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Beschlusstext (Widmung eines Abschnitts der Straße "Zum Geyener Kreuz" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
29.09.15, 18:32
Aktualisiert
29.09.15, 18:32
Beschlusstext (Widmung eines Abschnitts der Straße "Zum Geyener Kreuz" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 29.09.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 11. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 25.08.2015 Vorlage Nr.: TOP 19 147/2015 Widmung eines Abschnitts der Straße "Zum Geyener Kreuz" in Stommeln Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße im gekennzeichneten Bereich gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Zum Geyener Kreuz (Abschnitt „Im Schildchen“ bis „Bröhlsgasse“) Gemarkung Stommeln Gemarkung Stommeln Flur 8 Flur 41 Flurstücke 224, 860 Flurstück 452 In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannte Straße wird im gekennzeichneten Bereich als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig