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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 350/2011 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 29.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betrifft: 05.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkrafwerk- für des Geschäftsjahr 2012 wird im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 385.200,00 € und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf 1.532.000,00 € festgesetzt. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 150.000 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2012 des Betriebszweiges Heizkraftwerk enthält die jeweiligen Eckdaten für das im Allgemeinen vorhersehbare Ergebnis des Eigenbetriebes. Im Wesentlichen orientieren sich die Ansätze des Erfolgsplanes an den Werten des Jahresabschlusses 2010. Die Betriebsleitung erwartet im Jahr 2012 ein ausgeglichenes Ergebnis Nachdem in diesem Jahr in einer Studie dargelegt wurde, dass es rentierlich ist, das derzeit lediglich zur Wärmelieferung verwendet Heizwerk in ein Heizkraftwerk umzubauen, hat die Betriebsleitung entsprechende Mittel zur Finanzierung im Vermögensplan 2012 eingestellt. Laut Auskunft des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft verfügt die Stadt über Dachflächen, welche die Installation von rd. 300 KW Fotovoltaikanlagen erlauben würden. Wenn das Heizwerk künftig bereits Strom produziert und in das Stromnetz einspeist, bietet es sich an, dieses Potential an Dachflächen ebenfalls zur Stromproduktion über den Eigenbetrieb Heizkraftwerk zu nutzen. In einem Unterbetriebszweig könnte dann das operative Geschäft angesiedelt werden. Der mit der Betreuung der Anlagen und der Abrechnung einhergehende Verwaltungsaufwand kann derzeit nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Es würden sich jedoch sicher nicht unerhebliche Synergien zwischen beiden Formen der Stromproduktion ergeben, die wahrscheinlich mit vorhandenem Personal aus den Bädern abgewickelt werden könnte. Die Gewinne des Betriebzweiges könnten demnach unmittelbar den Bädern zugeführt werden und damit den städtischen Haushalt hinsichtlich des Ausgleichs der Jahresfehlbeträge weiter entlasten. Alle Investitionen sind dabei so zu tätigen, dass die derzeitigen Wärmelieferverträge davon finanziell unberührt bleiben. Es ist mit der neuen Buchhaltungssoftware jedoch problemlos sicher zu stellen, dass es hier abrechnungstechnisch zu einer sauberen Trennung kommt. (Dr. Rips) -2-