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Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen; hier: Finanzielle Ausgestaltung der „Familiären Bereitschaftsbetreuung“ (FBB))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
14.09.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen;
hier: Finanzielle Ausgestaltung der „Familiären Bereitschaftsbetreuung“ (FBB)) Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen;
hier: Finanzielle Ausgestaltung der „Familiären Bereitschaftsbetreuung“ (FBB)) Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen;
hier: Finanzielle Ausgestaltung der „Familiären Bereitschaftsbetreuung“ (FBB))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 331/2011 Az.: 51 36 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 08.08.2011 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 14.09.2011 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen; hier: Finanzielle Ausgestaltung der „Familiären Bereitschaftsbetreuung“ (FBB) Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.08.2011 Beschlussentwurf: Die in der Anlage per Synopse dargestellten Änderungen der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen werden beschlossen. Sie treten zum 01.10.2011 in Kraft. Begründung: Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) ist eine spezielle Form der Intervention. Sie nimmt ein Kind in einer Krisensituation auf, wenn es in der Herkunftsfamilie eine akute Gefährdung gibt. Für eine begrenzte Zeit von wenigen Tagen bis zu einigen Monaten wird das Kind im familiären Rahmen betreut und begleitet. Das Ziel der FBB ist die Perspektivabklärung für das Kind und seine Familie. Gerade für jüngere Kinder ist eine Inobhutnahme in einer familiären Bereitschaftspflegestelle geeignet, da hier dem Bedürfnis nach konstanten Bezugspersonen, Sicherheit und Geborgenheit Rechnung getragen wird. Von Bereitschaftspflegeeltern wird eine hohe persönliche Eignung erwartet, da sie u.U. schwer belastete Kinder in Notsituationen mit häufig traumatischer Vorgeschichte aufnehmen. Sie müssen z.B. in der Lage sein die Aufnahme- und die Abgabesituation adäquat zu gestalten Besuchskontakte zu begleiten den Aufenthalt für das Jugendamt zu dokumentieren mit verschiedenen Institutionen zu kooperieren (Schule, Kita, Ärzte etc.) viele zusätzliche Termine und Fahrten wahrzunehmen mit den Auffälligkeiten und Problemen der Kinder zurecht zu kommen flexibel hinsichtlich der möglichen Aufenthaltsdauer zu sein. Im Gegensatz zu den Dauerpflegestellen können Bereitschaftspflegestellen einige finanzielle Möglichkeiten nicht nutzen: Sie haben keinen Anspruch auf Kindergeld. Sie haben keinen Anspruch auf die Eintragung des Pflegekindes auf ihrer Steuerkarte. Im Bereich der FBB ist im Rhein-Erft-Kreis viel in Bewegung geraten. Einzelne Kommunen nehmen die FBB als geeignete Krisenhilfe für (Klein-)Kinder in Notsituationen bei steigenden Inobhutnahmezahlen einmal mehr in den Blick und wollen die Bereitschaftspflege fördern. Die Anforderungen an die Bereitschaftspflegestellen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Der Landschaftsverband Rheinland hat die Entwicklungen im Bereich der FBB gerade in den letzten beiden Jahren zu einem Schwerpunktthema gemacht und dabei insbesondere die Sicherung der Qualität in der Bereitschaftspflege durch die betreuenden Dienste in den Blick genommen. Als Ergebnis liegt die aktuelle Fassung der Rahmenkonzeption Bereitschaftsbetreuung aus dem Frühjahr 2010 vor. Dies ist auch die Arbeitsgrundlage der Pflegekinderdienste des Rhein-Erft-Kreises in Zusammenarbeit mit den FBB-Stellen. Der Arbeitskreis „Kinder in Pflege“ (ein Zusammenschluss der Pflegekinderdienste der Jugendämter im Rhein-Erft-Kreis und des Sozialdienstes katholischer Frauen in Brühl) hat eine Empfehlung zur finanziellen Ausstattung der FBB erarbeitet und damit wichtige Impulse gegeben, damit dieser Bereich im Rhein-Erft-Kreis eine möglichst einheitliche Handhabung erfährt. Dies ist dringend erforderlich, da die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle zunehmend zu Irritationen bei den Pflegestellen der FBB führen, mit Abwanderungstendenzen zu „besser bezahlenden“ Kommunen. So hat die Stadt Bergheim die finanzielle Situation für Bereitschaftspflegestellen ab 2011 deutlich verbessert. Sie erhalten nach Alter des Kindes gestaffelt folgenden Erziehungsanteil im Pflegegeld: 0 – 6 Jahre 3-facher Erziehungssatz (entspricht einem Tagessatz von 37,17 €) 7 – 13 Jahre 4-facher Erziehungssatz (entspricht einem Tagessatz von 46,70 €) ab 14 Jahre 5-facher Erziehungssatz (entspricht einem Tagessatz von 57,80 €) Die zugrunde gelegten Altersstufen entsprechen der vom zuständigen Landesministerium vorgegebenen Staffelung im Bereich Dauerpflege. Diese sollten zur Angleichung übernommen werden. Die Stadt Wesseling zahlt ab dem 01.06.2011 für FBB den 4-fachen Erziehungssatz. Die Städte Brühl und Pulheim zahlen den 3,5 fachen Satz. Erftstadt zahlt derzeit den geringsten Satz, nämlich Pflegegeld in Höhe der Sätze für Vollzeitpflegekinder. Lediglich im ersten Monat der Inobhutnahme und bei Kindern bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres wird der Teilbetrag für die „Kosten der Erziehung“ um 50 % erhöht. Die Sätze betragen insofern: 0 – 1 Jahre: 458,00 € + 328,50 € = 786,50 € 1 – 6 Jahre: 458,00 € + 219,00 € = 677,00 € (Tagessatz von 22,57 €) 7 – 13 Jahre: 525,00 € + 219,00 € = 744,00 € (Tagessatz von 24,80 €) ab 14 Jahre: 638,00 € + 219,00 € = 857,00 € (Tagessatz von 28,57 €). Der Arbeitskreis „Kinder in Pflege“ im Rhein-Erft-Kreis empfiehlt, für alle Altersgruppen den 3,5fachen Erziehungssatz (219,00 € x 3,5 = 766,50 €) zu zahlen. Dies würde bedeuten: -2- 0 – 6 Jahre: 7 – 13 Jahre: ab 14 Jahre: 458,00 € + 766,50 € = 525,00 € + 766,50 € = 638,00 € + 766,50 € = 1.224,50 € 1.291,50 € 1.404,50 € (Tagessatz von 40,82 €) (Tagessatz von 43,05 €) (Tagessatz von 46,82 €). Um eine annähernde Gleichstellung der finanziellen Ausstattung und eine möglichst einheitliche Verfahrensweise im Rhein-Erft-Kreis herzustellen, empfiehlt der Arbeitskreis „Kinder in Pflege“ weiterhin: Wegfall der Bereithaltepauschale (trifft auf Erftstadt nicht zu) transparenter Beihilfekatalog Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den FBB-Stellen und dem Jugendamt verbindliche Kooperationsvereinbarung zwischen den einzelnen Jugendämtern, die die Zusammenarbeit und Verfahrensweise bei der Belegung von FBB-Stellen regelt. Die Verwaltung des Erftstädter Jugendamtes begrüßt diese Empfehlungen und bittet den Jugendhilfeausschuss, dem Beschlussentwurf zu folgen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen können keine konkreten Aussagen gemacht werden. Der erhöhte Pflegesatz wird erst im Falle einer Inobhutnahme gezahlt. Dem stehen dann aber ggfls. Einsparungen hinsichtlich einer wesentlich teureren Inobhutnahme in einer Heimeinrichtung gegenüber. In Vertretung (Erner) Anlage -3-