Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.03.2009
- Der Bürgermeister Az: 32-51-26
Nr. der Zusatzerläuterung: 1533 Z-2
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Rat
10.03.2009
zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Strukturförderungsausschuss
am: 11.02.2009
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(X)
Kosten €:1.800,--
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / (X) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
( X ) Folgekosten: (X) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2009 den Empfehlungsbeschluss gefasst, die
derzeitige 15-minütige Karenzzeit auf den stadtkernnahen Stellplätzen auf 30 Minuten auszudehnen. Wie in der Zusatzerläuterung 1533 Z 1 ausgeführt, wird hierdurch neben dem endgütigen
Beschlussvorschlag auch der Text der Änderungsverordnung als Anlage vorgelegt. Der unten
stehende Beschlussvorschlag ist in Ziffer 6 um die haushaltsmäßige Abwicklung der Beschlussempfehlung ergänzt.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1.
Die derzeitig auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen geltende 15-minütige Karenzzeit gilt nur
noch auf folgenden Stellplätzen und wird auf 30 Minuten ausgedehnt:
Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt,
Europaplatz,
Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der
Motorradparkplätze,
Stellplätze entlang der Kölner Straße und auf der Komm,
Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer
Tor,
Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze.
2.
Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu einer halben Stunde. Bei einer
darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab der ersten Minute.
3.
Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkschein einen "Null-Bon" zu ziehen und diesen
entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder am
Motorrad anzubringen.
4.
Für eine Übergangs-und Eingewöhnungsphase gilt die bisherige Regelung noch acht Wochen
parallel zur neuen Regelung.
5.
Der der RD 1.533/Z-2 beigefügte Entwurf der 1. Änderung der Gebührenordnung für die
Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung)
vom 10.09.2008 wird beschlossen.
6. Die durch die Ausdehnung der Karenzzeit entstehenden Programmkosten für die
Parkscheinautomaten in Höhe von 1.800,00 € sowie die Mindereinahmen an Parkgebühren in
Höhe von 12.775,00 € sind über die Veränderungsliste zum Haushalt 2009 zu berichtigen.
Anlage 1 zu RD-Nr. 1533 Z 2
1. Änderung vom ...................... der Gebührenordnung für die Benutzung von
Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung)
vom 10.09.2008
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 10.03.2009 wird
gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
§ 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 BGBL I S. 837), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 14. Januar 2004 (BGBL I S.74)
§ 38 b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden Ordnungsbehördengesetz- (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980
(GV NRW S. 528/SGV NRW S. 2.060) sowie
§ 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung
zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des
Straßenverkehrsgesetzes (GV NRW S. 48),
für die Stadt Bad Münstereifel folgende 1. Änderung der Parkgebührenordnung als ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Der § 4 erhält folgende Fassung:
§4
Karenzzeitregelung
(1) Auf folgenden gebührenpflichtigen Stellplätzen gilt vom Parkbeginn an eine bis zu 30 minütige
gebührenfreie Parkzeit (Karenzzeit):
Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt,
Europaplatz,
Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der
Motorradstellplätze,
Stellplätze entlang der Kölner Straße und Auf der Komm,
Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer
Tor,
Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze.
(2) Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu 30 Minuten. Bei einer
darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab Parkbeginn.
(3) Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkscheinautomat einen "Null-Bon" zu ziehen
und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder
am Motorrad anzubringen.
§2
Die 1. Änderung der Parkgebührenordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.