Daten
Kommune
Pulheim
Größe
71 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
12.10.15, 11:20
Aktualisiert
12.10.15, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 12.10.2015
Beschluss
aus der Niederschrift der 8. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim
am 18.08.2015
Vorlage Nr.:
TOP 4
202/2015
Eingabe nach § 24 GO NW
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Änderung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen
(Siehe Vorlage Nr. 200/2014)
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Antrag der Anlieger des Nelleswegs nicht zu entsprechen. Die textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einfriedungen bleiben unverändert.
Der mit den wesentlich betroffenen Anwohnern des Nellesweges abgestimmte Kompromiss, zur Straßenfläche hin maximal drei Zaunelemente mit eingezogenen Sichtschutzstreifen zu versehen, soweit diese an einer Stelle durch einen
vertikalen freizulassenden und zu bepflanzenden Streifen gegliedert ist, wird mitgetragen. Dies soll im Zuge von Abweichung geregelt werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig