Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
09.09.11, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 390/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 06.09.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
22.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betrifft:
07.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushalt 2010 bereitzustellen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für ein Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplans bezüglich der stärkeren Berücksichtigung des Klimaschutzes und der
Nutzung erneuerbarer Energien zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur
weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbau seiner Energieversorgung unter Wegfall der
Atomenergie und einer deutlichen Reduktion der Klimagasemissionen. Dazu haben sich die
Bundesregierung und die NRW-Landesregierung ambitionierte Ziele gesetzt.
Die Landesregierung beabsichtigt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25% und
bis zum Jahr 2050 um mindestens 80% gegenüber 1990 zu senken. Um dieses klimapolitische
Ziel zu erreichen, sind insbesondere auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien umfangreiche
Anstrengungen erforderlich. Nur so kann ein wesentlicher Beitrag zur CO2-Einsparung geleistet
werden.
Die Kommunen haben dabei u.a. als Träger der kommunalen Planungshoheit eine besondere
Rolle und Verantwortung.
Die Stadt Erftstadt hat sich sehr früh dieser Aufgabe gestellt.
Bereits im Jahr 1999 wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Vorrangflächen für Windkraftanlagen für das gesamte Stadtgebiet untersucht und im Ergebnis
zwei entsprechende Konzentrationszonen (Erp und Dirmerzheim) ausgewiesen. Die dort
errichteten Anlagen sind zwischenzeitlich von den Bürgern akzeptiert.
Erftstadt spielt - im Bereich der solaren Energienutzung - zumindest im Rhein-Erft-Kreis (s.
Energiekarte Rhein-Erft-Kreis [http://www.rhein-erft-kreis.de/extranet/energienetz/energiekarte])
an vorderster Front. Mit dem - gemeinsam mit der CIC-Solar- erstellten Dachflächenkataster
wurden die im Bereich des privaten Wohnungsbaus vorhandenen Erzeugungspotenziale für
Solarstrom aufgezeigt. Intensive Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen für Bürgerinnen und
Bürger - von der Anlagentechnik bis zu Steuer- und Versicherungsfragen - werden seit Jahren
vom Umweltzentrum durchgeführt. Dies bezieht auch Kinder und Jugendliche mit dem Angebot
der Solarwerkstätten ein.
Für die Solarenergienutzung auf städtischen Dächern wurden Programme aufgestellt und teilweise
bereits umgesetzt (Ville-Gymnasium, Turnhalle Bliesheim, Bürgersolaranlage etc.).
Der weitere Ausbau der Solarenergienutzung erscheint zwingend erforderlich.
Gemeinsam mit dem BIOTOC Rhein-Erft e.V. wurde die verstärkte Nutzung nachwachsender
Rohstoffe für den Rhein-Erft-Kreis diskutiert und 2006 in der Biomassestudie dargestellt. Auf den
beiden in Erftstadt durchgeführten Biomassefachtagungen (2006 Biomassestudie - Schloss
Gracht; 2011 Nutzung von Holz - Rathaus Liblar) wurden Realisierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Mit der Ende 2009 im Schulzentrum Lechenich in Betrieb genommenen HolzhackschnitzelHeizungsanlage wurde die Umsetzung der Biomassestudie eingeleitet. Die Holzheizungsanlage im
Schulzentrum Liblar soll noch in diesem Jahr in Betrieb gehen.
Insbesondere in letzter Zeit mehren sich - auch in Erftstadt- die Anfragen nach einer verstärkten
Nutzung der Windenergie (s. B 383/2011; B 389/2011).
Wie im Windenergieerlass (Stand 11.07.2011) dargelegt wird, kann ohne einen deutlichen und
effizienten Ausbau der Windenergie das Klimaschutzziel nicht erreicht werden. Dabei geht es
sowohl um die Anpassung vorhandener Anlagen an den aktuellen Stand der Technik (RePowering) wie auch um eine Ergänzung/Erweiterung der entsprechenden Vorrangflächen.
Um den Zielen der prioritären Nutzung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes
nachzukommen, wird von der Verwaltung empfohlen, zu prüfen, ob unter Heranziehung des
neuen Windenergieerlasses nicht noch weitere geeignete Flächen im Flächennutzungsplan
ausgewiesen werden können.
Dazu sind zunächst für das gesamte Gemeindegebiet auf der Grundlage einer extern zu
vergebenden Untersuchung im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts geeignete
Windpotenzialflächen zu ermitteln und zu bewerten.
Da die Windenergie - wie oben dargestellt - nur einen Teil des ‚Energiemixes‘ der erneuerbaren
Energien darstellt, erscheint es sinnvoll, im Zuge der ehrgeizigen Bundes- und Landesziele den
Gesamtbereich der erneuerbaren Energien für das Gebiet der Stadt Erftstadt zu betrachten. Ein
Ziel wäre dabei auch das mittelfristigee Erreichen einer rechnerischen Energieautarkie für die
Stadt Erftstadt (s. A 369/2011).
Es wird daher vorgeschlagen, das Thema Erneuerbare Energien (Wind, Sonne, nachwachsende
Rohstoffe, Geothermie, Wasser) auf der Ebene der Flächennutzungsplanung für das gesamte
Stadtgebiet intensiv zu diskutieren.
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(Dr. Rips)
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