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Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
08.10.15, 18:32
Aktualisiert
08.10.15, 18:32
Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 08.10.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 5. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 29.04.2015 Vorlage Nr.: TOP 11 121/2015 Widmung eines Teilbereichs der "Erftstraße" in Sinnersdorf Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße im dargestellten Teilbereich gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Erftstraße (im aus der Anlage ersichtlichen Teilbereich) Gemarkung Sinnersdorf Flur 5 Flurstücke 752, 753 In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße (Flurstücke 752 und 753) wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig