Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.08.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Bo/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1017
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einfacher Bebauungsplan Nr. 71 "Stadtkern und Kölner Straße West"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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(X)
Kosten €: 3.000,00
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1017
1. Sachverhalt:
Für die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“ zur
Regelung der Art der baulichen Nutzung wurden die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
BauGB durchgeführt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, für den betreffenden Bereich des Stadtkerns innerhalb des
Mauerrings und entlang der Kölner Straße vom Bahnhof bis zum Kreisel am Plus-Markt die
Zulässigkeit von bestimmten Einzelhandelseinrichtungen und Vergnügungsstätten (insbesondere
von Spielhallen und Sex-Shops) zu regeln und einzuschränken bzw. auszuschließen.
Die Offenlage des einfachen Bebauungsplans Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“ erfolgte
in der Zeit vom 05.03.2007 bis einschl. 05.04.2007.
Es ist lediglich eine Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege eingegangen.
Dieses hat das Verfahren zum Anlass genommen, der Stadt Bad Münstereifel eine archäologische
Bewertung des Plangebietes zukommen zu lassen.
Die beabsichtigte Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 71 bereitet jedoch keine
zusätzlichen Eingriffe in das Bodengefüge vor. Sie regelt lediglich die Zulässigkeit von Spielhallen
und Vergnügungsstätten. Belange der Bodendenkmalpflege werden somit nicht beeinträchtigt.
Unter Wertung der Anregungen ist der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 71 erarbeitet
worden.
Um das Verfahren weiter zu führen, können nunmehr die Aufstellungs-, Entwurfs- und
Offenlagebeschlüsse gefasst werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Aufstellung des betreffenden Bebauungsplanes beinhaltet die Regelung der Art der baulichen
Nutzung in bestimmten Bereichen der Kernstadt im Rahmen der im Baugesetzbuch festgelegten
Planungshoheit der Stadt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten belaufen sich auf € 3.000,00. Hierin enthalten ist auch die Änderung der
Bebauungspläne Nr. 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29c.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
A)
Es wird beschlossen, den einfachen Bebauungsplan Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Straße West“
aufzustellen. Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 71 „Stadtkern und Kölner
Straße West“ erfasst zentrale und relativ zentrumsnahe Bereiche der Kernstadt und ist im
beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1017
B)
Unter Wertung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 71 „Stadtkern und
Kölner Straße West“ nebst Begründung und Textteil beschlossen.
C)
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes mit Begründung
und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind
zu beteiligen.