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Beschlussvorlage (Planung einer Jugendkulturhalle )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,9 MB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: - 51 - öffentlich V 7/ Amt: An den /144 - 51 -/- 82 - BeschIAusf.: Jugendhilfeausschuss - 51 -/- 82 - Datum: 25.10.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft: Planung einer Jugendkulturhalle • Finanzielle Auswirkungen: ~ Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25. Oktober 2001 Kein~ V/1/Wl Beschlussentwurf: Der Bericht über die Planungen für eine Jugendkulturhalle wird zur Kenntnis genommen. Zur weiteren Beratung hinsichtlich einer Umsetzung der Planungen wird die Vorlage in die Haushaltsplanberatungen verwiesen. • Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hatte mich in seiner Sitzung am 24.08.2000 um Prüfung gebeten, ob im Bereich der ehemaligen Feuerwache an der Poststraße eine "Jugendkulturhalle" errichtet werden könnte. Die Planungen an diesem Standort sind im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zur Erweiterung des Ville-Gymnasiums zu sehen. Die ehemalige Feuerwache wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgebrochen. An dieser Stelle entsteht dann der neue Parkplatz für das Schulzentrum Liblar. Ich habe den mit der Planung für das VilleGymnasium beauftragten Architekten gebeten zu prüfen, ob aus städtebaulichen und architektonischen Gründen Bedenken gegen den Bau einer solchen Halle an diesem Standort bestehen. Dabei wurde folgendes Raumprogramm zugrunde gelegt: - Halle (einschließlich Bühne) 200 m2 - Foyer 45 m2 - Garderobe 35 m2 - Stuhllager 30 m2 - Jugendräume 60 m2 Bei diesem Raumprogramm und den notwendigen Nebenräumen ergibt sich eine Gesamtnutzfläche von ca. 450 m2 Die Baukosten werden auf 1.600.000,- DM geschätzt. Bei einem Bau durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft würde sich die jährliche Miete auf ca. 160.000,- DM belaufen. Die Betriebskosten sind noch zusätzlich zu berücksichtigen. C:\WPDOK\J-HALLE.VOR - 2 - • Seitens des Ville-Gymnasiums sind gegen den Bau einer Jugendkulturhalle Bedenken vorgetragen worden. Dies wird zum einen damit begründet, dass durch den Bau die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze für das Schulzentrum Liblar erheblich reduziert würde. Die von Szene 93 genutzten Container werden beim Abriss der ehemaligen Feuerwache erhalten. Unter Berücksichtigung dieser Gebäude können 62 neue Stellplätze angelegt werden. Beim Bau einer Jugendkulturhalle würden ca. 20 Stellplätze verloren gehen. Aus bauordnungsrechtlichen Gründen wäre es dann zwingend, für das Schulzentrum neue Stellplätze anzulegen. Weiterhin wird seitens des Ville-Gymnasiums ausgeführt, dass bei der Gründung des Schulzentrums die Fläche für die damalige Grund-, Haupt- und Realsschule ausreichend bemessen gewesen sei. Seither sei Erftstadt erheblich gewachsen und mussten die Schulgebäude in mehreren Abschnitten erweitert werden. Die von den Schulen benötigten Schulhofflächen würden sich nur noch mit Mühe ausweisen lassen. Die letzte Reservefläche für das Schulzentrum sei von jeder schulfremden Nutzung freizuhalten, um künftige Entwicklungen zu ermöglichen. Bereits sei eine Erweiterung der Dreifachhalle dringend notwendig. Dafür werde auf die jetzt für den Parkplatz vorgesehene Fläche zurückgegriffen werden müssen. Der neue Parkplatz ist auch als Standort für das Zelt der Schützen vorgesehen, wenn der Parkplatz am Schloß Gracht bebaut werden sollte. Neben der Jugendkulturhalle wäre noch ausreichend Platz für den Aufbau des Zeltes. Fahrgeschäfte könnten ggf. in der Poststraße aufgebaut werden. Im weiteren Verfahren ist noch eine Abstimmung mit dem Schützenverein erforderlich. • Zur Realisierung einer Jugendkulturhalle ist zunächst das Raumprogramm und der Standort festzulegen sowie zu klären, ob für ein solches Vorhaben Zuschüsse gewährt werden. Danach wäre eine Beschlussfassung über das Raumprogramm sowie den Standort für die Halle in den Fachausschüssen und im Rat erforderlich. In den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wären dann Planungskosten einzusetzen . ./' (Bösche) C:\WPDOK\J-HALLE.VOR Anlage zur Vorlage V 7/1611 'l.\JrSitzUng_~(~ d -1-.r::? (;J. () fl Planung einer Jugendkulturhalle Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 31.1.2002 die Verwaltung gebeten, die Arbeiten zur Realisierung einer Jugendkulturhalle weiter zu betreiben. In diesem Zusammenhang sind u.a. folgende Fragen zu klären: 1. Raumprogramm Das Raumprogramm für eine Jugendkulturhalle ist in der V 7/1611 bereits dargelegt worden. Die Halle sollte eine Gesamtnutzfläche von ca. 450 m2 haben. Die Detailplanung ist im Jugendhilfeausschuss an Hand einer zu erarbeitenden Planskizze festzulegen. 2. Trägerschaft Träger könnte sowohl das Jugendamt als auch ein freier Träger sein, mit dem dann im Rahmen einer vertraglichen Gestaltung die Mindestöffnung und das Mindestangebot sowie die Hauptzielgruppe der Jugendkulturhalle verhandelt werden. Eine Kombination ist ebenso vorstellbar. Es muss davon ausgegangen werden, dass im Falle einer städtischen Trägerschaft keine zusätzlichen Personalkosten für hauptamtlich tätige pädagogische Fachkräfte entstehen. Der Einsatz von Honorarkräften ist aber unverzichtbar. 3. Angebotsumfang Die Angebote der Jugendkulturhalle sollten umfassen: Sport- und Spielangebote wie z. B. Skaten, Fußball und Basketball, - Unterstützungsangebote wie z.B. Hausaufgabenbetreuung, pe-Kurse etc., aktivierende Kulturangebote wie Theatergruppe, Film- oder Musik AG etc., Kino-, Konzert- und Theaterveranstaltungen. 4. Finanzierung Die Finanzierung der Halle erfolgt über einen Betriebskostenzuschuss der Stadt und über Einnahmen für die Großveranstaltungen. Als Miete ist an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ein Betrag von jährlich ca 82.000,- € zu zahlen. Zusätzlich sind, abhängig vom Standort, die Kosten für die Bereitstellung des Grundstücks zu berücksichtigen. Der Betriebskostenaufwand wird in Anlehnung an das Jugendzentrum Köttingen ohne Honorarund andere Personalkosten mit ca. 20.000 € zu veranschlagen sein. • • Weder der Bau der Halle noch die laufenden Betriebskosten werden über zusätzliche Fördermittel des Landes oder des Bundes mitfinanziert. Die bisherige Landesförderung der Jugendarbeit in Höhe von jährlich annähernd 60.000,- € ist für die Stadt im Rahmen der Jugendhilfeplanung frei verfügbar. Durch den Verzicht auf neue Hortgruppen erspart die Stadt eine Ausgabe von ca. 230.000 € jährlich an Miet- und Betriebskosten, die im Haushaltssicherungskonzept als Ausgabe bereits veranschlagt sind. Diese Ausgabeneinsparung verringert sich ggfs. um die Investitionsfolgekosten für Hortersatzlösungen an den Schulen, die derzeit noch nicht beziffert werden können. Des weiteren wird zur Zeit im Jugendamt geplant, den für Liblar notwendigen nunmehr zweigruppigen Kindergarten als eingruppigen in einem vorhandenen Einfamilienhaus für 10 Jahre anzumieten und im Kindergarten in Bliesheim statt der geplanten Hortgruppe nunmehr eine heilpädagogische Gruppe für behinderte Kinder einzurichten. Die gesamten Kosten dieser heilpädagogischen Gruppe würden vom Landschaftsverband Rheinland getragen. Die Planungsgespräche laufen auf Hochtouren. Lässt sich diese Planung verwirklichen, erspart die Stadt gegenüber der ursprünglichen Planung C:IWPDOKIV7-1611.ANL -2 - nochmals eine erhebliche Summe, ohne dass die Qualität der Kindergartenpädagogik leiden würde. Die finanzielle Lage der Stadt ist überaus angespannt. In einer Situation, in der nicht einmal die erforderlichen Mittel für die Unterhaltung der vorhandenen Gebäude aufgebracht werden können, erscheint es als falsches Signal - auch gegenüber den Aufsichtsbehörden vor Ablauf des Haushaltssicherungskonzeptes mit dem Bau neuer Einrichtungen zu beginnen. In der Finanzplanung sollten Mittel für freiwillige Maßnahmen wie den Bau einer Jugendkulturhalle erst nach Ablauf des Haushaltssicherungszeitraumes vorgesehen werden. 5. • Standort Zur Prüfung der Standortfrage reicht es nicht nur aus, alle Grundstücke, die von der Größe her ausreichend sind, aufzulisten. Es sind vielmehr umfangreiche bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Probleme zu klären. In der politischen Diskussion wurde ein städtisches Grundstück im Bereich des Einkaufszentrums in Liblar ins Gespräch gebracht. Hinsichtlich des Grundstückswertes handelt es sich dabei um die wertvollste Fläche, über die die Stadt Erftstadt derzeit verfügt. Weiterhin stellt das Grundstück die letzte Reservefläche für eine Erweiterung des Einkaufszentrums dar. Für eine Jugendkulturhalle sollte dieses Grundstück nicht in Betracht gezogen werden. Wie bereits in der Vorlage V 7/1611 ausgeführt/schlage ich vor, zunächst den Errichtungsbeschluss für eine Jugendkulturhalle im Rat der Stadt zu fassen. Planungskosten sollten dann im Jahr vor dem geplanten Baubeginn in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt werden. Im Zusammenhang mit der Planung muss dann auch die Standortfrage untersucht und entschieden werden. Unabhängig davon wird bei jeder Verfügung über ein städtisches Grundstück dessen Geeignetheit und Zweckmäßigkeit im Hinblick auf die Nutzung als Standort einer Jugendkulturhalle geprüft. Damit wird vermieden, dass über entsprechend geeignete Grundstücke bereits vor dem Zeitpunkt der Planung der Jugendkulturhalle anderweitig verfügt wird. • ~ (Bösche) C:\WPDOK\V7-1611.ANL Anlage 2 zur V 7/1611 Planung einer Jugendkulturhalle iM Sitzung J1/ 11 Top 05- tJ 1.=a02. f Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.4.2002 mit der Planung einer Jugendkulturhalle befasst. Die Verwaltung wurde gebeten, geeignete Standorte auf stadteigenen Grundstücken für den Bau einer solchen Halle aufzuzeigen. Im Eigentum der Stadt befinden sich folgende Grundstücke, auf denen ein solches Vorhaben grundsätzlich realisiert werden könnte: 1. Grundstück zwischen Frauenthaler Straße, Carl-Schurz-Straße, B 265n Das Grundstück hat eine Größe von 6.573 rrr'. Es befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist sofort bebaubar. Die Nutzung als Jugendkulturhalle wäre dort zulässig. Die Zuwegung stellt sich derzeit problematisch dar. Der Landesbetrieb Straßenbau plant eine zusätzliche Rampe zur B 265 n und den Bau eines Kreisverkehres. In diesem Zusammenhang könnte - über eine unmittelbare Anbindung an den Kreisverkehr - die Erschließung des Grundstücks erheblich verbessert werden. Wegen der Nachbarschaft zur Wohnbebauung wären beim Bau der Halle hohe Anforderungen an den Schallschutz zu stellen. 2. Grundstück zwischen Bliesheimer Straße und Grachtstraße Das Grundstück hat eine Größe von 12.669 rn". Der Flächennutzungsplan trifft für diese Fläche die Darstellung Grünfläche/Parkanlaqe, Unter dem Arbeitstitel Stadtgarten liegt für das Gelände eine Ausbauplanung vor. Dort soll u.a. ein Teich entstehen, der auch vom Modellsportverein genutzt werden kann. Im Zuge der Erstellung eines Biotopverbundes vom Schloßpark über das Krankenhausgelände in die freie Landschaft ist dieses Grundstück ein wesentlicher Baustein. Zum Bau einer Jugendkulturhalle, die nur einen untergeordneten Teil des Grundstücks in Anspruch nehmen würde und die unter diesen Voraussetzungen mit den o.a. Planungen vereinbar wäre, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und.die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 3. Grundstück zwischen Köttinger Straße, Radmacherstraße und B 265n Das Grundstück hat eine Größe von 5.015 m2 In diesem Bereich wurde bisher ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Die Fläche ist sofort bebaubar. Die geplante Nutzung wäre zulässig. Das Grundstück bietet ausreichend Platz für den Bau einer Jugendkulturhalle und die Ansiedlung eines weiteren Gewerbebetriebes. Ggf. problematisch stellt sich die Nähe zum Friedhof dar. Das Grundstück liegt allerdings tiefer als die Radmacherstraße. Weiterhin könnte die Halle in der Nähe der B 265n mit ausreichendem Abstand zum Friedhof plaziert werden. Probleme durch Lärmemissionen sind an diesem Standort nicht zu erwarten. Das Grundstück liegt in relativer Nähe zum Jugendtreff in Köttingen. Diskussionen über eine Zusammenlegung beider Einrichtungen sind bei der Wahl dieses Standortes nicht auszuschließen. • • C:IWPDOKIV7-1611.AN2 .../2 -2- • • 4. Grundstücke an der Bahnhofstraße, Erweiterungsfläche für die P&R-Anlage Die Grundstücke haben eine Größe von insgesamt 4.215 m", Sie sind derzeit mit 2 Mehrfamilienhäusern bestanden. Deren baulicher Zustand macht kurz- bis mittelfristig eine grundlegende Sanierung oder aber einen Abbruch erforderlich. Das in diesem Bereich gelegene Objekt Bahnhofstraße 128 wird nach den Sommerferien abgebrochen. Auf der Fläche werde ich provisorisch Stellplätze zur Vergrößerung des Parkplatzangebotes am Bahnhof anlegen lassen. Zum Bau einer Jugendkulturhalle muss der bestehende Bebauunqsplanss geändert werden. Das Gelände ist optimal an den ÖPNV angebunden. In den Abendstunden stehen die Stellplätze am Bahnhof auch für die Nutzer der Halle zur Verfügung. Probleme aufgrund von Lärmemissionen sind an diesem Standort nicht zu befürchten. Die Anzahl der Parkplätze, die im Zuge der Erweiterung der P&R-Anlage errichtet werden könnten, würden sich allerdings durch den Bau einer Jugendkulturhalle verringern . 5. Grundstück der Marienschule am Hahnacker Das Grundstücke hat eine Größe von 2.479 m2 Das Gelände wird derzeit durch das Ville-Gymnasium und die Volkshochschule genutzt. Entsprechend der Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt soll das bestehende Gebäude - einschließlich der Pavillons - nach der Räumung durch das Ville-Gymnasium als Haus der Erwachsenenbildung hergerichtet werden. Im Zuge dieser Umnutzung wäre es auch denkbar, die als Provisorium erstellten Pavillons zu beseitigen und in dem dann möglichen Neubau die Jugendkulturhalle und weitere städtische Ein. richtungen (Volkshochschule, Archiv ...) zusammenzufassen. An den baulichen Schallschutz wären in diesem Fall- aufgrund der Nachbarschaft zur Wohnbebauung - hohe Anforderungen zu stellen. 6. Lehrerparkplatz des Ville-Gymnasiums Hinsichtlich der Eignung dieses Standortes wird auf die Begründung zur Vorlage verwiesen. 7. Landwirtschaftliche Halle Haus Buschfeld Das Grundstück hat eine Größe von 5.040 m2. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar., die im Norden an eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sport-, Spiel- und Festwiese" angrenzt. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan als Standort für einen Jugendzeltplatz vorgesehen. Eine Umnutzung der vorhandenen Halle in eine Jugendkulturhalle ist nicht zu empfehlen. Hinsichtlich des Schall- und Wärmeschutzes entspricht diese Halle nicht den Anforderungen, die an zum dauernden Aufenthalt geeignete Räume gestellt werden müssen. Daher wäre ein Abbruch und Neubau die wirtschaftlichere Alternative. Für diese Maßnahme ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und ggf. die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Belange der Eigentümer des angrenzenden zu Wohnzwecken genutzten Außenbereichsgrundstücks könnten im Bauleitplanverfahren zu Problemen führen. Außerdem sind wasserwirt.../3 C:\WPDOKIV7-1611.AN2 <Z' -4- Mit dem Antrag S 7/1862 war vorgeschlagen worden, um eine kurzfristige Lösung zu ermöglichen als Interimslösung Container aufzustellen. Auch diese sog. "kleinen Lösungen" sollen gern. der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses geprüft werden. Container werden derzeit von vielen Firmen relativ preiswert angeboten. Allerdings erfordern die notwendigen Infrastruktureinrichtungen sowie die Herrichtung der Räumlichkeiten für die Nutzung als Jugendkulturhalle erhebliche Aufwendungen. Wie das oben unter 5. aufgeführte Beispiel der Pavillons auf dem Grundstück am Hahnacker zeigt, halten Provisorien ewig. Unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten sollte auf die Errichtung von Behelfsbauten auf städtischen Grundstücken in der Regel verzichtet werden. Wenn absehbar ist, dass eine Jugendkulturhalle errichtet werden wird, sollte auf den Bau von Provisorien, die dann die Realisierung der endgültigen Halle erschweren, verzichtet werden. • • Im Bürgertrag B 7/1915 war vorgeschlagen worden, alternative Finanzierungs- oder Investorenmodelle beim Bau der Jugendkulturhalle in die Prüfung einzubeziehen. Mit den Antragstellern wurden zu dieser Frage Gespräche geführt. Dort konnte diese Frage noch nicht abschließend geprüft werden. Im Zuge der weiteren Planungen für die Jugendkulturhalle wird dieser Frage nochmals nachgegangen . -3- schaftliehe (Überschwemmungsgebiet) und landschaftsrechtliche schutzgebiet) Belange zu berücksichtigen. • • (Landschafts- 8. Grundstück zwischen Gemeindeverbindungsstraße, Bliesheimer Straße und Haus Buschfeld Das Grundstück hat eine Größe von ca. 50.000 m2. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sport-, Spiel- und Festwiese" dar. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.: 112 (Willy-Brandt-Straße) hatte der Landeskonservator gefordert, die unmittelbar dem Denkmal Haus Buschfeld benachbarten Grundstücke nicht baulich zu nutzen. Im für diesen Standort erforderlichen Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung und Bebauungsplan) wäre dieser Belang hinreichend zu berücksichtigen. Die Nähe zur Wohnanlage Haus Buschfeld würde zusätzliche Aufwendungen hinsichtlich des Lärmschutzes erforderlich machen . 9. Grundstück im Einkaufszentrum, südlich der Feuerwache Das Grundstück hat eine Größe von 2.276 m2 Auf meine Ausführungen in der Anlage 1 zu dieser Vorlage wird verwiesen. Bei dem im Kerngebiet zulässigen hohen Maß der baulichen Nutzung könnte auf dem Grundstück eine Geschoßfläche von mehr als 2.000 m2 realisiert werden. Der Bau einer 'Jugendkulturhalle mit eine Nutzfläche von nur 450 m2 - würde diese Nutzung unmöglich rnachen. Die Nachbarschaft zur Wohnbebauung erfordert besondere Schallschutzmaßnahmen. Es wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aus den o.a. Gründen ist das Grundstück für den Bau einer Jugendkulturhalle ungeeignet 10. Grundstück an der Waldorfschule Die Grundstücksgröße beträgt 28.560 rrr'. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt Baurecht für eine Jugendkulturhalle könnte durch Aufstellung eines Bebauungsplanes relativ kurzfristig geschaffen werden. Allerdings würde eine solche Einrichtung die Umsetzung des mittelfristig geplanten Wohngebietes erheblich erschweren . Aus Sicht der Jugendhilfe sollte der Standort der Jugendkulturhalle, insbesondere in seiner Funktion als "überdachter Spielplatz", im Süden von Liblar gelegen sein, da sich hier die meisten informellen Jugendtreffs befinden. Eine Jugendkulturhalle in diesem Bereich hätte insofem den höchsten Akzeptanzgrad. Darüber hinaus ist insbesondere die Einbeziehung vieler Kinder und Jugendlicher aus der Willy-Brandt-Straße wünschenswert. Aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht sind alle möglichen Standorte im Bereich von Liblar Süd (7 bis 10) nicht unproblematisch. Da sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren ein Ergebnis niemals mit Sicherheit prognostizieren lässt, sollte zunächst festgelegt werden, welche Grundstücke aus Sicht der städtischen Gremien keinesfalls als Standort für eine Jugendkulturhalle vorgesehen werden sollten. Für die verbleibenden Grundstücke wäre dann eine Rangfolge festzulegen, nach der dann die Auswahl des Grundstücks erfolgt C:IWPDOKIV7-1611.AN2 .../4 ~~ , I ( 1 -, < I I ~ >J ' AUSZUG - Liegenschaftskarte / Flurkarte Standordauszug Maß stab Datum Erftkreis Vermessungs- AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER 02.07.2002 - Gemeinde ERFTSTADT Gemarkung LECHENICH Flur Flurstück 1745 1: 1000 (Antrog-Nr.: -Der Landratund Katasterwesen xxxx) 13 R 2557 034 m ,rrr~TI"'1\------l ,, ,, , r------------------- ~'tJ)... :U>m ,, ,,, , IN o U) U) ,, ,, ,, ,, OJ 3 ,, ,, ,, ,, , ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, , ,, ,, ,, ,, ,, ,,, ,, ,, ,, ,, ,, Alternative ,, ,, 1 1745 1830~..: /{~/ "_' /P .7/)"" 1813 1 1 ,, 1828 ~ ~ ~ o (I 571 :,, (/ E "' "' I I 1 , , 1812 1878 U) L R 2556 _ 859 _ m Der Auszug ist maschinell erzeugt. er ist ohne Unterschrift gültig. illtfr~!~l~:b~:~~!~~!!.~b~ir~~~~ftr:~n~l ün~~J:~~li=r~u=:.~U;lrit"i;f~ ..~:~~~'i!t~u~~; ..oh~d~nf o'7::I~'!l9:~r61::..~:.d lUI tilUDUn~ du Owur AUIn>g ,, 181 J AUSZUG AUS Liegenschaftskarte / Flurkarte Standardauszug Maß stob Datum Erf\kreis Vermessungs- DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER 02.07.2002 - Gemeinde ERFTSTADT Gemarkung LlBLAR Flur 11 Flurstück 636 1: 1 000 (Antrag-Nr.: -Der Landratund Katasterwesen xxxx) R 2557 293 m I Ü' r» ~ o to Ü' c» 3 282 • Alternative 2 • ,, 636 Die Müht en we/de 588 L 163 Blreshermer ,, Straße 589 ,, , , , ,, ,, , ,, 481 , ,, , m__n~~4~j - O~str Auuug Der Auszug ist maschinell erzeugt. er ist ohne Unterschrift gültig. -, i't~~~~ls~~b~':.$~~~~~~!.!!"'nlt~fr~r,t~~~~~~I,ja~.u;';~~I~';'.l·~u:'=~.t~~~~~f~~~~~~~hgu~J,eRf·~O~rd:~e o~::1:ri~~~e~r&l~br~~~:.il ZUI tillllung du AUSZUG AUS - DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER Liegenschaftskarte / Flurkarte Standardauszug Maßstab Datum 03.07.2002 Erftkreis Vermessungs- - Gemeinde ERFTSTADT Gemarkung LlBLAR Flur 8 Flurstücke 1455, 1395 1: 1000 (Antr oq-Nr: -Der Landratund Katasterwesen xxxx} R2557118m --------~---- r---------------------- I U; CJ) 01 495 en en "" 3 470 'I 1455 Alternative 3 1391 , I , d I I , , I I I I I I 1390 1215 1396 1196 E n "¢ "¢ n co JI)I I i 1195 I I I 1.J:1ll..Q R 2556 _ 942 m Der Auszug ist maschinell [lim. Auszug erzeugt, er ist ohne Unterschrift gültig. iSIt&~~~W~b~::~~~~~~!~!";.b~ir~yt~f~~f:!~1 ün~tJ!~~:u~t~r:'u~=:.:~:ft~[~tVn·~!~~~r;!l~~ub:~Be~bd6r:d:ri o'd'::t:~2i:i;::'~r&~:, :~:.'IZud i."",n9 du \ AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER - Liegenschaftskarte / Flurkarte 5tandardouszug Maßstab Datum 03.07.2002 Erftkreis Vermessungs- - -Der Landratund Katasterwesen Gemeinde ERFTSTADT Gemarkung LlBLAR Flur 18 Flurstücke 88, 87, 89, 90, 91, 1:1000 (Antrag-Nr.: xxxx) R 2558 -'0-vJT---- 832 m ----------. ,I :'" ''''o , 01 282 CD '" 3 ,, , ',a\'Je ,,, , ,,, 'Oa\\,-,,,\\0 125 ,1, 019. 88 124 86 A.lternative 4 (l (l (l (l (l (l (l 87 Ani 13 ~I , Ani 127 131 ,, ,, ,, , ,, ,, ~ , 139 , ,, 80 ,, ,, ,, , if ,, :78 ,, \ S\ (l (l (l (l (l (l (l 82 130 :. ~ ~~.Jf co ~:JI1:: C/J -c: '=' o c: .~~I ----- ,, ,, ,, ,, ,, , QI :J::: 264 136 _~~l~Q~ I R 2558 _ _________________________________ 657 m Der Auszug ist maschinell DioInr Auu"9 erzeugt. er ist ohne Unterschrift gültig. il'tL~:~~!~:~~~~~b;ft.~vfU~~r~~]iaa~f~~:=~Uit:.~.~i(~!e~!!t=US:~B.b"Cd= ::::I~"!'-~~te't:.=h~it lustilillMl9 du , 1 AUSZUG - Liegenschaftskarte / Flurkarte Standardauszug Maßstab Datum Erftkreis Vermessungs- AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER 03.07.2002 - Gemeinde ERFTSTADT Gemarkung LlBLAR Flur g, 12 Flurstücke 5, 110(12), 425(12), 4/7 1: 1000 (Antrog-Nr.: -Der Landratund Katasterwesen xxxx) ~;==-=-I-~:~ --~ ----179------- R 2557 726 m ----~ ~ , __ -~- ~I '(Jl -..::=.t---> -f:::>. 2 i' '" ~~ Alternative .. 5 ,qP //~y ~/ A:~v ...?/ 4" ",}' /# .p- 5 8 Ti ,/v· , E:, n: 01, N' ,, .o n, , °s/ "': , I ~ 1400 s/ tD , /'0>z7. _____ 32 --, _ ------ m Der Auszug ist maschinell Dltser Auslug erzeugt, er ist ohne Unterschrift gültig. 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(.,J ()l 3 I ~b EI I I "': lO I \{)I I I IL _ R 2557 551 m Der Auszug ist maschinell Dirt"" Auszag erzeugt. er ist ohne Unterschrift gültig. jl'tC-:~~hJ:~~~~~~!1!:rvir~mnr:n~,;n~=~l~ .... ~!,~,';,~:~~:!:~"To:hclij-:d~ o~::I==:-e~=h~t ll/SI~des AUSZUG Erftkreis Vermessungs- AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER - Liegenschaftskorte / Slondordouszug Maßstab Dotum 02.07.2002 Flurkarte - -Der und LandratKatasterwesen Gemeinde ERFTSTADT Gemarkung BLIESHEIM Flur Flurstück 120 1:2000 (Antrog-Nr.: xxxx) 3 R 2557 661 m ---------~~----------lI r-------------------------------------, ,, ,, ,, "1 t {J1 m '" <D m OJ (J\ 3 ro n n 7 ,,_._._._._._._ - '" : O' Alternative , .. ,~ '.~ ., ii_·-""'·oe;·"'''-·-'' =~'" . .................................... 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"'~ • ~ ~~~_L -------_....::.._---- er ist ohne Unterschrift - gültig. ::' _ Di.ur""uuu;i.ltPr~~~W!1~~: ..~~1~!~fAnb~.r~~W~MJ~n:~1 ,jn~eJ:;;~:~n~g~~·~Üru:::J,~~~~~nti,~·~~~ ~~";!l~hgU~r~.~bd.;d~~ ~:;I:~2~:~~rdl:~~h ...illust;.."",ng d." ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, , J AUSZUG - Liegenschaftskarte / Flurkarte Standardauszug Maßstab Datum Erftkreis Vermessungs- AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER 02.07.2002 - Gemeinde ERFTSTADT Gemarkung LlBLAR Flur 10 Flurstück 1631 1: 1000 (Antr cq-Nr.: -Der Landratund Katasterwesen xxxx) R 2557 733 m I en (J) N <.0 <.0 (J) 3 ,, , ,, 11 ,, ur 10 ,, : 712 ,,, ,, ,, ,, Weg 880 Alternative 9 1631 \ 1626 ,, ,, ,, , ,, ,, ,, \ \ \ \ \ \ \ \ .---..---- \ \ \ ,, ,, E:, 0: ':::'~ (J)' N: ~l , <.0 , R 2557 , J 557 m Der Auszug Qkuo: ist maschinell erzeugt. er ist ohne Unterschrift gültig. .JlU-'.~~\~~\~.rs~9~~~~~e;.'tt~I1fi~n~';\ün~~:;~r:;;;t~ir=~,~~cli~'~~~~~~;t7d=~::;:;~':i~=!r8;br lus~llunung On AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER Liegenschaftskarte / Flurkarte Standardauszug Maßstab Datum Erftkreis Vermessungs- - (Antrag-Nr.: LandratKatasterwesen Gemeinde ERFTSTADT Gemarkung BLIESHEIM Flur Flurstück 97 1:2000 03.07.2002 -Der und xxxx) R 2559 18 017 m ------------------1 I en I I I <J) I V-J I I I I o I I I o -I> o :3 I I I I I I I I I , , I I I I ,, • I I I ,, I I 01 I Der Acker I ,, I I I I I I , " Alternative 10 WMwls(hd~ \ ., 0' I , I I I I I I I I I I I E IX) <J) ill io I I , I I cD <J) N I I " ---_. I I I , .- I I I I I I .-~ , I- I I '- R 2558 '..... 666 _ I ___________________________________________________________ J m Der Auszug Diem AU'~Ui isl ist maschinell erzeugt, er ist ohne Unterschrift gültig. t&~~~~~~b~~::~~~~~~~.!!t ... nb~tr'.~~f~~~J~n::.;1 un~~u~i;~tf!t~~~e~rU=~:'~~~I\r~~eVnt~~~~~~~~lIgUb~lt~t~h~~d:~ a~:;t;~2~!l;t~~r&~~h •. Zu. !i...... ng des it Zer Sitzung Anlage 3 zurV 7/1611 tiP )MW..~/!t~ .. ,Jr. r)J. dJöffentlich Planung einer Jugendkulturhalle Der Jugendhilfeausschuss einstimmig gefaßt: 1. 2. • • 3. hat in seiner Sitzung am 09.07.2002 folgenden Beschluss Der Bau der Jugendkulturhalle bzw. von Jugendräumen soll auf dem Grundstück "Landwirtschaftliche Halle Haus Buschfeld" (Nr. 7 der Anlage 2 zur Vorlage) realisiert werden. Die Verwaltung wird gebeten, möglichst bald einen "runden Tisch" einzuberufen, an dem Vertreter der Verwaltung, der Ratsfraktionen, der interessierten Vereine und Verbände etc. Fragen zur Ausgestaltung der geplanten Baumaßnahme klären sollen. Die Verwaltung wird gebeten, bei der Bauplanung provisorische (z.B. Aufstellung von Containern) bzw. schrittweise ("Baukasten"-System) Lösungen mit einzubeziehen, um eine möglichst zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. In der Begründung zur Vorlage hatte ich auf die Lage des Grundstückes im Überschwemmungsbereich hingewiesen. Zur Zeit sind die regionalplanerischen Auswirkungen der .Jahrhundertflut" im Osten Deutschlands auf die planungsrechtliche Realisierung dieses Stadtortes, welcher im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet (von 1910) liegt, noch nicht abzuschätzen. In jedem Fall soll aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 29.08.2002 dem vorbeugenden Hochwasserschutz in der Regionalplanung künftig ein höherer Stellenwert eingeräumt werden, so dass insbesondere bei Neuplanungen (Flächennutzungsplanänderungen sowie Bebauungsplanverfahren) in hochwassergefährdeten Gebieten in Zukunft regionalplanerische Bedenken vorgetragen werden bzw. auszuräumen sind. Daher wird diesem Belang im Planverfahren ein erhöhtes Gewicht beizumessen sein . -c Zur SltzullQ Anlage4 tvf1 JIM .. "IJ~~~ 27, ~j. 0"<. zurV7/1611 ( nichtöffentlich) Planung einer Jugendkulturhalle bei einer Inanspruchnahme einer Fläche im Bereich der landwirtschaftlichen Hofstelle "Haus Buschfeld" wird eine Nachbesserung im Kaufpreis erforderlich. Beim seinerzeitigen Ankauf der landwirtschaftlichen Flächen von Herrn Heribert MelIerwurde in dem Kaufvertrag U.R-Nr. 3375/1993 des Notars Kiefer, Kerpen, eine Nachbesserungsklausel folgenden Inhalts aufgenommen: II Abs. 8 des Vertrages: • Die Verpflichtung zur Nachbesserung entsteht für die Flächen, die im Flä chennutzungsplan als Bauflächen dargestellt werden oder die auf andere Art und Weise einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Die Höhe des nachzubessernden Betrages ergibt sich aus der Differenz zwischen 50 % des Verkehrswertes der erschließungsbeitragspflichtigen Bruttobaufläche und dem Verkehrswert des Ackerlandes. Maßgebend sind jeweils die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer Flächennutzungsplanänderung bzw. der Rechtskraft eines Bebauungsplanes. Der Betrag wird ein Jahr nach Rechtskraft des entsprechenden Planes fällig. Sollte nun die hier beantragte Jugendkulturhalle würde diese Nachzahlung fällig, wobei der Wert Fläche noch nicht genau beziffert werden kann. sich dieser Wert an dernßaulandwert orientieren <, • P:\822\8220\822·250. WPD in diesem Bereich errichtet werden, der in Anspruch zu nehmenden Es ist aber davon auszugehen, dass wird. ?4Y S;·/!u~f Jf.lf.l .. ~;: C6, 20"3 I Anlage 5zurV7/1611 2.Juni2003 Planung einer Jugendkulturhalle Der Rat der Stadt hat am 19.3.2002 den Errichtungsbeschluss zum Bau einer Jugendkulturhalle gefasst. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde ein Realisierungszeitraum bei der Beschlussfassung nicht festgelegt und wurden bisher keine Planungskosten in den Haushalt oder in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt. • In der Anlage 2 zur Vorlage V 7/1611 hatte ich im Sommer 2002 alle Grundstücke aufgeführt, die sich grundsätzlich für den Bau einer Jugendkulturhalle eignen. Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 17.12.2002 mit diesen Vorschlägen befasst. Die Verwaltung wurde gebeten, die einzelnen Standortvorschläge hinsichllich der voraussichllichen Realisierungsdauer zu überprüfen und zur Klärung der Standortfrage zu einem "Runden Tisch" einzuladen, an dem Vertreter der Verwaltung, der Ratsfraktionen und der interessierten Vereine und Verbände teilnehmen sollen . Hinsichtlich der Standortfrage haben sich seit der Erstellung der Anlage 2 bzw. seit der Beschlussfassung durch den Rat ergänzende Tatbestände ergeben, die ggf. die Eignung dieser Grundstücke für den Bau einer Jugendkulturhalle betreffen. Es handelt sich um folgende Grundstücke: Nr. 4.: Grundstück an der Bahnhofstraße, Erweiterungsfläche für die P&R-Anlage Im Bürgerwerkstattverfahren wurde vorgeschlagen, an dieser Stelle ein Parkdeck zu errichten. Bauliche Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich jedoch an anderer Stelle im Bereich des Bahnhofs. Die Realisierung der Planung ist eng mit dem PIanfeststellungsverfahren für die Osttangente verknüpft. Es lassen sich daher derzeit noch keine Angaben machen, wann diese Planungen realisiert werden können und ob ein Grundstück bereitgestellt werden kann, welches für den Bau einer Jugendkulturhalle geeignet ist. • Nr. 6.: Lehrerparkplatz am Ville-Gymnasium In der Vorlage war bereits darauf hingewiesen worden, dass das Grundstück für schulische Zwecke benötigt wird. Beim Bau einer Jugendkulturhalle an diesem Standort wäre es nicht mehr möglich, auf dem verbleibenden Parkplatz das Schützenfest mit der angeschlossenen Kirmes durchzuführen. Die Arbeiten am Ville-Gymnasium werden im Laufe des Jahres 2003 abgeschlossen. In diesem Zuge wird auch der Lehrerparkplatz endgültig ausgebaut. Es wäre nicht zu vertreten, jetzt mit nicht unerheblichem Aufwand den Parkplatz auszubauen und anschließend diese Fläche für den Bau einer Jugendkulturhalle wieder zu beseitigen. Nr. 7.: Landwirtschaftliche Halle Haus Buschfeld Der Standort ist zunächst favorisiert worden. In der Anlage zur Vorlage hatte ich darauf hingewiesen, dass das Grundstück in einem Überschwemmungsbereich liegt. Aufgrund der Hochwasserereignisse im vergangenen Sommer und der sich daraus ergebenden restriktiven Haltung der zuständigen Behörden bei der Zustimmung zu Vorhaben in Überschwemmungsbereichen erscheint der Bau einer Jugendkulturhalle an diesem Standort wenig realstisch. Ergänzend zu den in der Vorlage aufgeführten Grundstücken prüfe ich derzeit noch zwei weitere Grundstücke hinsichtlich einer Eignung für eine Jugendkulturhalle. In den nächsten Tagen C:IWPDOKW7 ·1611.AN5 .. ./2 -2- werde ich zu einem Runden Tisch einladen. In die dortige Diskussion werde ich dann ggf. ergänzende Standortvorschläge einbringen. Hinsichtlich der Finanzierung verweise ich auf meine Stellungnahme in der Anlage 1 zu dieser Vorlage. Zuschüsse sind nach den derzeit gültigen Förderrichtlinien für eine Jugendkulturhalle nicht zu erwarten. Die Finanzierung muss daher aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Seit der letzten Beratung hat sich die finanzielle Lage der Stadt nicht verbessert. Über die Frage der Finanzierbarkeit kann nur in den Haushaltsplanberatungen entschieden werden . • •