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Beschlusstext (Widmung eines Abschnitts der Straße "Zum Geyener Kreuz" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
16.09.15, 18:37
Aktualisiert
16.09.15, 18:37
Beschlusstext (Widmung eines Abschnitts der Straße "Zum Geyener Kreuz" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 6. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 24.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 12 147/2015 Widmung eines Abschnitts der Straße "Zum Geyener Kreuz" in Stommeln Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße im gekennzeichneten Bereich gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Zum Geyener Kreuz (Abschnitt „Im Schildchen“ bis „Bröhlsgasse“) Gemarkung Stommeln Gemarkung Stommeln Flur 8 Flur 41 Flurstücke 224, 860 Flurstück 452 In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannte Straße wird im gekennzeichneten Bereich als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Empfehlung: Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)