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Beschlusstext (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" im Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
16.09.15, 18:37
Aktualisiert
16.09.15, 18:37
Beschlusstext (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" im Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 6. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 24.06.2015 Vorlage Nr.: TOP 13 150/2015 Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" im Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" in Stommeln Empfehlung: 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Geyener Kreuz“ im Abschnitt von „Im Schildchen“ bis „Bröhlsgasse“ gemäß beigefügter Anlage 1 zu beschließen. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Geyener Kreuz“ im Abschnitt von „Im Schildchen“ bis „Bröhlsgasse“ gemäß beigefügter Anlage 1. Beratungsergebnis: Empfehlung: Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)