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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
427 kB
Erstellt
31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung  4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung  4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung  4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung  4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung  4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 81 22-12 öffentlich V An den Werksausschuss der • I Stadt Betrifft: Erftstadt Stadtwerke zur Beschlussfassung; 7/ db)2 Amt: 81 BeschlAusf: 81 Datum: 07.11.01 Abwasserbeseitigung 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes Beschlussentwurf: Die mittelfristige Abwasserplanung in Form eines "Abwasserbeseitigungskonzeptes" für die Jahre 2002 bis 2006 wird in der beigefügten zeitliehen Reihenfolge beschlossen. Begründung • In der Regel aus Umweltschutzgründen und seltener aus der Weiterentwicklung der Rechtsprechung sind die Normen der Abwassertechnik in mittelfristigen Abständen einer Fortschreibung unterworfen. Betroffen ist davon die ganze Breite der Kanalisation von der Abwasserreinigung über die Einleitungen in die Vorfluter und die Bemessung der Kanäle bis hin zur Dichtheit der Kanalrohre . Die neuen Anforderungen werden durch Gesetz (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz) oder durch darauf aufbauende Verordnungen festgesetzt und sind erst einmal vom Veröffentlichungstag an einzuhalten; Zuwiderhandlungen sind i. d. R. Straftatbestände. Da die praktische Umsetzung aber zumeist erhebliche Finanzmittel (z. B. bei der dritten Stufe unserer Kläranlage über 30 Mio DM), eine Planung, das vorgeschriebene Genehmigungsverfahren und dann die bautechnische Realisierung erfordern, hat der Gesetzgeber in § 53 L WG festgelegt, dass die Abwasserbetreiber der Oberen Wasserbehörde (Bezirksregierung) "Abwasserbeseitigungskonzepte" vorzulegen haben, in der für einen Fünfjahreszeitraum festgelegt wird, welche der notwendigen Sanierungsprojekte in den einzelnen Jahren dieses Zeitraumes verwirklicht werden. Soweit sind dann die Abwasserbetreiber vor Strafverfolgung geschützt. -2- -2- Bislang haben die Stadtwerke und umgesetzt: Abwasserplan • folgende Abwasserbeseitigungskonzepte 1984, Vorlage 9862, Beschluss erstellt WA vom 5.12.84 1. Fortschreibung 1988, Vorlage 4/2044, Beschluss WA vom 8.3.88 2. Fortschreibung 1991, Vorlage Beschluss WA vom 25.6.91 3. Fortschreibung 1995, Vorlage 6/0665, Beschluss WA vom 30.11.95 511116, Die dritte Fortschreibung (Fünfjahreszeitraum 1997 bis 2001) umfasste Investitionen i.H. v. 36,25 Mio DM; davon wurden Projekte für 15,77 Mio DM zzgJ. des RÜB 17.1 Lechenich (außerplanmäßig) i. H. v. 1,405 Mio DM realisiert. Die relativ hohe Abweichung vom Plan hatte folgende Gründe: Maßnahmen des Konzeptes in geplanter Höhe von 8,25 Mio DM konnten durch die Neuberechnung des RW-Konzeptes 2000 ersatzlos entfallen (vergJ. V7/0315, WA 9.2.00) Maßnahmen in geplanter Höhe von 10,95 Mio DM wurden verschoben (in erster Linie wegen der langwierigen Neuberechnung RW-Konzept 2000, das 2 Jahre in Anspruch nahm) das RÜB 6 Köttingen mit geplanten 0,78 Mio DM wurde zusammen der Kläranlage auf den Erftverband übertragen • mit die Kanalisation von Streusiedlungen II. BA i. H. v. 0,5 Mio DM wurde wegen der laufenden Rechtsstreitigkeiten aus dem I. BA ausgesetzt. Im Jahre 2001 vorzulegen. ist die vierte For~chreibung für die Jahre 2002 bis 2006 Im neuen Abwasserbeseitigungskonzept sind erstens durchgehend die sich aus der Maßnahmen und Beträge aufgeführt, die Selbstüberwachungsverordnung und da insbesondere aus der Kanal- TVInspektion des gesamten Netzes ergeben. Zweitens werden die ersten Jahre des Fünfjahreszeitraumes, also die Jahre 2002 und 2003, materiell dominiert durch die restlichen und letzten Umweltschutzprojekte (Regenüberlaufbecken), die nach dem derzeitigem "Stand der Technik" nochzu bauen sind. Das Regenrückhaltebecken 17 Gymnich hat die gleiche Zuordnung, da dadurch ein nicht mehr zulässiger Regenabschlag in den Regenwasserkanal des Trennsystems überflüssig wird. -3- -3 Nach Fertigstellung der UmweItschutzmaßnahmen können sich die Stadtwerke der Netzerweiterung bzw. dem Einbau von RegenrückhaItebecken zuwenden, die sich aus den Notwendigkeiten der Anpassung an den neuen Flächennutzungsplan und an die erweiterte Rechtsprechung (Schutz vor Eindringen von Wasser auf die Privatgrundstücke unterhalb des Katastrophenregens, also eine erweiterte Bemessungsgrundlage) ergeben. Dazu ist bekanntlich die hydraulische Netzüberrechnung der Stadtteile Erp und Lechenich beauftragt. Wenn man die ersten Ergebnisse aus Erp auf das ganze Stadtgebiet hochrechnet, könnte in etwa ein Investitionsbedarf i. H. v. 20 Mio DM erforderlich sein. Der wird in Jahresraten von bis zu 3,5 Mio DM p. a. pauschal in das Abwasserbeseitigungskonzept eingestellt. • • ,/ • • Abwasserbeseitigungskonzept 2002 bis 2006 Sanierung gemäß SüW-Kann (MioDM) 2002 2003 2004 2005 Liblar I. BA Blessem Bliesheim Köttingen I. BA Kierdorf Friesheim (I) (2) (2) (3) (3) (3) Liblar II. BA FrauenthaI Gymnich Borr Niederberg Köttingen II. BA (I) (I) (2) (3) (3) (3) Lechenich I. BA Liblar I. BA Blessem Bliesheim (I) (2) (3) (3) Lechenich II. BA Konradsheim Liblar II. BA Frauenthai Gymnich (I) (1) (2) (2) (3) Investionen Sonstige Umweltschutzmaßnahmen RtiBIRRB/Sammler (MioDM) (MioDMl RUB 14.1 Erp 1,000 RRB 15 Lechenich 2,000 SUW-Kann RÜB 1 Bliesheim 1,150 Erweiterung Kanalnetz I. BA RRB 17 Gymnich 0,100 0,054 0,043 0,096 0,042 0,072 0,215 0,522 0,050 RRB 17 Gymnich 0,010 0,110 0,019 0,024 0,042 0,255 0,200 SW-Sammler Köttingen 0,135 0,043 0,096 0,474 0,200 0,030 0,150 0,010 0,110 0,500 Jahressumme (MioDMl 0,200 0,400 5.372 3,000 Erweiterung Kanalnetz II. BA (HS Bonner Straße) 1,100 0,900 Erweiterung Kanalnetz III. BA 3,000 4.355 4.374 Erweiterung Kanalnetz IV. BA 3,500 J> CD o "" ~::::.: .....~ \ ~).,;) Li"" cu <D I ~ ~ ~~,:~:~:. ~: l ~'.; , "': ... 4.000 • 2006 Ahrem Scheuren Herrig Lechenich Liblar 1. BA (I) (1) (I) (2) (3) 0,050 0,000 0,020 0,200 0,150 0,420 • Erweiterung Kanalnetz V. BA 3.500 3.920 Gesamtsumme: 22.021 Hinweis: Die in Klammern gesetzten Ziffern hinter den Ortsnamen bei der Sanierung nach SUW-Kann geben die "Zustandsklassen" an. Die Zustandsklasse (I) ist kurzfristig nach der Feststellung, also im Jahr darauf, zu sanieren, die Zustandsklasse (2) nach 3 Jahren und die Zustandsklasse (3) nach 5 Jahren.