Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
16.09.15, 18:37
Aktualisiert
16.09.15, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.09.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 6. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 24.06.2015
Vorlage Nr.:
TOP 12
147/2015
Widmung eines Abschnitts der Straße "Zum Geyener Kreuz" in Stommeln
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Straße im gekennzeichneten Bereich gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes vom 23. September
1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Zum Geyener Kreuz (Abschnitt „Im Schildchen“ bis „Bröhlsgasse“)
Gemarkung Stommeln
Gemarkung Stommeln
Flur 8
Flur 41
Flurstücke 224, 860
Flurstück 452
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannte Straße wird im gekennzeichneten Bereich als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart
im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Empfehlung:
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)