Weder der Bau der Halle noch die laufenden Betriebskosten werden über zusätzliche
Fördermittel des Landes oder des Bundes mitfinanziert. Die bisherige Landesförderung der
Jugendarbeit in Höhe von jährlich annähernd 60.000,- € ist für die Stadt im Rahmen der
Jugendhilfeplanung frei verfügbar.
Durch den Verzicht auf neue Hortgruppen erspart die Stadt eine Ausgabe von ca.
230.000 € jährlich an Miet- und Betriebskosten, die im Haushaltssicherungskonzept
als
Ausgabe bereits veranschlagt sind. Diese Ausgabeneinsparung verringert sich ggfs. um die
Investitionsfolgekosten für Hortersatzlösungen an den Schulen, die derzeit noch nicht beziffert werden können. Des weiteren wird zur Zeit im Jugendamt geplant, den für Liblar
notwendigen nunmehr zweigruppigen Kindergarten als eingruppigen in einem vorhandenen
Einfamilienhaus für 10 Jahre anzumieten und im Kindergarten in Bliesheim statt der geplanten Hortgruppe nunmehr eine heilpädagogische Gruppe für behinderte Kinder einzurichten. Die gesamten Kosten dieser heilpädagogischen Gruppe würden vom Landschaftsverband Rheinland getragen. Die Planungsgespräche laufen auf Hochtouren. Lässt
sich diese Planung verwirklichen, erspart die Stadt gegenüber der ursprünglichen Planung
C:IWPDOKIV7-1611.ANL
-2 -
nochmals eine erhebliche Summe, ohne dass die Qualität der Kindergartenpädagogik
leiden würde.
Die finanzielle Lage der Stadt ist überaus angespannt. In einer Situation, in der nicht einmal
die erforderlichen Mittel für die Unterhaltung der vorhandenen Gebäude aufgebracht werden können, erscheint es als falsches Signal - auch gegenüber den Aufsichtsbehörden vor Ablauf des Haushaltssicherungskonzeptes mit dem Bau neuer Einrichtungen zu beginnen. In der Finanzplanung sollten Mittel für freiwillige Maßnahmen wie den Bau einer Jugendkulturhalle erst nach Ablauf des Haushaltssicherungszeitraumes
vorgesehen werden.
5.
•
Standort
Zur Prüfung der Standortfrage reicht es nicht nur aus, alle Grundstücke, die von der Größe
her ausreichend sind, aufzulisten. Es sind vielmehr umfangreiche bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Probleme zu klären.
In der politischen Diskussion wurde ein städtisches Grundstück im Bereich des Einkaufszentrums in Liblar ins Gespräch gebracht. Hinsichtlich des Grundstückswertes handelt es
sich dabei um die wertvollste Fläche, über die die Stadt Erftstadt derzeit verfügt. Weiterhin
stellt das Grundstück die letzte Reservefläche für eine Erweiterung des Einkaufszentrums
dar. Für eine Jugendkulturhalle sollte dieses Grundstück nicht in Betracht gezogen werden.
Wie bereits in der Vorlage V 7/1611 ausgeführt/schlage ich vor, zunächst den Errichtungsbeschluss für eine Jugendkulturhalle im Rat der Stadt zu fassen. Planungskosten sollten dann im
Jahr vor dem geplanten Baubeginn in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt werden. Im Zusammenhang mit der Planung muss dann auch die Standortfrage untersucht und entschieden werden.
Unabhängig davon wird bei jeder Verfügung über ein städtisches Grundstück dessen Geeignetheit und Zweckmäßigkeit im Hinblick auf die Nutzung als Standort einer Jugendkulturhalle
geprüft. Damit wird vermieden, dass über entsprechend geeignete Grundstücke bereits vor
dem Zeitpunkt der Planung der Jugendkulturhalle anderweitig verfügt wird.
•
~
(Bösche)
C:\WPDOK\V7-1611.ANL
Anlage 2 zur V 7/1611
Planung einer Jugendkulturhalle
iM Sitzung
J1/ 11
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Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.4.2002 mit der Planung
einer Jugendkulturhalle befasst. Die Verwaltung wurde gebeten, geeignete Standorte
auf stadteigenen Grundstücken für den Bau einer solchen Halle aufzuzeigen.
Im Eigentum der Stadt befinden sich folgende Grundstücke, auf denen ein solches
Vorhaben grundsätzlich realisiert werden könnte:
1.
Grundstück zwischen Frauenthaler Straße, Carl-Schurz-Straße, B 265n
Das Grundstück hat eine Größe von 6.573 rrr'. Es befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist sofort bebaubar. Die Nutzung als Jugendkulturhalle wäre dort zulässig. Die Zuwegung stellt sich derzeit problematisch dar.
Der Landesbetrieb Straßenbau plant eine zusätzliche Rampe zur B 265 n und den
Bau eines Kreisverkehres. In diesem Zusammenhang könnte - über eine unmittelbare Anbindung an den Kreisverkehr - die Erschließung des Grundstücks erheblich verbessert werden. Wegen der Nachbarschaft zur Wohnbebauung wären
beim Bau der Halle hohe Anforderungen an den Schallschutz zu stellen.
2.
Grundstück zwischen Bliesheimer Straße und Grachtstraße
Das Grundstück hat eine Größe von 12.669 rn". Der Flächennutzungsplan trifft für
diese Fläche die Darstellung Grünfläche/Parkanlaqe, Unter dem Arbeitstitel Stadtgarten liegt für das Gelände eine Ausbauplanung vor. Dort soll u.a. ein Teich entstehen, der auch vom Modellsportverein genutzt werden kann. Im Zuge der Erstellung eines Biotopverbundes vom Schloßpark über das Krankenhausgelände in
die freie Landschaft ist dieses Grundstück ein wesentlicher Baustein.
Zum Bau einer Jugendkulturhalle, die nur einen untergeordneten Teil des Grundstücks in Anspruch nehmen würde und die unter diesen Voraussetzungen mit den
o.a. Planungen vereinbar wäre, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und.die
Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
3.
Grundstück zwischen Köttinger Straße, Radmacherstraße und B 265n
Das Grundstück hat eine Größe von 5.015 m2 In diesem Bereich wurde bisher ein
Gewerbebetrieb angesiedelt. Die Fläche ist sofort bebaubar. Die geplante Nutzung
wäre zulässig. Das Grundstück bietet ausreichend Platz für den Bau einer Jugendkulturhalle und die Ansiedlung eines weiteren Gewerbebetriebes. Ggf. problematisch stellt sich die Nähe zum Friedhof dar. Das Grundstück liegt allerdings tiefer
als die Radmacherstraße. Weiterhin könnte die Halle in der Nähe der B 265n mit
ausreichendem Abstand zum Friedhof plaziert werden. Probleme durch Lärmemissionen sind an diesem Standort nicht zu erwarten.
Das Grundstück liegt in relativer Nähe zum Jugendtreff in Köttingen. Diskussionen
über eine Zusammenlegung beider Einrichtungen sind bei der Wahl dieses Standortes nicht auszuschließen.
•
•
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.../2
-2-
•
•
4.
Grundstücke an der Bahnhofstraße, Erweiterungsfläche
für die P&R-Anlage
Die Grundstücke haben eine Größe von insgesamt 4.215 m", Sie sind derzeit mit
2 Mehrfamilienhäusern bestanden. Deren baulicher Zustand macht kurz- bis mittelfristig eine grundlegende Sanierung oder aber einen Abbruch erforderlich. Das
in diesem Bereich gelegene Objekt Bahnhofstraße 128 wird nach den Sommerferien abgebrochen. Auf der Fläche werde ich provisorisch Stellplätze zur Vergrößerung des Parkplatzangebotes am Bahnhof anlegen lassen.
Zum Bau einer Jugendkulturhalle muss der bestehende Bebauunqsplanss geändert werden. Das Gelände ist optimal an den ÖPNV angebunden. In den Abendstunden stehen die Stellplätze am Bahnhof auch für die Nutzer der Halle zur Verfügung. Probleme aufgrund von Lärmemissionen sind an diesem Standort nicht zu
befürchten. Die Anzahl der Parkplätze, die im Zuge der Erweiterung der P&R-Anlage errichtet werden könnten, würden sich allerdings durch den Bau einer Jugendkulturhalle verringern .
5.
Grundstück der Marienschule am Hahnacker
Das Grundstücke hat eine Größe von 2.479 m2 Das Gelände wird derzeit durch
das Ville-Gymnasium und die Volkshochschule genutzt. Entsprechend der Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt soll das bestehende Gebäude - einschließlich der Pavillons - nach der Räumung durch das Ville-Gymnasium als
Haus der Erwachsenenbildung hergerichtet werden. Im Zuge dieser Umnutzung
wäre es auch denkbar, die als Provisorium erstellten Pavillons zu beseitigen und
in dem dann möglichen Neubau die Jugendkulturhalle und weitere städtische Ein. richtungen (Volkshochschule, Archiv ...) zusammenzufassen.
An den baulichen Schallschutz wären in diesem Fall- aufgrund der Nachbarschaft
zur Wohnbebauung - hohe Anforderungen zu stellen.
6.
Lehrerparkplatz
des Ville-Gymnasiums
Hinsichtlich der Eignung dieses Standortes wird auf die Begründung zur Vorlage
verwiesen.
7.
Landwirtschaftliche
Halle Haus Buschfeld
Das Grundstück hat eine Größe von 5.040 m2. Der Flächennutzungsplan stellt die
Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar., die im Norden an eine öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sport-, Spiel- und Festwiese" angrenzt.
Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan als Standort für einen Jugendzeltplatz
vorgesehen.
Eine Umnutzung der vorhandenen Halle in eine Jugendkulturhalle ist nicht zu
empfehlen. Hinsichtlich des Schall- und Wärmeschutzes entspricht diese Halle
nicht den Anforderungen, die an zum dauernden Aufenthalt geeignete Räume
gestellt werden müssen. Daher wäre ein Abbruch und Neubau die wirtschaftlichere Alternative.
Für diese Maßnahme ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und ggf. die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Belange der Eigentümer
des angrenzenden zu Wohnzwecken genutzten Außenbereichsgrundstücks könnten im Bauleitplanverfahren zu Problemen führen. Außerdem sind wasserwirt.../3
C:\WPDOKIV7-1611.AN2
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-4-
Mit dem Antrag S 7/1862 war vorgeschlagen worden, um eine kurzfristige Lösung zu
ermöglichen als Interimslösung Container aufzustellen. Auch diese sog. "kleinen Lösungen" sollen gern. der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses geprüft werden.
Container werden derzeit von vielen Firmen relativ preiswert angeboten. Allerdings erfordern die notwendigen Infrastruktureinrichtungen sowie die Herrichtung der Räumlichkeiten für die Nutzung als Jugendkulturhalle erhebliche Aufwendungen. Wie das
oben unter 5. aufgeführte Beispiel der Pavillons auf dem Grundstück am Hahnacker
zeigt, halten Provisorien ewig. Unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten sollte auf
die Errichtung von Behelfsbauten auf städtischen Grundstücken in der Regel verzichtet
werden.
Wenn absehbar ist, dass eine Jugendkulturhalle errichtet werden wird, sollte auf den
Bau von Provisorien, die dann die Realisierung der endgültigen Halle erschweren,
verzichtet werden.
•
•
Im Bürgertrag B 7/1915 war vorgeschlagen worden, alternative Finanzierungs- oder
Investorenmodelle beim Bau der Jugendkulturhalle in die Prüfung einzubeziehen. Mit
den Antragstellern wurden zu dieser Frage Gespräche geführt. Dort konnte diese Frage noch nicht abschließend geprüft werden. Im Zuge der weiteren Planungen für die
Jugendkulturhalle wird dieser Frage nochmals nachgegangen .
-3-
schaftliehe (Überschwemmungsgebiet)
und landschaftsrechtliche
schutzgebiet) Belange zu berücksichtigen.
•
•
(Landschafts-
8.
Grundstück zwischen Gemeindeverbindungsstraße,
Bliesheimer Straße und
Haus Buschfeld
Das Grundstück hat eine Größe von ca. 50.000 m2. Der Flächennutzungsplan
stellt die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sport-,
Spiel- und Festwiese" dar. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.: 112
(Willy-Brandt-Straße) hatte der Landeskonservator gefordert, die unmittelbar dem
Denkmal Haus Buschfeld benachbarten Grundstücke nicht baulich zu nutzen. Im
für diesen Standort erforderlichen Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung und Bebauungsplan) wäre dieser Belang hinreichend zu berücksichtigen. Die Nähe zur
Wohnanlage Haus Buschfeld würde zusätzliche Aufwendungen hinsichtlich des
Lärmschutzes erforderlich machen .
9.
Grundstück im Einkaufszentrum,
südlich der Feuerwache
Das Grundstück hat eine Größe von 2.276 m2 Auf meine Ausführungen in der
Anlage 1 zu dieser Vorlage wird verwiesen. Bei dem im Kerngebiet zulässigen
hohen Maß der baulichen Nutzung könnte auf dem Grundstück eine Geschoßfläche von mehr als 2.000 m2 realisiert werden. Der Bau einer 'Jugendkulturhalle mit eine Nutzfläche von nur 450 m2 - würde diese Nutzung unmöglich rnachen. Die
Nachbarschaft zur Wohnbebauung erfordert besondere Schallschutzmaßnahmen.
Es wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aus den o.a. Gründen ist das Grundstück für den Bau einer Jugendkulturhalle ungeeignet
10. Grundstück an der Waldorfschule
Die Grundstücksgröße beträgt 28.560 rrr'. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan
als Wohnbaufläche dargestellt Baurecht für eine Jugendkulturhalle könnte durch
Aufstellung eines Bebauungsplanes relativ kurzfristig geschaffen werden. Allerdings würde eine solche Einrichtung die Umsetzung des mittelfristig geplanten
Wohngebietes erheblich erschweren .
Aus Sicht der Jugendhilfe sollte der Standort der Jugendkulturhalle, insbesondere in
seiner Funktion als "überdachter Spielplatz", im Süden von Liblar gelegen sein, da sich
hier die meisten informellen Jugendtreffs befinden. Eine Jugendkulturhalle in diesem
Bereich hätte insofem den höchsten Akzeptanzgrad. Darüber hinaus ist insbesondere
die Einbeziehung vieler Kinder und Jugendlicher aus der Willy-Brandt-Straße wünschenswert.
Aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht sind alle möglichen Standorte im
Bereich von Liblar Süd (7 bis 10) nicht unproblematisch. Da sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren ein Ergebnis niemals mit Sicherheit prognostizieren lässt, sollte zunächst festgelegt werden, welche Grundstücke aus Sicht der städtischen Gremien
keinesfalls als Standort für eine Jugendkulturhalle vorgesehen werden sollten. Für die
verbleibenden Grundstücke wäre dann eine Rangfolge festzulegen, nach der dann die
Auswahl des Grundstücks erfolgt
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02.07.2002
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Gemeinde
ERFTSTADT
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Datum
Erf\kreis
Vermessungs-
DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER
02.07.2002
-
Gemeinde
ERFTSTADT
Gemarkung
LlBLAR Flur 11
Flurstück
636
1: 1 000
(Antrag-Nr.:
-Der Landratund Katasterwesen
xxxx)
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Gemeinde
ERFTSTADT
Gemarkung
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Erftkreis
Vermessungs-
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03.07.2002
-
Gemeinde
ERFTSTADT
Gemarkung
LlBLAR Flur g, 12
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-Der Landratund Katasterwesen
xxxx)
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Maßstab
Datum 02.07.2002
-
-Der
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LandratKatasterwesen
Gemeinde
ERFTSTADT
Gemarkung
LlBLAR Flur 9
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Flurkarte
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LandratKatasterwesen
Gemeinde
ERFTSTADT
Gemarkung
BLIESHEIM Flur
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AUSZUG
AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER
- Liegenschaftskarte
/ F!urkorte
Standardauszug
Maßstab
Datum
02.07.2002
-
LandratKatasterwesen
Gemeinde
ERFTSTADT
Gemarkung
BLIESHEIM Flur
Flurstück
121
1:2000
(Antrog-Nr.:
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Liegenschaftskarte
/ Flurkarte
Standardauszug
Maßstab
Datum
Erftkreis
Vermessungs-
AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER
02.07.2002
-
Gemeinde
ERFTSTADT
Gemarkung
LlBLAR Flur 10
Flurstück
1631
1: 1000
(Antr cq-Nr.:
-Der Landratund Katasterwesen
xxxx)
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AUSZUG
AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER
Liegenschaftskarte
/ Flurkarte
Standardauszug
Maßstab
Datum
Erftkreis
Vermessungs-
-
(Antrag-Nr.:
LandratKatasterwesen
Gemeinde
ERFTSTADT
Gemarkung
BLIESHEIM Flur
Flurstück
97
1:2000
03.07.2002
-Der
und
xxxx)
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Zer Sitzung
Anlage 3 zurV 7/1611
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.. ,Jr. r)J. dJöffentlich
Planung einer Jugendkulturhalle
Der Jugendhilfeausschuss
einstimmig gefaßt:
1.
2.
•
•
3.
hat in seiner Sitzung am 09.07.2002 folgenden Beschluss
Der Bau der Jugendkulturhalle bzw. von Jugendräumen soll auf dem
Grundstück "Landwirtschaftliche Halle Haus Buschfeld" (Nr. 7 der Anlage 2 zur
Vorlage) realisiert werden.
Die Verwaltung wird gebeten, möglichst bald einen "runden Tisch"
einzuberufen, an dem Vertreter der Verwaltung, der Ratsfraktionen, der
interessierten Vereine und Verbände etc. Fragen zur Ausgestaltung der
geplanten Baumaßnahme klären sollen.
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Bauplanung provisorische (z.B.
Aufstellung von Containern) bzw. schrittweise ("Baukasten"-System) Lösungen
mit einzubeziehen, um eine möglichst zeitnahe Realisierung zu ermöglichen.
In der Begründung zur Vorlage hatte ich auf die Lage des Grundstückes im
Überschwemmungsbereich
hingewiesen. Zur Zeit sind die regionalplanerischen
Auswirkungen der .Jahrhundertflut" im Osten Deutschlands auf die
planungsrechtliche Realisierung dieses Stadtortes, welcher im gesetzlich
festgesetzten Überschwemmungsgebiet (von 1910) liegt, noch nicht abzuschätzen.
In jedem Fall soll aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung Köln vom
29.08.2002 dem vorbeugenden Hochwasserschutz in der Regionalplanung künftig
ein höherer Stellenwert eingeräumt werden, so dass insbesondere bei
Neuplanungen (Flächennutzungsplanänderungen
sowie Bebauungsplanverfahren) in
hochwassergefährdeten Gebieten in Zukunft regionalplanerische Bedenken
vorgetragen werden bzw. auszuräumen sind.
Daher wird diesem Belang im Planverfahren ein erhöhtes Gewicht beizumessen sein .
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Zur SltzullQ
Anlage4
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27, ~j. 0"<.
zurV7/1611
( nichtöffentlich)
Planung einer Jugendkulturhalle
bei einer Inanspruchnahme einer Fläche im Bereich der landwirtschaftlichen Hofstelle "Haus Buschfeld" wird eine Nachbesserung im Kaufpreis erforderlich.
Beim seinerzeitigen Ankauf der landwirtschaftlichen Flächen von Herrn Heribert
MelIerwurde in dem Kaufvertrag U.R-Nr. 3375/1993 des Notars Kiefer, Kerpen,
eine Nachbesserungsklausel folgenden Inhalts aufgenommen:
II Abs. 8 des Vertrages:
•
Die Verpflichtung zur Nachbesserung entsteht für die Flächen, die im Flä chennutzungsplan als Bauflächen dargestellt werden oder die auf andere Art und
Weise einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Die Höhe des nachzubessernden Betrages ergibt sich aus der Differenz zwischen 50 % des Verkehrswertes
der erschließungsbeitragspflichtigen
Bruttobaufläche und dem Verkehrswert des
Ackerlandes. Maßgebend sind jeweils die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der
Rechtskraft einer Flächennutzungsplanänderung
bzw. der Rechtskraft eines
Bebauungsplanes. Der Betrag wird ein Jahr nach Rechtskraft des entsprechenden Planes fällig.
Sollte nun die hier beantragte Jugendkulturhalle
würde diese Nachzahlung fällig, wobei der Wert
Fläche noch nicht genau beziffert werden kann.
sich dieser Wert an dernßaulandwert orientieren
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•
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in diesem Bereich errichtet werden,
der in Anspruch zu nehmenden
Es ist aber davon auszugehen, dass
wird.
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Anlage 5zurV7/1611
2.Juni2003
Planung einer Jugendkulturhalle
Der Rat der Stadt hat am 19.3.2002 den Errichtungsbeschluss zum Bau einer Jugendkulturhalle
gefasst. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde ein Realisierungszeitraum bei der
Beschlussfassung nicht festgelegt und wurden bisher keine Planungskosten in den Haushalt
oder in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt.
•
In der Anlage 2 zur Vorlage V 7/1611 hatte ich im Sommer 2002 alle Grundstücke aufgeführt,
die sich grundsätzlich für den Bau einer Jugendkulturhalle eignen. Der Rat der Stadt hat sich
in seiner Sitzung am 17.12.2002 mit diesen Vorschlägen befasst. Die Verwaltung wurde gebeten, die einzelnen Standortvorschläge hinsichllich der voraussichllichen Realisierungsdauer zu
überprüfen und zur Klärung der Standortfrage zu einem "Runden Tisch" einzuladen, an dem
Vertreter der Verwaltung, der Ratsfraktionen und der interessierten Vereine und Verbände teilnehmen sollen .
Hinsichtlich der Standortfrage haben sich seit der Erstellung der Anlage 2 bzw. seit der Beschlussfassung durch den Rat ergänzende Tatbestände ergeben, die ggf. die Eignung dieser
Grundstücke für den Bau einer Jugendkulturhalle betreffen. Es handelt sich um folgende
Grundstücke:
Nr. 4.: Grundstück an der Bahnhofstraße,
Erweiterungsfläche
für die P&R-Anlage
Im Bürgerwerkstattverfahren
wurde vorgeschlagen, an dieser Stelle ein Parkdeck zu
errichten. Bauliche Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich jedoch an anderer Stelle im
Bereich des Bahnhofs. Die Realisierung der Planung ist eng mit dem PIanfeststellungsverfahren für die Osttangente verknüpft. Es lassen sich daher derzeit noch keine Angaben machen, wann diese Planungen realisiert werden können und ob ein Grundstück
bereitgestellt werden kann, welches für den Bau einer Jugendkulturhalle geeignet ist.
•
Nr. 6.: Lehrerparkplatz
am Ville-Gymnasium
In der Vorlage war bereits darauf hingewiesen worden, dass das Grundstück für schulische Zwecke benötigt wird. Beim Bau einer Jugendkulturhalle an diesem Standort wäre
es nicht mehr möglich, auf dem verbleibenden Parkplatz das Schützenfest mit der angeschlossenen Kirmes durchzuführen.
Die Arbeiten am Ville-Gymnasium werden im Laufe des Jahres 2003 abgeschlossen. In
diesem Zuge wird auch der Lehrerparkplatz endgültig ausgebaut. Es wäre nicht zu vertreten, jetzt mit nicht unerheblichem Aufwand den Parkplatz auszubauen und anschließend diese Fläche für den Bau einer Jugendkulturhalle wieder zu beseitigen.
Nr. 7.: Landwirtschaftliche
Halle Haus Buschfeld
Der Standort ist zunächst favorisiert worden. In der Anlage zur Vorlage hatte ich darauf
hingewiesen, dass das Grundstück in einem Überschwemmungsbereich liegt. Aufgrund
der Hochwasserereignisse im vergangenen Sommer und der sich daraus ergebenden
restriktiven Haltung der zuständigen Behörden bei der Zustimmung zu Vorhaben in
Überschwemmungsbereichen
erscheint der Bau einer Jugendkulturhalle an diesem
Standort wenig realstisch.
Ergänzend zu den in der Vorlage aufgeführten Grundstücken prüfe ich derzeit noch zwei weitere Grundstücke hinsichtlich einer Eignung für eine Jugendkulturhalle. In den nächsten Tagen
C:IWPDOKW7 ·1611.AN5
.. ./2
-2-
werde ich zu einem Runden Tisch einladen. In die dortige Diskussion werde ich dann ggf. ergänzende Standortvorschläge einbringen.
Hinsichtlich der Finanzierung verweise ich auf meine Stellungnahme in der Anlage 1 zu dieser
Vorlage. Zuschüsse sind nach den derzeit gültigen Förderrichtlinien für eine Jugendkulturhalle
nicht zu erwarten. Die Finanzierung muss daher aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Seit
der letzten Beratung hat sich die finanzielle Lage der Stadt nicht verbessert. Über die Frage der
Finanzierbarkeit kann nur in den Haushaltsplanberatungen entschieden werden .
•
•