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Beschlusstext (Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
22.11.12, 19:30
Aktualisiert
22.11.12, 19:30
Beschlusstext (Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 22.11.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 25. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 25.09.2012 Vorlage Nr.: TOP 7 243/2012 Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG) Beschluss: Der Rat beschließt: 1. Die Stadt Pulheim tritt der interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG) bei und leistet die Einzahlung auf den Geschäftsanteil in Höhe von 750,00 €. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Beitritt zu vollziehen (§ 113 Abs. 1 GO NRW). 3. Der Bürgermeister vertritt die Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft (§ 113 Abs. 2 GO NRW). Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)