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Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 358/2011 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 17.08.2011 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 20.09.2011 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 22.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betrifft: 06.09.2011 Datum Freigabe -100- Maßnahmen zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Flächen im WirtschaftsPark (Geltungsbereich BP 140) entlang der B 265 und L 263 werden für potentielle großflächige Einzelhandelsnutzungen, sofern diese mit der Erftstädter Liste konform gehen, vorgehalten. 2. Die Flächen werden nicht ausschließlich reserviert. Sollten sich Unternehmen mit anderen Firmenzwecken für eine Ansiedelung interessieren, so werden diese sorgfältig geprüft und abgewogen. 3. Ansiedelungen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben müssen hochwertige Anbieter aus den Branchen Sport, Hobby, Freizeit sein. Folgende Segmente sollten vertreten sein: Kamine und Kaminofenstudio antike Baustoffe Gartenmöbel, Holzprodukte, Markisen, hochwertige Zäune Fachhandel für Sport (Segeln, Golf etc.), Sicherheits- und Überwachungsanlagen Hobby –und Handwerkermark Nicht vertreten sollten dagegen sein: Matratzenoutlet (z. B. Dänisches Bettenlager) Billigmöbel (z.B. BOSS, Roller) ähnliche Segmente mit € 1,-- Charakter 3. Mit der hochwertigen Qualität in Sortiment und Bebauung soll die Bindung der in Erftstadt vorhanden Kaufkraft in diesen Segmenten erreicht werden. 4. Die Gespräche bzgl. einer Ansiedelung eines Lebensmitteldiscounters in Köttingen werden fortgeführt. Der Dialog mit der Verwaltungsspitze der Stadt Kerpen in Sachen Vollsortimenter an der gemeinsamen Stadtgrenze wird ebenfalls fortgeführt. 5. Die vier Interessens- und Werbegemeinschaften der EWIG werden bei allen relevanten Fragestellungen durch die Wirtschaftsförderung und die Stadtplanung in ihrer Arbeit aktiv vor Ort unterstützt. Der bereits aufgenommene Dialog zwischen Verwaltung und EWIG wird weiter intensiviert und institutionalisiert. Wenn (finanziell und personell) realisierbar, werden gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen von EWIG und Stadtverwaltung zur Attraktivitätssteigerung des Erftstädter Einzelhandels unternommen und durchgeführt. 6. Bzgl. der Flächenoptimierung in Lechenich wird die Verwaltung mit der AHAG das Gespräch aufnehmen. 7. Zur Sicherung der Strukturen in den Ortsteilen Friesheim und Erp wird die Stadtverwaltung in einem ersten Schritt den Dialog mit dem EDEKA-Konzern suchen. Begründung: Aufgrund der bei Ansiedelungen aus dem Bereich des Einzelhandels vorgegebenen Sichtbeziehungen zu stark frequentierten Straßen bietet sich die Vorhaltung von Flächen an den beiden Verkehrsachsen – Bundesstraße 265 und Landesstraße 263 – im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 140 an. Aus meiner Sicht sollten diese Flächenbereiche jedoch nur vorgehalten, nicht aber ausschließlich für Einzelhandelsnutzungen reserviert werden. Denn nach vie vor ist der WirtschaftsPark in seiner heutigen Konzeption als Gewerbegebiet für die Ansiedelung von arbeitsplatzintensiven Gewerbeund Dienstleistungsunternehmen vorgesehen. Dieser Fokus muss zwingend beibehalten werden. Ein weiteres Argument gegen eine ausschließliche Flächenreservierung für den Einzelhandel ist die aktuelle Nachfragesituation. Mit einer Ausnahme (siehe weiter unten) hat die Wirtschaftsförderung in den letzten 24 Monaten keine Anfrage aus dem Bereich des Einzelhandels für Flächen im WirtschaftsPark erhalten. Eine Flächenreservierung würde ein Angebot kreieren, zu dem es aktuell keine Nachfrage gibt. Die aktuelle Freiflächensituation lässt – unter Beibehaltung des gültigen Konzeptes des WirtschaftsPark im BP 140 – einen flächenintensiven Einzelhandel nicht mehr zu. Die Flächenbedarfe eines BAUHAUS Marktes oder eines PORTA Möbelhauses (als Beispiel) liegen bei mindestens 50.000 m2 und sind im WirtschaftsPark somit nicht mehr darstellbar. Damit kommen also nur deutlich kleinere, aber dennoch großflächige Einzelhandelsnutzungen (≤ 10.000 m2) in Frage. Die Erfahrung hat bereits gezeigt, dass der WirtschaftsPark (zumindest für ein Möbelhaus - Anfrage Discounter Möbel BOSS Frühjahr 2011) in der Größenordnung von 10.000 m2 unter Bezugnahme der verkehrstechnischen Erschließung des WirtschaftsPark aus Sicht des Investors ungeeignet ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass andere Investoren diese Ausgangslage ähnlich beurteilen. Ich möchte nochmals betonen, dass wir bei der Ansiedelung auf ein hohes Maß an Qualität achten müssen. Dies gilt sowohl für das Sortiment als auch für die Bebauung. Dies sind wir der in unserer Stadt vorhandenen Kaufkraft geschuldet. Nur über eine gewisse Qualität wird dem Kaufkraftabfluss entgegengewirkt und kann in unserem ländlich geprägten Raum Kaufkraft von außerhalb generieren. Somit muss auf die Ansiedelung von Discountern aus den Segmenten Betten, Möbel, etc. verzichtet werden - auch wenn diese planungsrechtlich durchaus umsetzbar wären. -2- Aktuell führt die Wirtschaftsförderung Gespräche mit dem Lebensmitteldiscounter NETTO, welcher sein Interesse für einen Markt am Standort Köttingen bekundet hat. Gleichzeitig werde ich mit der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen, Frau Sieburg, in Sachen Kombistandort (Vollsortimenter gegenüber dem Markt von LIDL) an der gemeinsamen Stadtgrenze in Kierdorf Verbindung aufnehmen. Der von mir begonnene Dialog von Stadtverwaltung und EWIG wird fortgesetzt und intensiviert. Darüber hinaus werden Wirtschaftsförderung und Stadtplanung bei konkreten Fragestellungen der EWIG selbstverständlich aktiv zur Seite stehen. Für das Jahr 2012 wird die Wirtschaftsförderung einen Budgetposten für die Zusammenarbeit mit der EWIG in den Haushalt einbringen. Mit diesem Budget sollen (nach entsprechender Prüfung und Diskussion) gemeinsame Aktionen unterstützt werden. Diese Aktivitäten müssen jedoch stets das Ziel verfolgen, die Stadt Erftstadt als Einkaufsdestination stärker in den Vordergrund zu stellen. Die EWIG wird der Wirtschaftsförderung eine erste Übersicht von beabsichtigten Projekten überlassen, um einen konkreten Diskussionsansatz zu haben. Darüber hinaus wird die Verwaltung (Stadtplanung und Wirtschaftsförderung) gemeinsam mit der AHAG das Gespräch suchen, um mögliche Potentiale einer Flächenoptimierung in der Innenstadt von Lechenich zu eruieren und ggf. dann auch erfolgreich umzusetzen. Die Stadtverwaltung wird bzgl. der Ergänzungsstandorte in Friesheim und in Erp in einem ersten Schritt mit der Expansions- und Standortabteilung des EDEKA-Konzerns das Gespräch suchen. Ziel ist es, abzuprüfen, welche Planungen seitens von EDEKA bestehen, um hier ggf. frühzeitig eingreifen zu können. (Dr. Rips) -3-