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Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (Anlage 1: Erläuterungsbericht)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 350/2011 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig HeizwerkI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Auf den Stellenplan wird verzichtet, da der Betriebszweig kein Eigenpersonal hat. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Beim Betriebszweig Heizkraftwerk verhalten sich Umsatzerlöse und Aufwendungen weitestgehend proportional. Für das Jahr 2012 ist aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten insgesamt mit einen Anstieg des Umsatzes zu rechnen, gleichzeitig wird sich jedoch dann auch der Aufwand insbesondere für den Gasbezug und den Strom erhöhen. Bislang konnte kein Umsatzrückgang infolge des Leerstandes von einigen Geschäften im Einkaufzentrum festgestellt werden. Es ist aber dennoch möglich, dass sich dieser nachhaltig auf das Betriebsergebnis auswirken könnte. Nach dem Umbau des Erftstadtcenters ist eine Steigerung beim Wärmeverkauf zu erwarten. Für das Unternehmen bedeutet dies, dass die Umsatzerlöse ebenfalls ansteigen werden. Da die Abrechnung insgesamt über die tatsächlich anfallenden Kosten erfolgt, richtet sich der Verkaufspreis unmittelbar und im Wesentlichen nach unseren Bezugskosten. Damit werden dann auch die –vom Heizwerk anteilig zu übernehmendenPensionsrückstellungen im Jahr 2012 entsprechend auf die Wärmekunden umgelegt. Zu einem Großteil wird diese Umlage jedoch das Hallenbad als größten Wärmeabnehmer belasten. 2. Materialaufwand Für das Jahr 2012 wird mit einem Materialaufwand in der Größenordnung der Vorjahre gerechnet. 3. Personalaufwand Das Heizkraftwerk beschäftigt kein eigenes Personal sondern die technische Betreuung erfolgt anteilsmäßig durch die Mitarbeiter der anderen Betriebszweige. Die Regelungen des neuen Tarifvertrages werden daher auch nur anteilsmäßig in diesem Betriebszweig Berücksichtigung finden. Wenn die Personalkosten auch nur anteilig und über 1 Anlage 1 Vorlage 350/2011 Prozente auf das Heizwerk umgelegt werden, so ist dennoch von diesem ein Anteil an den Pensionsrückstellungen in Höhe von 20.000,- Euro zu übernehmen. 4. Abschreibungen Die Abschreibungen werden konstant weitergeführt. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre, bzw. wurden entsprechend geringfügig angepasst. 6. Zinsen u.ä. Aufwendungen Regelmäßige Tilgungen für Darlehen führen dazu, dass sich der Zinsaufwand im Jahr 2011 weiter vermindert. 7. Jahresergebnis Im Jahr 2011 wird mit einem ausgeglichenem Jahresergebnis gerechnet III. Erläuterungen zum Vermögensplan Nachdem im Jahr 2011 im Rahmen einer Studie belegt wurde, das es sich durchaus rechnet, das derzeitige Heizwerk in ein Heizkraftwerk umzubauen, sind diesbezügliche Mittel im Wirtschaftsplan eingestellt worden. In einem weiteren Schritt sollen nunmehr die Leistungsphasen I-IV an ein Ingenieurbüro vergeben werden, wonach der Bau der Anlage bis zur Ausführungsplanung vorbereitet würde. Im Rahmen dieser Ausführungsplanung wäre dann eine weitere Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen, wobei auch hier davon auszugehen ist, dass es sich um ein –für den Eigenbetrieb und damit letztlich für die Stadt- rentierliche Investition handelt. Die Umrüstung des Heizwerkes in ein Heizkraftwerk hat von der Finanzierung her ohne Belastung der „Wärmekunden“ zu erfolgen. Da mit der Wärmeproduktion gleichzeitig die Stromproduktion einhergeht, kann zunächst die Vorfinanzierung über den Wirtschaftsplan erfolgen. Planungs- und Baukosten wären in einem weiteren Schritt einem Unterbetriebszweig mit eigener Rechnungslegung zuzuordnen. Die Abwicklung des operativen Geschäftes des Stromverkaufs könnte zunächst mit dem -bei den Stadtwerken- vorhandenen Personal erfolgen. Mit dem Umbau des Heizwerkes zur Stromproduktion bietet es sich ferner an, gleichzeitig eine Investition in die Nutzung der Fotovoltaik vorzunehmen. Nach Auskunft des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft stünden derzeit Dachflächen für rd. 300 KW installierter Leistung zur Verfügung. Mit einer Investition in den immer noch sehr lukrativen Markt der Stromgewinnung durch Fotovoltaik, würde sich eine sehr gute Kombination mit dem Betrieb des Kraftwerks ergeben. Die Gewinne aus diesen Unternehmen könnten direkt der Kapitalverstärkung bei den Bädern dienen und so unmittelbar den städtischen Haushalt entlasten. 2