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Beschlussvorlage (Synopse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
14.09.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Beschlussvorlage (Synopse)

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Inhalt der Datei

Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Amtes für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt Synopse Bisherige Fassung Neue Fassung (Änderungen und Ergänzungen in Fettschrift) 5. Hilfen bei Inobhutnahme eines Kin- 5. Hilfen bei Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen des oder Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) (§ 42 SGB VIII) 5.1 5.2 Unterbringung in einer Pflegefamilie 5.1 Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) Zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes erhalten die Pflegeeltern ein Pflegegeld in Höhe der Sätze für Vollzeitpflegekinder (siehe Ziffer 2.1.1 dieser Richtlinien). Zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes erhalten die Pflegeeltern ein Pflegegeld in Anlehnung an die Höhe der Sätze für Vollzeitpflegekinder. Für „materielle Aufwendungen“ wird der einfache, für „Kosten der Erziehung“ der 3,5 fache Satz gezahlt. Im ersten Monat der Inobhutnahme werden die Kosten der Erziehung um 50% erhöht. Diese Erhöhung wird bei Säuglingen bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres fortgesetzt. Im ersten Monat der Inobhutnahme werden die Kosten der Erziehung um 50% erhöht. Diese Erhöhung wird bei Säuglingen bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres fortgesetzt. In beiden Fällen werden der Bereitschaftspflegestelle die erhöhten Kosten der Erziehung auch dann weiter gezahlt, wenn die Inobhutnahme innerhalb der genannten Zeiträume beendet und in eine vom Sorgeberechtigten beantragte, vorübergehende Hilfe zur Erziehung umgewandelt wird. Der Bereitschaftspflegestelle werden die erhöhten Kosten der Erziehung auch dann weiter gezahlt, wenn die Inobhutnahme in eine vom Sorgeberechtigten beantragte, vorübergehende Hilfe zur Erziehung umgewandelt wird. Darüber hinaus gehende Beihilfen sind grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Leiter des Jugendamtes. Darüber hinaus gehende Beihilfen sind grundsätzlich möglich. Die Sätze richten sich nach den Beihilfen für Vollzeitpflegekinder (siehe Ziffer 2.2 dieser Richtlinien). Über Ausnahmen entscheidet der Leiter des Jugendamtes. Unterbringung in einer Einrichtung … 5.2 Unterbringung in einer Einrichtung …