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Beschlusstext (Widmung der Wohnwege der "August-Imhoff-Straße" in Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
12.11.15, 15:57
Aktualisiert
12.11.15, 15:57
Beschlusstext (Widmung der Wohnwege der "August-Imhoff-Straße" in Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 14.10.2015 Beschluss aus der Niederschrift der 7. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 16.09.2015 Vorlage Nr.: TOP 9 123/2015 Widmung der Wohnwege der "August-Imhoff-Straße" in Sinnersdorf Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten, von der August-Imhoff-Straße östlich abzweigenden sechs Stichwege gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: August-Imhoff-Straße, sechs Stichwege (im aus den Anlagen ersichtlichen Teilbereich) Gemarkung Sinnersdorf Stichweg 1: Stichweg 2: Stichweg 3 Stichweg 4 Stichweg 5 Stichweg 6 Flur 3 Flur 3 Flur 3 Flur 3 Flur 3 Flur 3 Flurstücke 383, 390 Flurstücke 402, 403 Flurstücke 783, 784, 785, 786, 787, 788, 789, 790, 791, 792, 793 Flurstücke 436, 437 Flurstücke 453, 454 Flurstücke 464, 465 vor den Haus Nrn. 1 - 17 vor den Haus Nrn. 19 - 33 vor den Haus Nrn. 35 - 51 vor den Haus Nrn. 53 - 69 vor den Haus Nrn. 71 - 85 vor den Haus Nrn. 87 - 97 In der Anlage 1 und 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannten Stichwege (siehe aufgeführte Flurstücke) werden im genannten Umfang als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)