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Beschlusstext (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" im Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
29.09.15, 18:32
Aktualisiert
29.09.15, 18:32
Beschlusstext (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" im Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 11. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 25.08.2015 Vorlage Nr.: TOP 20 150/2015 Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" im Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" in Stommeln Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Geyener Kreuz“ im Abschnitt von „Im Schildchen“ bis „Bröhlsgasse“ gemäß beigefügter Anlage 1. Beratungsergebnis: Einstimmig