Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
08.10.15, 18:32
Aktualisiert
08.10.15, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 08.10.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 5. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 29.04.2015
Vorlage Nr.:
TOP 12
Widmung von zwei Abschnitten der Straße "Am Beller Weg" in Dansweiler
17/2015
1. Ergänzung
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Straße in den bezeichneten Abschnitten gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Beller Weg
1. Abschnitt:
von Wolfhelmstraße bis Vochemsweg
Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstücke 225/161 (Teilfläche), 1383
siehe Anlage 1 (der betreffende Bereich ist schraffiert bzw. gepunktet für den Rad- und Fußweg dargestellt)
2. Abschnitt:
von Flurstück 1136 (Haus Nr. 20 Am Beller Weg) bis hinter die Einmündung zum
Privatweg „Am Beller Weg“ (Flurstück 1573)
Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstücke 225/161 (Teilfläche), 145 (Teilfläche)
siehe Anlage 2 (der betreffende Bereich ist schraffiert dargestellt)
Die Straße Am Beller Weg wird
1.
im Teilbereich von „Wolfhelmstraße“ bis zum Grundstück Am Beller Weg 1 (Flurstück 1380) als Gemeindestraße mit der
Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2
StrWG NRW gewidmet. Im weiteren Verlauf erfolgt bis zum „Vochemsweg“ eine Widmung als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW (siehe Anlage 1)
2.
im Bereich von Flurstück 1136 bis hinter die Einmündung zum Privatweg (Flurstück 1573) als Gemeindestraße ohne
Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG
NRW gewidmet (siehe Anlage 2).
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 29.04.2015
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