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Beschlussvorlage (Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Beschlussvorlage (Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 390/2011 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 06.09.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 22.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betrifft: 07.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel sind im Haushalt 2010 bereitzustellen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans bezüglich der stärkeren Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbau seiner Energieversorgung unter Wegfall der Atomenergie und einer deutlichen Reduktion der Klimagasemissionen. Dazu haben sich die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung ambitionierte Ziele gesetzt. Die Landesregierung beabsichtigt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25% und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80% gegenüber 1990 zu senken. Um dieses klimapolitische Ziel zu erreichen, sind insbesondere auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien umfangreiche Anstrengungen erforderlich. Nur so kann ein wesentlicher Beitrag zur CO2-Einsparung geleistet werden. Die Kommunen haben dabei u.a. als Träger der kommunalen Planungshoheit eine besondere Rolle und Verantwortung. Die Stadt Erftstadt hat sich sehr früh dieser Aufgabe gestellt. Bereits im Jahr 1999 wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Vorrangflächen für Windkraftanlagen für das gesamte Stadtgebiet untersucht und im Ergebnis zwei entsprechende Konzentrationszonen (Erp und Dirmerzheim) ausgewiesen. Die dort errichteten Anlagen sind zwischenzeitlich von den Bürgern akzeptiert. Erftstadt spielt - im Bereich der solaren Energienutzung - zumindest im Rhein-Erft-Kreis (s. Energiekarte Rhein-Erft-Kreis [http://www.rhein-erft-kreis.de/extranet/energienetz/energiekarte]) an vorderster Front. Mit dem - gemeinsam mit der CIC-Solar- erstellten Dachflächenkataster wurden die im Bereich des privaten Wohnungsbaus vorhandenen Erzeugungspotenziale für Solarstrom aufgezeigt. Intensive Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger - von der Anlagentechnik bis zu Steuer- und Versicherungsfragen - werden seit Jahren vom Umweltzentrum durchgeführt. Dies bezieht auch Kinder und Jugendliche mit dem Angebot der Solarwerkstätten ein. Für die Solarenergienutzung auf städtischen Dächern wurden Programme aufgestellt und teilweise bereits umgesetzt (Ville-Gymnasium, Turnhalle Bliesheim, Bürgersolaranlage etc.). Der weitere Ausbau der Solarenergienutzung erscheint zwingend erforderlich. Gemeinsam mit dem BIOTOC Rhein-Erft e.V. wurde die verstärkte Nutzung nachwachsender Rohstoffe für den Rhein-Erft-Kreis diskutiert und 2006 in der Biomassestudie dargestellt. Auf den beiden in Erftstadt durchgeführten Biomassefachtagungen (2006 Biomassestudie - Schloss Gracht; 2011 Nutzung von Holz - Rathaus Liblar) wurden Realisierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Mit der Ende 2009 im Schulzentrum Lechenich in Betrieb genommenen HolzhackschnitzelHeizungsanlage wurde die Umsetzung der Biomassestudie eingeleitet. Die Holzheizungsanlage im Schulzentrum Liblar soll noch in diesem Jahr in Betrieb gehen. Insbesondere in letzter Zeit mehren sich - auch in Erftstadt- die Anfragen nach einer verstärkten Nutzung der Windenergie (s. B 383/2011; B 389/2011). Wie im Windenergieerlass (Stand 11.07.2011) dargelegt wird, kann ohne einen deutlichen und effizienten Ausbau der Windenergie das Klimaschutzziel nicht erreicht werden. Dabei geht es sowohl um die Anpassung vorhandener Anlagen an den aktuellen Stand der Technik (RePowering) wie auch um eine Ergänzung/Erweiterung der entsprechenden Vorrangflächen. Um den Zielen der prioritären Nutzung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes nachzukommen, wird von der Verwaltung empfohlen, zu prüfen, ob unter Heranziehung des neuen Windenergieerlasses nicht noch weitere geeignete Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden können. Dazu sind zunächst für das gesamte Gemeindegebiet auf der Grundlage einer extern zu vergebenden Untersuchung im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts geeignete Windpotenzialflächen zu ermitteln und zu bewerten. Da die Windenergie - wie oben dargestellt - nur einen Teil des ‚Energiemixes‘ der erneuerbaren Energien darstellt, erscheint es sinnvoll, im Zuge der ehrgeizigen Bundes- und Landesziele den Gesamtbereich der erneuerbaren Energien für das Gebiet der Stadt Erftstadt zu betrachten. Ein Ziel wäre dabei auch das mittelfristigee Erreichen einer rechnerischen Energieautarkie für die Stadt Erftstadt (s. A 369/2011). Es wird daher vorgeschlagen, das Thema Erneuerbare Energien (Wind, Sonne, nachwachsende Rohstoffe, Geothermie, Wasser) auf der Ebene der Flächennutzungsplanung für das gesamte Stadtgebiet intensiv zu diskutieren. -2- (Dr. Rips) -3-