Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 358/2011
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 17.08.2011
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Bemerkungen
20.09.2011
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung
22.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
06.09.2011
Datum Freigabe -100-
Maßnahmen zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Flächen im WirtschaftsPark (Geltungsbereich BP 140) entlang der B 265 und L 263
werden für potentielle großflächige Einzelhandelsnutzungen, sofern diese mit der
Erftstädter Liste konform gehen, vorgehalten.
2. Die Flächen werden nicht ausschließlich reserviert. Sollten sich Unternehmen mit anderen
Firmenzwecken für eine Ansiedelung interessieren, so werden diese sorgfältig geprüft und
abgewogen.
3. Ansiedelungen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben müssen hochwertige Anbieter
aus den Branchen Sport, Hobby, Freizeit sein. Folgende Segmente sollten vertreten sein:
Kamine und Kaminofenstudio
antike Baustoffe
Gartenmöbel, Holzprodukte, Markisen, hochwertige Zäune
Fachhandel für Sport (Segeln, Golf etc.),
Sicherheits- und Überwachungsanlagen
Hobby –und Handwerkermark
Nicht vertreten sollten dagegen sein:
Matratzenoutlet (z. B. Dänisches Bettenlager)
Billigmöbel (z.B. BOSS, Roller)
ähnliche Segmente mit € 1,-- Charakter
3. Mit der hochwertigen Qualität in Sortiment und Bebauung soll die Bindung der in Erftstadt
vorhanden Kaufkraft in diesen Segmenten erreicht werden.
4. Die Gespräche bzgl. einer Ansiedelung eines Lebensmitteldiscounters in Köttingen werden
fortgeführt. Der Dialog mit der Verwaltungsspitze der Stadt Kerpen in Sachen
Vollsortimenter an der gemeinsamen Stadtgrenze wird ebenfalls fortgeführt.
5. Die vier Interessens- und Werbegemeinschaften der EWIG werden bei allen relevanten
Fragestellungen durch die Wirtschaftsförderung und die Stadtplanung in ihrer Arbeit aktiv
vor Ort unterstützt. Der bereits aufgenommene Dialog zwischen Verwaltung und EWIG
wird weiter intensiviert und institutionalisiert. Wenn (finanziell und personell) realisierbar,
werden gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungen von EWIG und Stadtverwaltung zur
Attraktivitätssteigerung des Erftstädter Einzelhandels unternommen und durchgeführt.
6. Bzgl. der Flächenoptimierung in Lechenich wird die Verwaltung mit der AHAG das
Gespräch aufnehmen.
7. Zur Sicherung der Strukturen in den Ortsteilen Friesheim und Erp wird die Stadtverwaltung
in einem ersten Schritt den Dialog mit dem EDEKA-Konzern suchen.
Begründung:
Aufgrund der bei Ansiedelungen aus dem Bereich des Einzelhandels vorgegebenen
Sichtbeziehungen zu stark frequentierten Straßen bietet sich die Vorhaltung von Flächen an den
beiden Verkehrsachsen – Bundesstraße 265 und Landesstraße 263 – im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 140 an.
Aus meiner Sicht sollten diese Flächenbereiche jedoch nur vorgehalten, nicht aber ausschließlich
für Einzelhandelsnutzungen reserviert werden. Denn nach vie vor ist der WirtschaftsPark in seiner
heutigen Konzeption als Gewerbegebiet für die Ansiedelung von arbeitsplatzintensiven Gewerbeund Dienstleistungsunternehmen vorgesehen. Dieser Fokus muss zwingend beibehalten werden.
Ein weiteres Argument gegen eine ausschließliche Flächenreservierung für den Einzelhandel ist
die aktuelle Nachfragesituation. Mit einer Ausnahme (siehe weiter unten) hat die
Wirtschaftsförderung in den letzten 24 Monaten keine Anfrage aus dem Bereich des
Einzelhandels für Flächen im WirtschaftsPark erhalten. Eine Flächenreservierung würde ein
Angebot kreieren, zu dem es aktuell keine Nachfrage gibt.
Die aktuelle Freiflächensituation lässt – unter Beibehaltung des gültigen Konzeptes des
WirtschaftsPark im BP 140 – einen flächenintensiven Einzelhandel nicht mehr zu. Die
Flächenbedarfe eines BAUHAUS Marktes oder eines PORTA Möbelhauses (als Beispiel) liegen
bei mindestens 50.000 m2 und sind im WirtschaftsPark somit nicht mehr darstellbar. Damit
kommen also nur deutlich kleinere, aber dennoch großflächige Einzelhandelsnutzungen (≤ 10.000
m2) in Frage. Die Erfahrung hat bereits gezeigt, dass der WirtschaftsPark (zumindest für ein
Möbelhaus - Anfrage Discounter Möbel BOSS Frühjahr 2011) in der Größenordnung von
10.000 m2 unter Bezugnahme der verkehrstechnischen Erschließung des WirtschaftsPark aus
Sicht des Investors ungeeignet ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass andere Investoren
diese Ausgangslage ähnlich beurteilen.
Ich möchte nochmals betonen, dass wir bei der Ansiedelung auf ein hohes Maß an Qualität achten
müssen. Dies gilt sowohl für das Sortiment als auch für die Bebauung. Dies sind wir der in unserer
Stadt vorhandenen Kaufkraft geschuldet. Nur über eine gewisse Qualität wird dem
Kaufkraftabfluss entgegengewirkt und kann in unserem ländlich geprägten Raum Kaufkraft von
außerhalb generieren. Somit muss auf die Ansiedelung von Discountern aus den Segmenten
Betten, Möbel, etc. verzichtet werden - auch wenn diese planungsrechtlich durchaus umsetzbar
wären.
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Aktuell führt die Wirtschaftsförderung Gespräche mit dem Lebensmitteldiscounter NETTO,
welcher sein Interesse für einen Markt am Standort Köttingen bekundet hat. Gleichzeitig werde ich
mit der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen, Frau Sieburg, in Sachen Kombistandort (Vollsortimenter
gegenüber dem Markt von LIDL) an der gemeinsamen Stadtgrenze in Kierdorf Verbindung
aufnehmen.
Der von mir begonnene Dialog von Stadtverwaltung und EWIG wird fortgesetzt und intensiviert.
Darüber hinaus werden Wirtschaftsförderung und Stadtplanung bei konkreten Fragestellungen der
EWIG selbstverständlich aktiv zur Seite stehen. Für das Jahr 2012 wird die Wirtschaftsförderung
einen Budgetposten für die Zusammenarbeit mit der EWIG in den Haushalt einbringen. Mit diesem
Budget sollen (nach entsprechender Prüfung und Diskussion) gemeinsame Aktionen unterstützt
werden. Diese Aktivitäten müssen jedoch stets das Ziel verfolgen, die Stadt Erftstadt als
Einkaufsdestination stärker in den Vordergrund zu stellen. Die EWIG wird der
Wirtschaftsförderung eine erste Übersicht von beabsichtigten Projekten überlassen, um einen
konkreten Diskussionsansatz zu haben.
Darüber hinaus wird die Verwaltung (Stadtplanung und Wirtschaftsförderung) gemeinsam mit der
AHAG das Gespräch suchen, um mögliche Potentiale einer Flächenoptimierung in der Innenstadt
von Lechenich zu eruieren und ggf. dann auch erfolgreich umzusetzen.
Die Stadtverwaltung wird bzgl. der Ergänzungsstandorte in Friesheim und in Erp in einem ersten
Schritt mit der Expansions- und Standortabteilung des EDEKA-Konzerns das Gespräch suchen.
Ziel ist es, abzuprüfen, welche Planungen seitens von EDEKA bestehen, um hier ggf. frühzeitig
eingreifen zu können.
(Dr. Rips)
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