Daten
Kommune
Erftstadt
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31.08.11, 07:09
Aktualisiert
31.08.11, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 81 22-12
öffentlich
V
An den
Werksausschuss
der
•
I
Stadt
Betrifft:
Erftstadt
Stadtwerke
zur
Beschlussfassung;
7/
db)2
Amt: 81
BeschlAusf: 81
Datum: 07.11.01
Abwasserbeseitigung
4. Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes
Beschlussentwurf:
Die mittelfristige
Abwasserplanung
in Form eines "Abwasserbeseitigungskonzeptes"
für die Jahre 2002 bis 2006 wird in der beigefügten
zeitliehen
Reihenfolge beschlossen.
Begründung
•
In der Regel aus Umweltschutzgründen
und seltener aus der Weiterentwicklung
der Rechtsprechung
sind die Normen der Abwassertechnik
in mittelfristigen
Abständen einer Fortschreibung
unterworfen.
Betroffen ist davon die ganze
Breite der Kanalisation von der Abwasserreinigung
über die Einleitungen in die
Vorfluter und die Bemessung der Kanäle bis hin zur Dichtheit der Kanalrohre .
Die neuen Anforderungen
werden
durch
Gesetz
(Wasserhaushaltsgesetz,
Landeswassergesetz)
oder durch darauf aufbauende Verordnungen
festgesetzt
und
sind
erst
einmal
vom
Veröffentlichungstag
an
einzuhalten;
Zuwiderhandlungen
sind i. d. R. Straftatbestände.
Da die praktische Umsetzung
aber zumeist erhebliche
Finanzmittel
(z. B. bei der dritten Stufe unserer
Kläranlage
über
30
Mio
DM),
eine
Planung,
das
vorgeschriebene
Genehmigungsverfahren
und dann die bautechnische
Realisierung erfordern, hat
der Gesetzgeber
in § 53 L WG festgelegt,
dass die Abwasserbetreiber
der
Oberen Wasserbehörde
(Bezirksregierung)
"Abwasserbeseitigungskonzepte"
vorzulegen haben, in der für einen Fünfjahreszeitraum
festgelegt wird, welche
der notwendigen Sanierungsprojekte
in den einzelnen Jahren dieses Zeitraumes
verwirklicht
werden.
Soweit
sind
dann
die
Abwasserbetreiber
vor
Strafverfolgung
geschützt.
-2-
-2-
Bislang haben die Stadtwerke
und umgesetzt:
Abwasserplan
•
folgende
Abwasserbeseitigungskonzepte
1984, Vorlage 9862, Beschluss
erstellt
WA vom 5.12.84
1. Fortschreibung
1988, Vorlage 4/2044,
Beschluss
WA vom 8.3.88
2. Fortschreibung
1991, Vorlage
Beschluss
WA vom 25.6.91
3. Fortschreibung
1995, Vorlage 6/0665,
Beschluss
WA vom 30.11.95
511116,
Die dritte
Fortschreibung
(Fünfjahreszeitraum
1997 bis 2001)
umfasste
Investitionen
i.H. v. 36,25 Mio DM; davon wurden Projekte für 15,77 Mio DM
zzgJ. des RÜB 17.1 Lechenich (außerplanmäßig)
i. H. v. 1,405 Mio DM
realisiert. Die relativ hohe Abweichung vom Plan hatte folgende Gründe:
Maßnahmen des Konzeptes in geplanter Höhe von 8,25 Mio DM konnten
durch die Neuberechnung
des RW-Konzeptes
2000 ersatzlos entfallen
(vergJ. V7/0315, WA 9.2.00)
Maßnahmen in geplanter Höhe von 10,95 Mio DM wurden verschoben
(in erster Linie wegen der langwierigen
Neuberechnung
RW-Konzept
2000, das 2 Jahre in Anspruch nahm)
das RÜB 6 Köttingen mit geplanten 0,78 Mio DM wurde zusammen
der Kläranlage auf den Erftverband übertragen
•
mit
die Kanalisation
von Streusiedlungen
II. BA i. H. v. 0,5 Mio DM wurde
wegen der laufenden Rechtsstreitigkeiten
aus dem I. BA ausgesetzt.
Im Jahre 2001
vorzulegen.
ist
die
vierte
For~chreibung
für
die
Jahre
2002
bis 2006
Im neuen
Abwasserbeseitigungskonzept
sind
erstens
durchgehend
die
sich
aus
der
Maßnahmen
und
Beträge
aufgeführt,
die
Selbstüberwachungsverordnung
und da insbesondere
aus der Kanal- TVInspektion des gesamten Netzes ergeben.
Zweitens werden die ersten Jahre des Fünfjahreszeitraumes,
also die Jahre
2002 und 2003,
materiell
dominiert
durch
die restlichen
und letzten
Umweltschutzprojekte
(Regenüberlaufbecken),
die nach dem derzeitigem
"Stand der Technik"
nochzu
bauen sind. Das Regenrückhaltebecken
17
Gymnich hat die gleiche Zuordnung,
da dadurch ein nicht mehr zulässiger
Regenabschlag in den Regenwasserkanal
des Trennsystems überflüssig wird.
-3-
-3 Nach Fertigstellung
der UmweItschutzmaßnahmen
können sich die Stadtwerke
der Netzerweiterung
bzw. dem Einbau von RegenrückhaItebecken
zuwenden,
die
sich
aus
den
Notwendigkeiten
der
Anpassung
an
den
neuen
Flächennutzungsplan
und an die erweiterte
Rechtsprechung
(Schutz
vor
Eindringen
von
Wasser
auf
die
Privatgrundstücke
unterhalb
des
Katastrophenregens,
also eine erweiterte Bemessungsgrundlage)
ergeben. Dazu
ist bekanntlich
die hydraulische
Netzüberrechnung
der Stadtteile
Erp und
Lechenich beauftragt.
Wenn man die ersten Ergebnisse aus Erp auf das ganze
Stadtgebiet
hochrechnet,
könnte in etwa ein Investitionsbedarf
i. H. v. 20 Mio
DM erforderlich
sein. Der wird in Jahresraten
von bis zu 3,5 Mio DM p. a.
pauschal in das Abwasserbeseitigungskonzept
eingestellt.
•
•
,/
•
•
Abwasserbeseitigungskonzept 2002 bis 2006
Sanierung gemäß SüW-Kann
(MioDM)
2002
2003
2004
2005
Liblar I. BA
Blessem
Bliesheim
Köttingen I. BA
Kierdorf
Friesheim
(I)
(2)
(2)
(3)
(3)
(3)
Liblar II. BA
FrauenthaI
Gymnich
Borr
Niederberg
Köttingen II. BA
(I)
(I)
(2)
(3)
(3)
(3)
Lechenich I. BA
Liblar I. BA
Blessem
Bliesheim
(I)
(2)
(3)
(3)
Lechenich II. BA
Konradsheim
Liblar II. BA
Frauenthai
Gymnich
(I)
(1)
(2)
(2)
(3)
Investionen
Sonstige
Umweltschutzmaßnahmen
RtiBIRRB/Sammler
(MioDM)
(MioDMl
RUB 14.1 Erp
1,000
RRB 15 Lechenich
2,000 SUW-Kann
RÜB 1 Bliesheim
1,150 Erweiterung Kanalnetz I. BA
RRB 17 Gymnich
0,100
0,054
0,043
0,096
0,042
0,072
0,215
0,522
0,050 RRB 17 Gymnich
0,010
0,110
0,019
0,024
0,042
0,255
0,200 SW-Sammler Köttingen
0,135
0,043
0,096
0,474
0,200
0,030
0,150
0,010
0,110
0,500
Jahressumme
(MioDMl
0,200
0,400
5.372
3,000 Erweiterung Kanalnetz II. BA
(HS Bonner Straße)
1,100
0,900 Erweiterung Kanalnetz III. BA
3,000
4.355
4.374
Erweiterung Kanalnetz IV. BA
3,500
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4.000
•
2006
Ahrem
Scheuren
Herrig
Lechenich
Liblar 1. BA
(I)
(1)
(I)
(2)
(3)
0,050
0,000
0,020
0,200
0,150
0,420
•
Erweiterung Kanalnetz V. BA
3.500
3.920
Gesamtsumme:
22.021
Hinweis: Die in Klammern gesetzten Ziffern hinter den Ortsnamen bei der Sanierung nach SUW-Kann geben die "Zustandsklassen" an. Die
Zustandsklasse (I) ist kurzfristig nach der Feststellung, also im Jahr darauf, zu sanieren, die Zustandsklasse (2) nach 3 Jahren und die
Zustandsklasse (3) nach 5 Jahren.