Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
14.09.2011
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
07.09.11, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des
Amtes für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt
Synopse
Bisherige Fassung
Neue Fassung
(Änderungen und Ergänzungen in Fettschrift)
5. Hilfen bei Inobhutnahme eines Kin- 5. Hilfen bei Inobhutnahme eines Kindes
oder Jugendlichen
des oder Jugendlichen
(§ 42 SGB VIII)
(§ 42 SGB VIII)
5.1
5.2
Unterbringung in einer Pflegefamilie
5.1
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
(FBB)
Zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes erhalten die Pflegeeltern ein Pflegegeld in Höhe der Sätze
für Vollzeitpflegekinder (siehe Ziffer
2.1.1 dieser Richtlinien).
Zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes erhalten die Pflegeeltern ein
Pflegegeld in Anlehnung an die Höhe
der Sätze für Vollzeitpflegekinder.
Für „materielle Aufwendungen“ wird
der einfache, für „Kosten der Erziehung“ der 3,5 fache Satz gezahlt.
Im ersten Monat der Inobhutnahme
werden die Kosten der Erziehung um
50% erhöht. Diese Erhöhung wird bei
Säuglingen bis zur Vollendung des 1.
Lebensjahres fortgesetzt.
Im ersten Monat der Inobhutnahme werden die Kosten der Erziehung um 50%
erhöht. Diese Erhöhung wird bei Säuglingen bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres fortgesetzt.
In beiden Fällen werden der Bereitschaftspflegestelle die erhöhten Kosten
der Erziehung auch dann weiter gezahlt,
wenn die Inobhutnahme innerhalb der
genannten Zeiträume beendet und in eine vom Sorgeberechtigten beantragte,
vorübergehende Hilfe zur Erziehung
umgewandelt wird.
Der Bereitschaftspflegestelle werden
die erhöhten Kosten der Erziehung
auch dann weiter gezahlt, wenn die
Inobhutnahme in eine vom Sorgeberechtigten beantragte, vorübergehende
Hilfe zur Erziehung umgewandelt
wird.
Darüber hinaus gehende Beihilfen sind
grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Leiter des Jugendamtes.
Darüber hinaus gehende Beihilfen sind
grundsätzlich möglich. Die Sätze richten sich nach den Beihilfen für Vollzeitpflegekinder (siehe Ziffer 2.2 dieser
Richtlinien). Über Ausnahmen entscheidet der Leiter des Jugendamtes.
Unterbringung in einer Einrichtung
…
5.2
Unterbringung in einer Einrichtung
…