Daten
Kommune
Pulheim
Größe
90 kB
Datum
02.04.2014
Erstellt
08.10.15, 18:32
Aktualisiert
08.10.15, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 08.10.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 22. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 02.04.2014
Vorlage Nr.:
TOP 7
85/2014
Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Erfurter Straße", "Königseer Weg", "Straupitzer
Weg", "Dessauer Weg", "Plauener Weg", "Schweriner Weg", "Arnstädter Weg", "Ilmenauer Weg", "Schwarzburger Weg", "Rudolstädter Weg", Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße, Verbindungsweg zwischen „Schweriner Weg“ und „Glessener Straße“,. Verbindungsweg zwischen Königseer
Weg und dem Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße“
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
1. Erfurter Straße
Flur 11
Flurstücke 950 (teilweise), 986 (teilweise)
2. Königseer Weg
Flur 11
Flurstück 950 (teilweise)
3. Straupitzer Weg
Flur 11
Flurstück 1034 (teilweise)
4. Dessauer Weg
Flur 11
Flurstück 1015
5. Plauener Weg
Flur 11
Flurstück 1027
6. Schweriner Weg
Flur 11
Flurstück 1001
7. Arnstädter Weg
Flur 11
Flurstück 986 (teilweise)
8. Ilmenauer Weg
Flur 11
Flurstück 986 (teilweise)
9. Schwarzburger Weg
Flur 11
Flurstück 986 (teilweise)
10. Rudolstädter Weg
Flur 11
Flurstück 986 (teilweise)
11. Verbindungsweg zwischen Straupitzer Weg und Brauweiler Straße
Flur 11
Flurstück 1034 (teilweise), 950 (teilweise)
12. Verbindungsweg zwischen Schweriner Weg und Glessener Straße
Flur 11
Flurstück 996
13. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen Straupitzer Weg und Brauweiler Straße
Flur 11
Flurstück 950 (teilweise)
In der Anlage Nr. 1 zur Vorlage sind die unter Nr. 1 bis 10 aufgeführten Flurstücke dargestellt.
Diese Straßen werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs.
1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die vorgenannten Straßen von Nr. 11 bis Nr. 13 (in den Anlagen Nr. 2 und 3 der Vorlage mit Punkten dargestellt) werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer
3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Empfehlung:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 02.04.2014
Seite 2
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 02.04.2014
Seite 3