Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
20.03.15, 18:34
Aktualisiert
20.03.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 20.03.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 2. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 12.11.2014
Vorlage Nr.:
TOP 9
402/2014
Widmung der Erschließungsanlage Im Schellental in Stommeln
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Im Schellental
Gemarkung Stommeln
Flur 1
Flurstücke 490, 491, 599, 600
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße
1.
ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit
Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet
- Flurstücke 491, 599 und 600 – (in der Anlage 1 schraffiert dargestellt)
2.
mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit
Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet
- Flurstück 490 – (in der Anlage 2 gepunktet dargestellt)
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)