Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 350/2011
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
29.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
05.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2012 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkrafwerk- für des Geschäftsjahr 2012 wird im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand
auf
385.200,00 €
und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben
auf
1.532.000,00 €
festgesetzt.
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
150.000 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2012 des Betriebszweiges Heizkraftwerk enthält die
jeweiligen Eckdaten für das im Allgemeinen vorhersehbare Ergebnis des Eigenbetriebes.
Im Wesentlichen orientieren sich die Ansätze des Erfolgsplanes an den Werten des
Jahresabschlusses 2010.
Die Betriebsleitung erwartet im Jahr 2012 ein ausgeglichenes Ergebnis
Nachdem in diesem Jahr in einer Studie dargelegt wurde, dass es rentierlich ist, das derzeit
lediglich zur Wärmelieferung verwendet Heizwerk in ein Heizkraftwerk umzubauen, hat die
Betriebsleitung entsprechende Mittel zur Finanzierung im Vermögensplan 2012 eingestellt.
Laut Auskunft des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft verfügt die Stadt über Dachflächen,
welche die Installation von rd. 300 KW Fotovoltaikanlagen erlauben würden. Wenn das Heizwerk
künftig bereits Strom produziert und in das Stromnetz einspeist, bietet es sich an, dieses Potential
an Dachflächen ebenfalls zur Stromproduktion über den Eigenbetrieb Heizkraftwerk zu nutzen.
In einem Unterbetriebszweig könnte dann das operative Geschäft angesiedelt werden. Der mit der
Betreuung der Anlagen und der Abrechnung einhergehende Verwaltungsaufwand kann derzeit
nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Es würden sich jedoch sicher nicht unerhebliche
Synergien zwischen beiden Formen der Stromproduktion ergeben, die wahrscheinlich mit
vorhandenem Personal aus den Bädern abgewickelt werden könnte.
Die Gewinne des Betriebzweiges könnten demnach unmittelbar den Bädern zugeführt werden und
damit den städtischen Haushalt hinsichtlich des Ausgleichs der Jahresfehlbeträge weiter
entlasten.
Alle Investitionen sind dabei so zu tätigen, dass die derzeitigen Wärmelieferverträge davon
finanziell unberührt bleiben. Es ist mit der neuen Buchhaltungssoftware jedoch problemlos sicher
zu stellen, dass es hier abrechnungstechnisch zu einer sauberen Trennung kommt.
(Dr. Rips)
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