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Beschlussvorlage (Schulwegsicherheit; hier: Schülerlotsen und SchulScouts)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
25.01.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Schulwegsicherheit;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.01.2007 - Der Bürgermeister Az: 41-32-15 Nr. der Ratsdrucksache: 848 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 25.01.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Schulwegsicherheit; hier: Schülerlotsen und SchulScouts __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr U. Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 848 Mitteilung: In der letzten Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss über den Einsatz und die Aufgaben von SchulScouts und Schülerlotsen zu informieren. Dafür wurden Informationen und Auskünfte bei der RVK, der Stadt Mechernich sowie der Deutschen Verkehrswacht eingeholt. SchulScouts Die RVK bietet in einem Projekt den Einsatz von SchulScouts in ihren Buslinien an und lädt alle weiterführenden Schulen zur Durchführung des Projektes ein. Die Ziele der SchulScouts werden hierbei wie folgt definiert: - allen Fahrgästen der Buslinien eine sichere und angenehme Fahrt zu bieten, Projektarbeit in den Schulen, Kinder und Jugendliche zu einem verantwortungsvollen Miteinander zu motivieren, Konflikte und Aggressionen zu entschärfen, Stress-Situationen entgegenzuwirken, Vandalismus zu mindern. Die SchulScouts sind vor allem in den Stoßzeiten an Haltestellen und in den Fahrzeugen der RVK vor Ort, um Ausschreitungen vorzubeugen und gleichzeitig Auskünfte über Tarife, Fahrzeiten und Liniennetze zu geben. Außerdem werden in den Schulen gezielte Projektarbeiten angeboten, um Probleme bereits im Vorfeld zu entschärfen. Die Schülerinnen und Schüler werden durch die RVK in einem entsprechenden Training ausgebildet und erhalten Ausweise und Zertifikate über die ehrenamtliche Tätigkeit. Nach Rückfrage bei der RVK wurde in Erfahrung gebracht, dass sich die interessierten Schulen für den Einsatz von SchulScouts in betroffenen öffentlichen Buslinien an die RVK wendeten. Die Schule informiere die Schülerinnen und Schüler über das geplante Vorhaben und teile der RVK Schülerinnen und Schüler mit, die sich freiwillig hierfür meldeten. Die RVK hole das Einverständnis der betroffenen Eltern ein, danach würden dann die Jugendlichen zu SchulScouts in dem erläuterten Projekt ausgebildet. Zur Zeit seien im Kreisgebiet etwa 20 Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Schulen für diese Aufgabe in verschiedenen Buslinien eingesetzt. Darüber hinaus seien zur Zeit 6 Erwachsene im Rahmen des „1€ Jobs“ als SchulScouts tätig. Auf Grund einer Nachfrage bei der Stadt Mechernich konnte in Erfahrung gebracht werden, dass Herr Krause, Rektor der Realschule in Mechernich, im Frühjahr des Jahres 2006, den Einsatz von Schülerinnen und Schülern als Buspaten vorbereitet und entsprechend organisiert habe. Herr Krause erläuterte, dass er das Projekt der RVK zum Vorbild genommen habe und dass nach Einvernehmen in der Stadtschulleiterkonferenz sowie Einverständniserklärungen der Eltern etwa 50 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9 aller Schulformen gewonnen werden konnten, die zu Buspaten durch die Kreispolizeibehörde ausgebildet wurden. Die geschulten Schülerinnen und Schüler sollten versuchen, in den Buslinien für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Sie sollten nicht aktiv in Unstimmig- und Streitigkeiten eingreifen, sondern diese Fälle notieren und den Schulen melden. Dieses Verfahren habe sich sehr gut bewährt. Sämtliche Schüler der Stadt Mechernich würden mit öffentlichem Linienverkehr (Fa. Schäfer) zu und von den Schulen befördert. Derzeit seien keine Busse im Schülerspezialverkehr eingesetzt. Darüber hinaus werde der Einsatz von Schülerlotsen in Mechernich wegen der Lage der Schulen mit dem dazugehörenden Busparkplatz nicht benötigt. Eine Nachfrage bei den Busunternehmen, die im Auftrag der Stadt Bad Münstereifel den Schülerspezialverkehr durchführen, hat ergeben, dass bisher keine gravierenden Vorkommnisse Anlass gegeben hatten, Buspaten oder Scouts einsetzen zu müssen. Seite 3 von Ratsdrucksache 848 Dieser Sachverhalt trifft ebenfalls für den von der RVK durchgeführten öffentlichen Linienverkehr zu. Schülerlotsen Auf Grund einer vorliegenden Broschüre informiert die Deutsche Verkehrswacht, dass es wichtigste Aufgabe der zurzeit 55.000 Verkehrshelfer in Deutschland sei, jüngere und unerfahrene Mitschüler über die Straßen zu leiten und ihren Schulweg an gefährlichen Stellen zu sichern. Neben der unmittelbaren Hilfe gäben sie ein bemerkenswertes Vorbild an Sozialverhalten. Verkehrshelfer setzten sich für andere – für die Jüngeren und Schwächeren - ein. Ihre Tätigkeit sei häufig ein erstes Engagement für die Gesellschaft. Wo immer der Ruf nach Verkehrshelfern laut werde, sollten Entscheidungsträger in Schulen, Kommunen oder bei der Polizei alles tun, um diese wichtige Entscheidung zu fördern Grundsätzlich gelte: Verkehrshelfer sind keine Polizisten. Sie dürfen weder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ahnden noch in den fließenden Verkehr regelnd eingreifen. In den meisten Ländererlassen und –regelungen sei ihre Tätigkeit nur grob skizziert. In der Praxis hätten Verkehrshelfer folgende Punkte zu beachten: - sie dürfen nicht regelnd in den fließenden Verkehr eingreifen, sie müssen zum Überqueren der Fahrbahn eine ausreichende Lücke im Straßenverkehr abwarten, sie geben die Absicht, dass Schüler die Fahrbahn überqueren wollen, durch die Winkerkelle rechtzeitig und unmissverständlich bekannt, danach führen sie die Schüler möglichst in Gruppen über die Fahrbahn. Durch die Erlasse der Länder sei festgelegt, dass Verkehrshelfer in der Regel mindestens 13 Jahre alt sein und wenigstens die 7. Klasse besuchen müssen. Nur Schüler, die sich freiwillig zur Verfügung stellten, kämen für die Aufgabe in Frage. Dabei habe die Schule bei der Auswahl der Lotsen eine große Mitverantwortung. Wie bereits in vergangenen Ausschuss-Sitzungen erläutert wurde, ist die Verkehrssituation am Parkplatz eifelbad - verbunden mit dem den Sittardweg überquerenden Schülerstrom - in hohem Maße unübersichtlich und deshalb nicht ungefährlich. Aus diesem Grunde waren sich die Schulleiter und die Elternvertreter der weiterführenden Schulen darüber einig, dass Schüler, die als Schülerlotsen an dieser Stelle eingesetzt werden sollten, mit der Gesamtsituation überfordert seien. Diese Auffassung gegen den Einsatz und die Ausbildung von Schülerlotsen hat deshalb bisher zu keinem Einvernehmen in der Stadtschulleiterkonferenz geführt. Damit sich die Schulleiter der weiterführenden Schulen erneut ein Bild über den Status der Schülerlotsen anhand der vorliegenden Information machen können, erhalten die Schulen die o.g. Broschüre der Deutschen Verkehrswacht zur Abgabe einer Stellungnahme. Nach Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen wird die Angelegenheit dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung als Tagesordnungs- und Dikussionspunkt vorgelegt werden.