Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Vorlage 350/2011
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig HeizwerkI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan diesem Wirtschaftsplan
beigefügt (§ 14 EigVO). Auf den Stellenplan wird verzichtet, da der Betriebszweig kein
Eigenpersonal hat.
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1. Umsatzerlöse
Beim Betriebszweig Heizkraftwerk verhalten sich Umsatzerlöse und Aufwendungen
weitestgehend proportional. Für das Jahr 2012 ist aufgrund der gestiegenen
Beschaffungskosten insgesamt mit einen Anstieg des Umsatzes zu rechnen,
gleichzeitig wird sich jedoch dann auch der Aufwand insbesondere für den Gasbezug
und den Strom erhöhen. Bislang konnte kein Umsatzrückgang infolge des Leerstandes
von einigen Geschäften im Einkaufzentrum festgestellt werden. Es ist aber dennoch
möglich, dass sich dieser nachhaltig auf das Betriebsergebnis auswirken könnte. Nach
dem Umbau des Erftstadtcenters ist eine Steigerung beim Wärmeverkauf zu erwarten.
Für das Unternehmen bedeutet dies, dass die Umsatzerlöse ebenfalls ansteigen
werden.
Da die Abrechnung insgesamt über die tatsächlich anfallenden Kosten erfolgt, richtet
sich der Verkaufspreis unmittelbar und im Wesentlichen nach unseren Bezugskosten.
Damit werden dann auch die –vom Heizwerk anteilig zu übernehmendenPensionsrückstellungen im Jahr 2012 entsprechend auf die Wärmekunden umgelegt.
Zu einem Großteil wird diese Umlage jedoch das Hallenbad als größten
Wärmeabnehmer belasten.
2. Materialaufwand
Für das Jahr 2012 wird mit einem Materialaufwand in der Größenordnung der Vorjahre
gerechnet.
3. Personalaufwand
Das Heizkraftwerk beschäftigt kein eigenes Personal sondern die technische Betreuung
erfolgt anteilsmäßig durch die Mitarbeiter der anderen Betriebszweige. Die Regelungen
des neuen Tarifvertrages werden daher auch nur anteilsmäßig in diesem Betriebszweig
Berücksichtigung finden. Wenn die Personalkosten auch nur anteilig und über
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Vorlage 350/2011
Prozente auf das Heizwerk umgelegt werden, so ist dennoch von diesem ein Anteil an
den Pensionsrückstellungen in Höhe von 20.000,- Euro zu übernehmen.
4. Abschreibungen
Die Abschreibungen werden konstant weitergeführt.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich in der Größenordnung der
Vorjahre, bzw. wurden entsprechend geringfügig angepasst.
6. Zinsen u.ä. Aufwendungen
Regelmäßige Tilgungen für Darlehen führen dazu, dass sich der Zinsaufwand im Jahr
2011 weiter vermindert.
7. Jahresergebnis
Im Jahr 2011 wird mit einem ausgeglichenem Jahresergebnis gerechnet
III. Erläuterungen zum Vermögensplan
Nachdem im Jahr 2011 im Rahmen einer Studie belegt wurde, das es sich durchaus
rechnet, das derzeitige Heizwerk in ein Heizkraftwerk umzubauen, sind diesbezügliche
Mittel im Wirtschaftsplan eingestellt worden. In einem weiteren Schritt sollen nunmehr die
Leistungsphasen I-IV an ein Ingenieurbüro vergeben werden, wonach der Bau der Anlage
bis zur Ausführungsplanung vorbereitet würde. Im Rahmen dieser Ausführungsplanung
wäre dann eine weitere Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen, wobei auch hier davon
auszugehen ist, dass es sich um ein –für den Eigenbetrieb und damit letztlich für die
Stadt- rentierliche Investition handelt.
Die Umrüstung des Heizwerkes in ein Heizkraftwerk hat von der Finanzierung her ohne
Belastung der „Wärmekunden“ zu erfolgen.
Da mit der Wärmeproduktion gleichzeitig die Stromproduktion einhergeht, kann zunächst
die Vorfinanzierung über den Wirtschaftsplan erfolgen. Planungs- und Baukosten wären in
einem weiteren Schritt einem Unterbetriebszweig mit eigener Rechnungslegung
zuzuordnen. Die Abwicklung des operativen Geschäftes des Stromverkaufs könnte
zunächst mit dem -bei den Stadtwerken- vorhandenen Personal erfolgen.
Mit dem Umbau des Heizwerkes zur Stromproduktion bietet es sich ferner an, gleichzeitig
eine Investition in die Nutzung der Fotovoltaik vorzunehmen. Nach Auskunft des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft stünden derzeit Dachflächen für rd. 300 KW
installierter Leistung zur Verfügung. Mit einer Investition in den immer noch sehr lukrativen
Markt der Stromgewinnung durch Fotovoltaik, würde sich eine sehr gute Kombination mit
dem Betrieb des Kraftwerks ergeben. Die Gewinne aus diesen Unternehmen könnten
direkt der Kapitalverstärkung bei den Bädern dienen und so unmittelbar den städtischen
Haushalt entlasten.
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