Daten
Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
29.09.15, 18:32
Aktualisiert
29.09.15, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 29.09.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 11. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 25.08.2015
Vorlage Nr.:
TOP 19
147/2015
Widmung eines Abschnitts der Straße "Zum Geyener Kreuz" in Stommeln
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße im gekennzeichneten Bereich
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Zum Geyener Kreuz (Abschnitt „Im Schildchen“ bis „Bröhlsgasse“)
Gemarkung Stommeln
Gemarkung Stommeln
Flur 8
Flur 41
Flurstücke 224, 860
Flurstück 452
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannte Straße wird im gekennzeichneten Bereich als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart
im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig