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Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West"
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hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.08.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Bo/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1017 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 3.000,00 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1017 1. Sachverhalt: Für die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“ zur Regelung der Art der baulichen Nutzung wurden die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 BauGB durchgeführt. Ziel des Bebauungsplanes ist es, für den betreffenden Bereich des Stadtkerns innerhalb des Mauerrings und entlang der Kölner Straße vom Bahnhof bis zum Kreisel am Plus-Markt die Zulässigkeit von bestimmten Einzelhandelseinrichtungen und Vergnügungsstätten (insbesondere von Spielhallen und Sex-Shops) zu regeln und einzuschränken bzw. auszuschließen. Die Offenlage des einfachen Bebauungsplans Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“ erfolgte in der Zeit vom 05.03.2007 bis einschl. 05.04.2007. Es ist lediglich eine Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege eingegangen. Dieses hat das Verfahren zum Anlass genommen, der Stadt Bad Münstereifel eine archäologische Bewertung des Plangebietes zukommen zu lassen. Die beabsichtigte Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 71 bereitet jedoch keine zusätzlichen Eingriffe in das Bodengefüge vor. Sie regelt lediglich die Zulässigkeit von Spielhallen und Vergnügungsstätten. Belange der Bodendenkmalpflege werden somit nicht beeinträchtigt. Unter Wertung der Anregungen ist der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 71 erarbeitet worden. Um das Verfahren weiter zu führen, können nunmehr die Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Aufstellung des betreffenden Bebauungsplanes beinhaltet die Regelung der Art der baulichen Nutzung in bestimmten Bereichen der Kernstadt im Rahmen der im Baugesetzbuch festgelegten Planungshoheit der Stadt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten belaufen sich auf € 3.000,00. Hierin enthalten ist auch die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29c. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: A) Es wird beschlossen, den einfachen Bebauungsplan Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“ erfasst zentrale und relativ zentrumsnahe Bereiche der Kernstadt und ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Seite 3 von Ratsdrucksache 1017 B) Unter Wertung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“ nebst Begründung und Textteil beschlossen. C) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.